Schlagwort-Archive: Wohlleben

08.11.2016

Angriff an der Endhaltestelle geklärt – Verletzter Zeuge berichtet

Am heutigen Tag wurde der Zeuge gehört, der aufgrund von Recherchen der Nebenklage als Verletzter des Vorfalls an der Jenaer S-Bahnendhaltestelle ermittelt werden konnte (vergleiche unsere Meldungen vom 21.07.2016, 12.10.2016, 26.10.2016).

Der Zeuge berichtete, wie er und ein Begleiter von einer Gruppe von etwa sechs Nazis an der Endhaltestelle zunächst mit Flaschen beworfen und dann zusammengeschlagen wurden. Er selbst trug bei dem völlig überraschenden Angriff eine gebrochene Nase, ein Hämatom am Auge und zahlreiche Prellungen davon und musste operiert werden, um den Bruch zu korrigieren. Der Zeuge schilderte den Angriff ohne jegliche Belastungstendenz. Ebenso schilderte er seine Verärgerung, dass die Polizei den Übergriff als „Auseinandersetzung“ abtat und er nie wieder davon hörte, bis er vor kurzem, nach Recherchen der Nebenklage, vom Bundeskriminalamt kontaktiert wurde. Die erneute Konfrontation mit dem Vorfall habe ihn noch einmal deutlich belastet. Weiterlesen

13.10.2016

Die Verteidigung Wohlleben betreibt Nazi-Propaganda im Gericht

Auch heute war das Beweisprogramm überschaubar, dennoch dauerte die Hauptverhandlung bis nach 16 Uhr.

Ein Sachverständiger vom Bayerischen Landeskriminalamt benötigte eine knappe Viertelstunde, um sehr anschaulich zu begründen, dass die Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung Marcel Degners als V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ von diesem selbst stammt, es insbesondere keinerlei Anzeichen für eine Fälschung gibt. Warum das Gericht den Sachverständigen überhaupt beauftragt hatte, wird wohl sein Geheimnis bleiben – denn Degner hat wenig bis nichts für den Prozess Relevantes ausgesagt, die heutige Beweisaufnahme dürfte letztlich nur für das Falschaussageverfahren gegen Degner relevant sein (vgl. zu seiner Leugnung, V-Mann gewesen zu sein, zuletzt den Beitrag vom 14.09.2016). Weiterlesen

05.04.2016

Aussetzungsantrag der Verteidigung Wohlleben: Viel Lärm um sehr sehr wenig. Und: weitere Fragen an Zschäpe, diesmal zu Holger Gerlach

Wer die Hoffnung gehegt hatte, das Gericht würde nach der Osterpause mit ein wenig mehr Elan verhandeln, wurde einmal wieder enttäuscht: Auch heute verhandelte das Gericht nicht zur Sache, beendete den Tag gegen Mittag und sagte die Verhandlung für morgen ab.
Hintergrund war der Aussetzungsantrag der Verteidigung Wohlleben von vor den Osterferien: Bei der Durchsuchung Wohllebens 2011 war ein T-Shirt gefunden worden, das dessen nationalsozialistische Einstellung eindeutig unter Beweis stellte – unter der Aufschrift „Eisenbahnromantik“ waren darauf Eisenbahngleise zu sehen, die ins Konzentrationslager Auschwitz führen.

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29.04.2015

Überraschende Enthüllungen zu den Straftaten in Jena

Das erste Mal seit langer Zeit kam es heute vor dem Oberlandesgericht München zu einer wirklich überraschenden Zeugenaussage. Geladen war ein früherer enger Freund von Beate Zschäpe und Uwe Mundlos, der selbst in der Nazi-Szene unterwegs war, aber eher der „Skin-Fraktion“ angehörte und sich Ende der 1990er vollständig aus der Szene gelöst hat.

Der Zeuge hatte u.a. 1997 in dem bereits mehrfach angesprochenen u.a. gegen Uwe Böhnhardt geführten Jenaer Strafverfahren ausgesagt – Mitte 1996 war eine Puppe mit Davidstern auf der Brust an einer Autobahnbrücke aufgehängt und daneben eine Bombenattrappe platziert worden. Uwe Böhnhardt wurde letztlich freigesprochen, weil mehrere „Kameraden“, darunter der heutige Zeuge, ihm ein Alibi gegeben hatten.

Heute bestätigte der Zeuge, was ohnehin naheliegend war, nämlich dass dieses Alibi falsch war. Aber er ging noch darüber hinaus und berichtete, dass er selbst an der Tat beteiligt war. Mundlos und Böhnhardt hatten ihn angesprochen, sie bräuchten einen Alibizeugen für eine Aktion. Der Zeuge war schon damals in der Szene als „Moralapostel“ bekannt, er sollte sowohl gegenüber den Behörden als auch innerhalb der Szene dafür bürgen, dass die beiden die Tat nicht begangen hatten. Seiner Schilderung heute ließ sich entnehmen, dass der Verdacht in Weiterlesen

14.01.2014

Generalbundesanwaltschaft sperrt sich gegen weitere Aufklärung

Der heutige Verhandlungstag war geprägt von Auseinandersetzungen der Bundesanwaltschaft sowie der Verteidigung Zschäpe mit der Nebenklage. Ansonsten brachten die Zeugenbefragungen keine neuen Erkenntnisse.

Anlass für die erste Auseinandersetzung war der Beweisantrag der Nebenklage vom 08.01.2014. Es geht um einen in Polen inhaftierten Zeugen, der angibt, er habe im Jahr 2004 dem Angeklagten Ralf Wohlleben ein Werkzeug zur Überwindung von Wegfahrsperren von VW-Bussen gegeben im Tausch gegen eine Pistole. Dies könnte ein neues Bild der Rolle Wohllebens zeichnen, dem bislang nur die Beschaffung der Ceska-Pistole 1999/2000 vorgeworfen wird.

Der Generalbundesanwalt beantragte, den Antrag als formal unzulässig und inhaltlich bedeutungslos zurückzuweisen. Damit wird offensichtlich versucht, das Bild der nur aus drei Personen bestehenden Vereinigung NSU um jeden Preis gegen alle neuen Erkenntnisse zu verteidigen. Dass der Angeklagte Wohlleben 2004 versuchte, Werkzeug zum Diebstahl von Fahrzeugen des Typs zu erlangen, der vom NSU regelmäßig für seine Anschläge verwendet wurde, lässt nur den Schluss zu, dass er weit tiefer in die Gruppe eingebunden war, als die Anklage annimmt. Die Bundesanwaltschaft versucht aber seit Übernahme der Ermittlungen um jeden Preis, die Anzahl der Mitglieder des NSU so gering wie möglich zu halten. Sie hält an ihrer Einzeltäterthese so weit wie irgend möglich fest. Die Entscheidung über den Beweisantrag ist eine politische, bei der der Senat unter dem Vorsitzenden Götzl sich entscheiden muss, ob er an einer echten Aufklärung der Taten interessiert ist oder nur die Anklage abarbeiten will.

Die zweite Auseinandersetzung erfolgte anlässlich der Erklärung mehrerer NebenklägervertreterInnen zur Vernehmung des Zeugen Alexander Scheidemantel – dieser hatte am 08.01.2014 zur Übergabe der Krankenkassenkarte seiner Frau an den Angeklagten Gerlach ausgesagt. In der Erklärung wurde ausführlich dargestellt, dass sowohl die Eheleute Scheidemantel als auch der Angeklagte Gerlach einen Grund hatten, hierzu zu lügen – Scheidemantel deswegen, weil er und vielleicht auch seine Frau wussten, für wen die Karte bestimmt war. Soweit Gerlach hier lügt, dann deswegen, um seine Freunde zu schützen – was bedeutet, dass aus dieser Lüge nicht zu folgern ist, dass auch seine sonstigen Angaben falsch sind.

Diese Ausführungen wurden von der Verteidigung Zschäpe mit der Beanstandung unterbrochen, sie seien für eine Erklärung zu einer Zeugenvernehmung zu weitgehend. Die Verteidigung Zschäpe hatte letzte Woche noch erklärt, die gesamte Einlassung Gerlachs – die bekanntlich Zschäpe belastet – sei nicht glaubhaft, weil er zur Übergabe der Krankenkassenkarte nicht die Wahrheit gesagt habe. Nun platzte ihre Argumentation. Nachdem das Gericht entschieden hatte, dass die Erklärung der Nebenklage zulässig war, konnte sie ungestört zu Ende geführt werden.

10.10.2013

“Sie sagten, der Mann ihrer Schwester sei nicht rein deutschen Blutes?“ (Rechtsanwalt Olaf Klemke, Verteidiger von Ralf Wohlleben)

Die Spannung war groß, als nach einer kurzen Vernehmung eines Polizeibeamten die erneute Vernehmung des Angeklagten Carsten Schultze, diesmal durch die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben, begann. Ursprünglich hatte Schultze sich geweigert, Fragen der Wohlleben-Verteidigung zu beantworten. Er fand es nicht fair, dass er sich durch umfassende Aussagen „nackig mache“, während Wohlleben schweigt. Zwischenzeitlich wurde Schultze allerdings klar, dass es seiner Glaubwürdigkeit nützen und möglicherweise auch zu einer niedrigeren Strafe für ihn selbst beitragen könnte, wenn er auch diese Befragung auf sich nimmt.

Schultze belastet Wohlleben massiv: Wohlleben habe den Kontakt zu dem untergetauchten Trio gehalten. In Wohllebens Auftrage habe er die Ceska gekauft und an „die Drei“ übergeben. Schultzes Aussagen sind besonders glaubhaft, nachdem er durch seine Aussage im Prozess bereits einen weiteren Sprengstoffanschlag aufgedeckt hat.

Dementsprechend erwarteten viele eine intensive Befragung durch die Verteidigung Wohlleben. Diese wurde der spannenden Situation aber nicht gerecht: Stundenlange Fragen, die Schultze zwar an den Rand seines Erinnerungsvermögens, zu keinem Zeitpunkt aber in Erklärungsnot brachten. Rechtsanwalt Klemke offenbarte aber, wessen Geistes Kind er ist. Mit der Frage „Sie sagten, der Mann Ihrer Schwester sei nicht rein deutschen Blutes?“ offenbarte der Verteidiger seine ideologische Nähe zu den Angeklagten.

Nach fünf Stunden war die Befragung Schultzes beendet. Abgeschlossen wurde die Hauptverhandlung mit einem Beweisantrag des Berliner Nebenklägervertreters Rechtsanwalt Stolle.

Dieser beantragte, eine bei dem ebenfalls unter NSU-Verdacht stehenden André Kapke gefundene „Geburtstagszeitung“ in den Prozess einzuführen. Das von Ralf Wohlleben und einer gemeinsamen Freundin in Anlehnung an die BILD-Zeitung layoutete Heft zum Geburtstag von André Kapke am 24.08.1998 enthält „lustige“ Artikel, z.B. über „die Umfunktionierung des KZ Buchenwald in eine ‚Tankstelle‘ für Gas“, aber vor allem auch zahlreiche Huldigungen an die kurz zuvor abgetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe.

Die Selbstbeschreibung des Angeklagten Wohlleben in dem Heft beschreibt jemanden, der schon als Kleinkind zutiefst rassistisch war und aus seinem Hass auf alles, was nicht seinem extrem rechten Weltbild entspringt, bereit ist zu töten.

Wohlleben wusste, wovon er schrieb. Mundlos, Zschäpe, Böhnhardt, Gerlach und Kapke waren seine engsten Vertrauten. Sie verband eine langjährige Freundschaft und politische Organisierung. Wohlleben wusste also, wenn er von rassistischen Tötungsphantasien fabulierte, dass er damit nicht nur von sich selbst, sondern für die gesamte Kameradschaft Jena sprach. Offensichtlich hat er damit auch den Kern getroffen, schließlich hat Kapke das Heft jahrelang aufbewahrt.

17.09.2013

Ablehnungsgesuche von Zschäpe und Wohlleben

Eigentlich sollte es heute um den Mord an Mehmet Turgut gehen, der am 25. Februar 2004 in einer Dönerbude in Rostock erschossen worden war. Stattdessen beschäftigten sich die Prozessbeteiligten mit Ablehnungsgesuchen von Beate Zschäpe, denen sich auch der Angeklagte Wohlleben anschloss, gegen sämtliche Mitglieder des Senats. Im Einzelnen ging es um Folgendes:

Zum einen hatte Verteidiger Rechtsanwalt Stahl einen Vorschuss von € 77.000 auf die Pauschvergütung für das Ermittlungsverfahren beantragt. Der für Kostenfragen zuständige Richter Kuchenbauer hatte €  5.000 bewilligt. (Die beiden weiteren VerteidigerInnen von Zschäpe, Sturm und Heer, hatten bislang noch gar keine Vorschussanträge gestellt). Damit, so die Verteidigung Zschäpes, solle die Verteidigung „kurz gehalten“ werden. Rechtsanwalt Stahl selbst war zu der Verhandlung heute erst gar nicht erschienen.

Richter Kuchenbauer hatte allerdings in dem Beschluss mit dem er 5.000 Euro Vorschuss festgesetzt hatte festgestellt, dass „Probleme des Tatnachweises“ die Verteidigung besonders aufwendig machen. Aus dieser Formulierung will die Zschäpe-Verteidigung nun eine Vorverurteilung ihrer Mandantin herauslesen. Tatsächlich dürfte es sich um eine sehr unglückliche Formulierung für „Schwierigkeiten bei der Tatsachenfeststellung“ handeln – ein Patzer, der einem OLG-Richter allerdings nicht unterlaufen sollte.

Zunächst blieb unklar, warum die Ablehnung alle Richter des Senates traf: Der Beschluss war von Richter Kuchenbauer als Einzelrichter erfolgt, dementsprechend gaben die übrigen RichterInnen in ihren dienstlichen Äußerungen auch an, daran gar nicht mitgewirkt zu haben. Die Verteidigung behauptete allerdings, Kuchenbauer habe in einem Telefonat mit Verteidiger Stahl angekündigt, den Beschluss noch mit dem restlichen Senat zu besprechen. Deswegen lehnte auch die Verteidigung Zschäpe für ihre Mandantin erneut alle Richter ab mit der Begründung, diese hätten in ihren dienstlichen Äußerungen die Unwahrheit gesagt.

Bundesanwaltschaft und Nebenklage hatten beantragt, dass das Gericht bis zur Entscheidung über die Gesuche die Hauptverhandlung weiterführt. Diese Option sieht die Strafprozessordnung ausdrücklich vor, um Verzögerungen zu vermeiden – immerhin warteten fünf Zeugen zum Mordfall Turgut vor dem Saal, dessen Angehörige im Saal, weitere ZeugInnen, darunter zwei Nebenklägerinnen, sollten in den nächsten Tagen gehört werden. Der Vorsitzende Richter Götzl unterbrach stattdessen die Hauptverhandlung und sagte den Prozesstermin am Mittwoch ab, der Prozess wird nun am Donnerstag fortgesetzt. Sollte bis dahin der für die Ablehnungsgesuche zuständige Senat des Oberlandesgerichts noch nicht entscheiden haben, wird sich Götzl entscheiden müssen, ob er dann eine Fortsetzung der Hauptverhandlung anordnet – ansonsten werden die Beteiligten und ZeugInnen erneut unverrichteter Dinge nach Hause geschickt werden müssen.

Insgesamt ist der Verlauf des Sitzungstages aus Sicht der Nebenklage äußerst unbefriedigend. Dies gilt umso mehr, als die Befangenheitsgesuche inhaltlich schwach sind. Sicherlich ist eine Pauschvergütung von € 5.000 für das Ermittlungsverfahren in einem Verfahren dieser Größenordnung ungenügend. Gegen einen solchen fehlerhaften Beschluss muss aber anders vorgegangen werden – zumal es sich hier nur um die Frage des Vorschusses handelte und zumal die viel wichtigere Frage der Vergütung in der Hauptverhandlung derzeit noch verhandelt wird. Die Behauptung, ein solcher Beschluss würde darauf zielen, die Verteidigung unzulässig einzuschränken, ist offensichtlich überzogen.

Auch aus den Formulierungen in dem Beschluss Kuchenbauers wird sich eine Befangenheit nicht herleiten lassen, mag auch die Formulierung isoliert betrachtet unglücklich sein: aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass hier eben die Schwierigkeit des Verfahrens in tatsächlicher Hinsicht gemeint war.

Es stellt sich die Frage, was die Verteidigung mit ihrem Vorgehen bezweckt. Die Verteidigung Zschäpe konstruiert sich hier eine Opferrolle, die kaschieren soll, dass ihre Verteidigungsstrategie nicht aufgeht. Eine inhaltliche und prozessuale Konfrontation mit dem Gericht hat die Verteidigung Zschäpe bislang vermieden, dies scheint nicht ihrem Selbstbild und ihrem Erfahrungsschatz zu entsprechen. Konfrontationen wurden bislang nur anhand von relativ nebensächlichen Streitpunkten entwickelt. Mit den jetzigen Befangenheitsgesuchen such die Verteidigung Zschäpe die Konfrontation nur um eigene Interessen, hier das Honorar, und damit erneut nicht um Kernfragen der Verteidigung.

Insoweit muss sich die Verteidigung Zschäpe auch die Frage gefallen lassen, wie es zusammenpasst, dass sie einerseits die Beiordnung von drei VerteidigerInnen für unbedingt notwendig hält, aber andererseits RA Stahl mit Verweis auf die Bezahlung diese Woche einfach nicht am Prozess teilnimmt.

Noch wichtiger ist aber aus Sicht der Nebenklage, wie der Senat auf solche Gesuche reagiert – erneut hat er der Verteidigung gestattet, durch unbegründete Ablehnungsgesuche eine ganze Sitzungswoche zu zerschießen, erneut sind, so ist zu befürchten, NebenklägerInnen umsonst nach München gereist. Dabei hätte der Senat ohne weiteres bis jedenfalls Mittwochabend verhandeln können.