16.05.2018

Fortsetzung des Plädoyers der Verteidigung Wohlleben

Zur heutigen Fortsetzung des Plädoyers von Wohlleben-Verteidiger Klemke gibt es wenig zu sagen, was wir nicht gestern schon gesagt hätten. Auch Klemke versuchte sich darin, den Volkstod-Antrag der Verteidigung zu verteidigen – abgesehen von Anflügen von Klemke-„Humor“ wie der Aussage, er würde den Antrag gerne noch einmal vortragen, um zu sehen, wie Nebenklagevertreter aus dem Saal „migrieren“ – sehr lustig, weil dann wären die ja Migranten! – , enthielt aber auch dieser Ausflug nichts Neues.

Einzig erwähnenswert erscheint die – allerdings für seine Verhältnisse geradezu subtil vorgetragene – Schwulenfeindlichkeit Klemkes, die sich vor allem in der verachtungsvollen Betonung zeigte, wenn er von Carsten Schultze’s „schöne[m] neuen Leben“ sprach, in dem dieser „seine homosexuellen Neigungen ungehemmt ausleben konnte.“

Klemke versucht nicht mehr, sich in erster Linie als schneidiger Strafverteidiger darzustellen, diese Zuschreibung meint er inzwischen fest für gesichert zu sehen, sondern scheint sich gerade durch offen rechte Provokationen darstellen zu wollen. Vielleicht ist ihm klar, dass er so bald nicht mehr so ein großes Publikum haben wird.

Im Kern seiner juristischen Ausführungen widmete Klemke sich dem Angriff auf die Beweise zur Lieferung der Ceska, und machte dazu neben viel kleinteiligem Gemäkel an der Beweiswürdigung im Plädoyer von Oberstaatsanwalt Weingarten auch einige rechtliche Ausführungen. So dürfe insbesondere die Aussage des Zeugen Andreas Schultz, Mitarbeiter des Szeneladens Madley und nach eigener Aussage derjenige, der die Ceska an den Angeklagten Schultze verkauft hat, nicht verwertet werden. Weil sich Schultz‘ Name auf der Namensliste in der Garage in Jena gefunden habe und schon der Verkauf einer Waffe mit Schalldämpfer den Tatverdacht der Beihilfe zum Mord begründe, habe dieser belehrt werden müssen, dass er gar keine Angaben machen müsse – das habe der an Vernehmung beteiligte Weingarten aber damals nicht getan. Indes dürfte entgegen Klemkes Ausführungen ein solches umfassendes Schweigerecht gerade nicht bestanden haben, weil keinerlei Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Verkäufer wusste, an wen die Waffe gelangen sollte, dass es sich um Personen handelte, die seit Jahren über den bewaffneten Kampf diskutierten und mit Sprengstoff hantierten – ganz im Gegensatz eben zum Angeklagten Wohlleben.

Für den heutigen Beitrag zur Reihe „Angeklagte_r bekommt am frühen Nachmittag Kopfschmerzen“ war André Eminger zuständig. Dementsprechend endete der Verhandlungstag um kurz nach zwei Uhr, Klemke konnte sein Plädoyer heute noch nicht beenden.

Klemke kündigte an, sich als nächstes mit dem Thema Vorsatz zu beschäftigen. Es ist also zu erwarten, dass er morgen eine weitere Ladung „ethnoplularistischer“ Phrasen dreschen wird, bevor dann der letzte Bundesführer der Wikingjugend das Plädoyer der Verteidigung Wohlleben beendet.