Schlagwort-Archive: Klemke

17.05.2018

Plädoyer von RA Nahrath: schrecklicher Verdacht: War Hitler gar kein Antisemit?

Nachdem Rechtsanwalt Klemke sein Plädoyer heute beendet hatte, war als letzter der Wohlleben-Verteidiger Rechtsanwalt Nahrath an der Reihe. Viele hatten erwartet, dass Nahrath, immerhin der letzte Bundes-Führer der Wiking-Jugend, zum Abschluss der Verteidigungsplädoyers nochmal das ganz große Nazi-Feuerwerk abfeuern würde. Auch er selbst warnte vor dem zweiten Teil seines Plädoyers in einem Anflug von Klemke-artigem „Humor“, es sei „Betroffenen und Leidenden angeraten, lieber ihren nächsten Gutmenschen oder örtlichen Politkommissar aufzusuchen.“

Weiterlesen

16.05.2018

Fortsetzung des Plädoyers der Verteidigung Wohlleben

Zur heutigen Fortsetzung des Plädoyers von Wohlleben-Verteidiger Klemke gibt es wenig zu sagen, was wir nicht gestern schon gesagt hätten. Auch Klemke versuchte sich darin, den Volkstod-Antrag der Verteidigung zu verteidigen – abgesehen von Anflügen von Klemke-„Humor“ wie der Aussage, er würde den Antrag gerne noch einmal vortragen, um zu sehen, wie Nebenklagevertreter aus dem Saal „migrieren“ – sehr lustig, weil dann wären die ja Migranten! – , enthielt aber auch dieser Ausflug nichts Neues.

Einzig erwähnenswert erscheint die – allerdings für seine Verhältnisse geradezu subtil vorgetragene – Schwulenfeindlichkeit Klemkes, die sich vor allem in der verachtungsvollen Betonung zeigte, wenn er von Carsten Schultze’s „schöne[m] neuen Leben“ sprach, in dem dieser „seine homosexuellen Neigungen ungehemmt ausleben konnte.“ Weiterlesen

15.05.2018

Plädoyer der Verteidigung Wohlleben: Hetzen und Jammern

Wenn allgemein gilt, dass die Außendarstellung extrem rechter Ideologie immer zwei Kernbestandteile hat, nämlich Hetzen und Jammern, dann war beim Plädoyer der Verteidigung von Ralf Wohlleben heute Rechtsanwältin Schneiders für letzteres, Rechtsanwalt Klemke für ersteres zuständig.

Für Schneiders ist ihr Mandant vor allem ein Opfer: Opfer der Presse, die ihn eh massiv vorverurteilt habe, Opfer des „Teils der Nebenklage“, der „Szenevoyeurismus“ betrieben habe, Opfer des voreingenommenen Gerichts, das ihn um jeden Preis verurteilen wolle, weil Politik und Medien das so erwarteten. Ihr Plädoyer bestand aus einer wirren Mischung an Kritik an der Verhandlungsführung des Gerichts, Darstellung von Beweisanträgen der Verteidigung Wohlleben zu inhaltlichen Fragen, und kruden Verschwörungstheorien. Schneiders endete mit einem Antrag auf Freispruch und mit der Warnung an die Mitglieder des Gerichts, sie müssten ihr Urteil „eines Tages vor dem Richterstuhl des Ewigen verantworten“ – eine kleine Hommage an das Plädoyer des Hitler-Stellvertreters Hess im Nürnberger Prozess, die dieses Nazi-Plädoyer zu einem passenden Abschluss brachte.

Klemke – als einziger der drei Wohlleben-VerteidigerInnen nicht zuvor selbst in einer neonazistischen Organisation aktiv und daher wohl mit Nachholbedarf – begann sein Plädoyer mit einem Ausfall, der selbst beim Höcke-„Flügel“ der AfD für Aufsehen gesorgt hätte. Er faselte von „rot-grün durchsetzten“ Medien und einer „Lobby der sog. Migranten“, die einen „Schuldkult“ betrieben, durch den das deutsche Volk dazu gebracht werden solle, sich in den „Untergang als Abstammungs-, Kultur- und Schicksalsgemeinschaft“ zu fügen und diesen auch noch zu finanzieren. Klassische Umvolkungs- bzw. Volkstod-Ideologie also, wie sie sich auch im Bekenner-Video des NSU findet. Klemke verlegte sich im heutigen ersten Teil seines Plädoyers dann vor allem auf einen Angriff auf die Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft zur Lieferkette der Ceska-Serie. Sein Plädoyer wurde gegen Nachmittag unterbrochen, weil Wohlleben über Kopfschmerzen klagte.

Wenig überraschend richtet sich das Plädoyer der Verteidigung Wohlleben, bei aller im Einzelnen vorgetragenen Kritik an der Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft und trotz einiger darin enthaltener Beweisanträge, eindeutig nicht an das Gericht, sondern vor allem an die Szene draußen. Insofern störte es die VerteidigerInnen auch wenig, dass sie sich sogar in ihrer Hetze selbst widersprachen – wenn sich etwa Schneiders gegen die empörten Reaktionen auf den Volkstod-Antrag der Verteidigung verwahrte und meinte, das seien Unterstellungen – und wenig später Klemke dieselben Thesen wieder drosch. Oder wenn Schneiders einerseits die bösen Nebenklagevertreter_innen angriff, die den Prozess politisiert hätten, aber andererseits versuchte, sich an zahlreiche Beweisanträge aus der Nebenklage, etwa zum Aktenschreddern beim Verfassungsschutz, anzuhängen und sich gar als Fürsprecherin für die berechtigten Interessen der Nebenkläger_innen, die Rolle des Staates aufgeklärt zu sehen, aufzuspielen

Seinen Zweck, diejenigen, die Wohlleben gerne für ein unschuldiges Opfer der „links-grün versifften“ Medien und Justiz halten wollen, von eben dieser Behauptung zu überzeugen, wird das Plädoyer erfüllen. Mehr muss dazu nicht gesagt werden. Morgen wird erneut Rechtsanwalt Klemke vortragen, dann abschließend Rechtsanwalt Nahrath.

10.10.2013

“Sie sagten, der Mann ihrer Schwester sei nicht rein deutschen Blutes?“ (Rechtsanwalt Olaf Klemke, Verteidiger von Ralf Wohlleben)

Die Spannung war groß, als nach einer kurzen Vernehmung eines Polizeibeamten die erneute Vernehmung des Angeklagten Carsten Schultze, diesmal durch die Verteidigung des Angeklagten Ralf Wohlleben, begann. Ursprünglich hatte Schultze sich geweigert, Fragen der Wohlleben-Verteidigung zu beantworten. Er fand es nicht fair, dass er sich durch umfassende Aussagen „nackig mache“, während Wohlleben schweigt. Zwischenzeitlich wurde Schultze allerdings klar, dass es seiner Glaubwürdigkeit nützen und möglicherweise auch zu einer niedrigeren Strafe für ihn selbst beitragen könnte, wenn er auch diese Befragung auf sich nimmt.

Schultze belastet Wohlleben massiv: Wohlleben habe den Kontakt zu dem untergetauchten Trio gehalten. In Wohllebens Auftrage habe er die Ceska gekauft und an „die Drei“ übergeben. Schultzes Aussagen sind besonders glaubhaft, nachdem er durch seine Aussage im Prozess bereits einen weiteren Sprengstoffanschlag aufgedeckt hat.

Dementsprechend erwarteten viele eine intensive Befragung durch die Verteidigung Wohlleben. Diese wurde der spannenden Situation aber nicht gerecht: Stundenlange Fragen, die Schultze zwar an den Rand seines Erinnerungsvermögens, zu keinem Zeitpunkt aber in Erklärungsnot brachten. Rechtsanwalt Klemke offenbarte aber, wessen Geistes Kind er ist. Mit der Frage „Sie sagten, der Mann Ihrer Schwester sei nicht rein deutschen Blutes?“ offenbarte der Verteidiger seine ideologische Nähe zu den Angeklagten.

Nach fünf Stunden war die Befragung Schultzes beendet. Abgeschlossen wurde die Hauptverhandlung mit einem Beweisantrag des Berliner Nebenklägervertreters Rechtsanwalt Stolle.

Dieser beantragte, eine bei dem ebenfalls unter NSU-Verdacht stehenden André Kapke gefundene „Geburtstagszeitung“ in den Prozess einzuführen. Das von Ralf Wohlleben und einer gemeinsamen Freundin in Anlehnung an die BILD-Zeitung layoutete Heft zum Geburtstag von André Kapke am 24.08.1998 enthält „lustige“ Artikel, z.B. über „die Umfunktionierung des KZ Buchenwald in eine ‚Tankstelle‘ für Gas“, aber vor allem auch zahlreiche Huldigungen an die kurz zuvor abgetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe.

Die Selbstbeschreibung des Angeklagten Wohlleben in dem Heft beschreibt jemanden, der schon als Kleinkind zutiefst rassistisch war und aus seinem Hass auf alles, was nicht seinem extrem rechten Weltbild entspringt, bereit ist zu töten.

Wohlleben wusste, wovon er schrieb. Mundlos, Zschäpe, Böhnhardt, Gerlach und Kapke waren seine engsten Vertrauten. Sie verband eine langjährige Freundschaft und politische Organisierung. Wohlleben wusste also, wenn er von rassistischen Tötungsphantasien fabulierte, dass er damit nicht nur von sich selbst, sondern für die gesamte Kameradschaft Jena sprach. Offensichtlich hat er damit auch den Kern getroffen, schließlich hat Kapke das Heft jahrelang aufbewahrt.