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15.05.2018

Plädoyer der Verteidigung Wohlleben: Hetzen und Jammern

Wenn allgemein gilt, dass die Außendarstellung extrem rechter Ideologie immer zwei Kernbestandteile hat, nämlich Hetzen und Jammern, dann war beim Plädoyer der Verteidigung von Ralf Wohlleben heute Rechtsanwältin Schneiders für letzteres, Rechtsanwalt Klemke für ersteres zuständig.

Für Schneiders ist ihr Mandant vor allem ein Opfer: Opfer der Presse, die ihn eh massiv vorverurteilt habe, Opfer des „Teils der Nebenklage“, der „Szenevoyeurismus“ betrieben habe, Opfer des voreingenommenen Gerichts, das ihn um jeden Preis verurteilen wolle, weil Politik und Medien das so erwarteten. Ihr Plädoyer bestand aus einer wirren Mischung an Kritik an der Verhandlungsführung des Gerichts, Darstellung von Beweisanträgen der Verteidigung Wohlleben zu inhaltlichen Fragen, und kruden Verschwörungstheorien. Schneiders endete mit einem Antrag auf Freispruch und mit der Warnung an die Mitglieder des Gerichts, sie müssten ihr Urteil „eines Tages vor dem Richterstuhl des Ewigen verantworten“ – eine kleine Hommage an das Plädoyer des Hitler-Stellvertreters Hess im Nürnberger Prozess, die dieses Nazi-Plädoyer zu einem passenden Abschluss brachte.

Klemke – als einziger der drei Wohlleben-VerteidigerInnen nicht zuvor selbst in einer neonazistischen Organisation aktiv und daher wohl mit Nachholbedarf – begann sein Plädoyer mit einem Ausfall, der selbst beim Höcke-„Flügel“ der AfD für Aufsehen gesorgt hätte. Er faselte von „rot-grün durchsetzten“ Medien und einer „Lobby der sog. Migranten“, die einen „Schuldkult“ betrieben, durch den das deutsche Volk dazu gebracht werden solle, sich in den „Untergang als Abstammungs-, Kultur- und Schicksalsgemeinschaft“ zu fügen und diesen auch noch zu finanzieren. Klassische Umvolkungs- bzw. Volkstod-Ideologie also, wie sie sich auch im Bekenner-Video des NSU findet. Klemke verlegte sich im heutigen ersten Teil seines Plädoyers dann vor allem auf einen Angriff auf die Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft zur Lieferkette der Ceska-Serie. Sein Plädoyer wurde gegen Nachmittag unterbrochen, weil Wohlleben über Kopfschmerzen klagte.

Wenig überraschend richtet sich das Plädoyer der Verteidigung Wohlleben, bei aller im Einzelnen vorgetragenen Kritik an der Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft und trotz einiger darin enthaltener Beweisanträge, eindeutig nicht an das Gericht, sondern vor allem an die Szene draußen. Insofern störte es die VerteidigerInnen auch wenig, dass sie sich sogar in ihrer Hetze selbst widersprachen – wenn sich etwa Schneiders gegen die empörten Reaktionen auf den Volkstod-Antrag der Verteidigung verwahrte und meinte, das seien Unterstellungen – und wenig später Klemke dieselben Thesen wieder drosch. Oder wenn Schneiders einerseits die bösen Nebenklagevertreter_innen angriff, die den Prozess politisiert hätten, aber andererseits versuchte, sich an zahlreiche Beweisanträge aus der Nebenklage, etwa zum Aktenschreddern beim Verfassungsschutz, anzuhängen und sich gar als Fürsprecherin für die berechtigten Interessen der Nebenkläger_innen, die Rolle des Staates aufgeklärt zu sehen, aufzuspielen

Seinen Zweck, diejenigen, die Wohlleben gerne für ein unschuldiges Opfer der „links-grün versifften“ Medien und Justiz halten wollen, von eben dieser Behauptung zu überzeugen, wird das Plädoyer erfüllen. Mehr muss dazu nicht gesagt werden. Morgen wird erneut Rechtsanwalt Klemke vortragen, dann abschließend Rechtsanwalt Nahrath.