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13.10.2016

Die Verteidigung Wohlleben betreibt Nazi-Propaganda im Gericht

Auch heute war das Beweisprogramm überschaubar, dennoch dauerte die Hauptverhandlung bis nach 16 Uhr.

Ein Sachverständiger vom Bayerischen Landeskriminalamt benötigte eine knappe Viertelstunde, um sehr anschaulich zu begründen, dass die Unterschrift auf der Verpflichtungserklärung Marcel Degners als V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit“ von diesem selbst stammt, es insbesondere keinerlei Anzeichen für eine Fälschung gibt. Warum das Gericht den Sachverständigen überhaupt beauftragt hatte, wird wohl sein Geheimnis bleiben – denn Degner hat wenig bis nichts für den Prozess Relevantes ausgesagt, die heutige Beweisaufnahme dürfte letztlich nur für das Falschaussageverfahren gegen Degner relevant sein (vgl. zu seiner Leugnung, V-Mann gewesen zu sein, zuletzt den Beitrag vom 14.09.2016). Weiterlesen