Weitere Plädoyers der Nebenklage zur Keupstraße und zum Mord in Heilbronn
Heute folgten weitere Plädoyers zur Keupstraße sowie zum Mord an Michèle Kiesewetter und dem Mordversuch an ihrem Kollegen Martin A. in Heilbronn.
Zunächst setzte Alexander Hoffmann sein letzte Woche begonnenes Plädoyer zur Ideologie des NSU und seiner Unterstützernetzwerke fort.
Hoffmann erläuterte, dass die nach außen hin unterschiedlich wirkenden politischen Organisationen, von der Sektion Jena des Thüringer Heimatschutzes, der Kameradschaft Jena, deren Mitglieder im SA-Look auftraten, über die spießig wirkende NPD, deren Anhänger lange als „Scheitel“ in Anspielung auf „Seitenscheitel“ bezeichnet wurden, bis zu Blood and Honour, deren Anhänger subkulturell geprägt und tätowiert sind, im Kern die gleiche Ideologie verbindet:
„Eine Ideologie, die die imaginierte weiße Rasse oder das angeblich existierende und durch – wahlweise – Blut, Gene oder die Hautfarbe zusammengehörige deutsche Volk in einer permanenten Notwehrsituation gegen den herbeiphantasierten Volkstod, in einem beständig geführten „Heiligen Rassekrieg“ sieht, in dem die Verteidigung des Bestandes des eigenen Kollektivs nur über die Vertreibung oder die Vernichtung der angeblichen Bedrohung erfolgen kann.“
In den Veröffentlichungen von Blood and Honour, die sich in der Garage der Gruppe in Jena fanden, befanden sich Zeitschriften, in denen die Strategie des „leaderless resistance“, des „führerlosen Widerstandes“ beschrieben wurden. Nach dieser in den USA entwickelten Strategie sollen bewaffnete Aktionen von unabhängigen Zellen durchgeführt werden, die einerseits den Staat erschüttern und schwächen, sie sollen andererseits auch Auseinandersetzungen zwischen europäischstämmigen „Weißen“ und afroamerikanischen Menschen provozieren. Diese Auseinandersetzungen sollen, bei gleichzeitiger Schwächung des Staates, so eskaliert werden, dass sie in einem Bürgerkrieg enden, auf den sich die zahlreichen Nazigruppen und Militias vorbereiten – der durch die Nazisubkultur von einer amerikanischen Sekte adaptierte „Racial Holy War“, der „Heilige Rassenkrieg“.
Die in der Garage gefundenen Hefte sind ein Hinweis, dass in der vom Angeklagten Gerlach beschriebenen „Richtungsdiskussion“ der Kameradschaft Jena über den bewaffneten Kampf der „leaderless resistance“ diskutiert wurde. Die Mitglieder von Blood and Honour Sachsen, die, so die Zeugin Antje Probst, mit Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt über „Aktionen“ diskutierten, mussten diese Strategien ebenfalls kennen; nicht nur die Zeitschriften, auch die von Blood and Honour verbreiteten Musik-CDs beinhalteten die Aufforderung zum bewaffneten Kampf, die Glorifizierung des „heiligen Rassenkrieges“ und den Kampf um die Zukunft für „weiße Kinder“. Die Aktionen des NSU, Morde ohne Selbstbezichtigung, entsprechen den Vorgaben der Strategie des „leaderless resistance“ vollständig. Die Zeitschrift des Angeklagten Eminger „Aryan Law and Order“ schwelgt in fast religiöser Bewunderung dieser Ideologie.
Hoffmann widmete sich anschließend der NPD und dem Angeklagten Wohlleben, der ja vorgetragen hatte, er habe sich immer von Gewalttätigkeiten distanziert.
„Die hier mehrfach thematisierte Volkstodkampagne, die der Angeklagte Wohlleben und seine Verteidigung in seiner Erklärung erneut präsentiert haben, basiert auf den Grundannahmen eines ethnischen Volksbegriffes, des völkischen Rassismus und der paranoiden Wahnvorstellung einer weltweiten Verschwörung des Großkapitals bzw. des Judentums, die auf einer Vernichtung der deutschen, der weißen Rasse, ziele.“
„Auch der Angeklagte Wohlleben hatte die Ideologie des Thüringer Heimatschutzes, die Ideologie von Blood and Honour, ausgedrückt durch die Parole „14 Words“, verinnerlicht. Eine Ideologie des völkischen Rassismus, in der sich die Protagonisten in einer permanenten Notwehrsituation gegen den herbeiphantasierten Volkstod, in einem beständig geführten „Heiligen Rassekrieg“ sehen, in dem die Verteidigung des Bestandes des eigenen Kollektivs nur über die Vertreibung oder die Vernichtung der angeblichen Bedrohung erfolgen kann. Auch wenn Wohlleben nicht nachgewiesen werden kann, dass er sich selbst die Hände schmutzig gemacht hat, dass er persönlich an den einzelnen Morden und Anschlägen beteiligt war, er hat ideologisch alles getan, damit seine Kameraden mit reinem Gewissen die unter dem Namen NSU begangenen Verbrechen begehen konnten. Umgekehrt konnten sich seine Kameraden bei der Begehung der Verbrechen unter dem Namen NSU seines ideologischen Einverständnisses gewiss sein.“
Wir verweisen auch auf die Zusammenfassung des Plädoyers.
Es folgte das Plädoyer von Rechtsanwältin Singer. Sie vertritt Hasan Y, der im Friseursalon seines Bruders in der Keupstraße arbeitete und bei der Explosion der Nagelbombe verletzt wurde. Auch wenn er „Glück im Unglück“ hatte, weil er sich zum Zeitpunkt der Explosion im hinteren Teil des Salons befand, leidet er bis heute an den psychischen und physischen Folgen der Tat.
Herr Y. hatte einen der Täter gesehen, beschrieb ihn gleich in der ersten Vernehmung als hellen Typen mit blonden Koteletten. Die Polizei wollte ihm dies offensichtlich nicht glauben, wollten wissen, ob es nicht ein dunkler Typ gewesen sei. Die bekannten Ermittlungsmethoden der Polizei wirkten sich auch auf die Mitglieder der Familie Y. aus, die von der Polizei durch geschickt lancierte Verdächtigungen gegeneinander ausgespielt wurden.
Rechtsanwältin Singer schilderte aber auch, dass es die Familie Y. geschafft hat, mit Zuspruch und Unterstützung der anderen Menschen auf der Keupstraße den Frisörladen wiederaufzubauen. Die Erwartungen an das Strafverfahren seien hoch gewesen. Am Ende seien die Familienmitglieder froh, dass die Täter feststehen, dass die Angeklagte Zschäpe für das Nagelbombenattentat bestraft werde und dass endgültig feststehe, dass die Brüder Y. Opfer und keine Verdächtigen seien.
Es folgte Rechtsanwalt Martinek, der Vertreter des beim Mordanschlag in Heilbronn schwerst verletzten Polizisten Martin A. Es grenze an ein Wunder, leitete Martinek sein Plädoyer ein, dass sein Mandant den Anschlag überlebt habe und heute ein weitgehend normales Leben führen könne. Dennoch bleiben natürlich psychische und physische Folgen, nicht zuletzt der endgültige Verlust des jedem Menschen innewohnenden Urvertrauens.
Martinek stellte fest: Es gibt keinen Zweifel daran, dass Böhnhardt und Mundlos die Schüsse auf Michèle Kiesewetter und Martin A. abgegeben haben – ihr Wohnmobil wurde in der Nähe des Tatorts festgestellt, die Tatwaffen und die geraubten Polizeiwaffen wurden beim NSU gefunden, ebenso die von Uwe Mundlos getragene Hose mit dem Blut von Martin A. Fest stehe auch die Mittäterschaft von Beate Zschäpe.
Er verstehe aber nicht, warum die zahlreichen Zeugenaussagen, die auf die Anwesenheit weiterer Beteiligter am Tatort hindeuteten vollständig ignoriert würden. Insoweit drängten sich Fragen auf, „nicht nur bei Verschwörungstheoretikern“, und es gelte wohl: „Wenn Ermittlungen gar nicht erst aufgenommen werden, muss man auch keine Akten vernichten.“
Das betreffe auch das Motiv: wenn es um Hass auf den Staat ging, wieso wurde dann eine andere Waffe verwendet als bei der Ceska-Mordserie, so dass der Zusammenhang unklar, die Provokationswirkung ausblieb? Ebenso wenig überzeuge das Motiv der Waffenbeschaffung, zumal weil die Theresienwiese dann ein ganz ungeeigneter Tatort sei. Für ihn sei auch denkbar, dass die Täter aus anderen Gründen an der Theresienwiese waren, dort eine andere Tat planten, dabei durch die Anwesenheit der Polizeibeamt_innen gestört wurden und sich dann entschlossen, diese zu töten.
Es folgte Rechtsanwalt Gärtner, Vertreter der Mutter von Michèle Kiesewetter. Er setzte sich u.a. intensiv mit der Einlassung von Beate Zschäpe auseinander und schilderte, warum auch er diese für unglaubwürdig hält. So ging er etwa auf Fotos aus gemeinsamen Urlauben ein: „So unbeschwert Hand in Hand mit einem rassistischen und unberechenbaren Killer wie Uwe Böhnhardt geht man nur, wenn man das will.“
Auch er habe Zweifel am von der Bundesanwaltschaft geäußerten Motiv zur Tat, denke aber, solange Zschäpe hierzu schweige, werde jede Ausführung hierzu letztlich spekulativ bleiben. Es stehe aber fest, dass Michèle Kiesewetter und Michael A. Zufallsopfer gewesen seien, es keinerlei Motiv aus einer persönlichen Verbindung wegen der Herkunft Kiesewetters aus Thüringen.
Er wandte sich dann dem Leben von Michèle Kiesewetter zu: „Sie wäre heute 33 Jahre alt. Sie hätte sicher beruflich ihren Weg gemacht, eine Familie gegründet. All dies blieb ihr verwehrt. Stattdessen blieb zurück eine verzweifelte Familie. Frau Zschäpe, denken Sie darüber einfach mal nach.“
Er wandte sich gegen „Ferndiagnosen“, wonach es eine besondere Empfänglichkeit der Menschen aus der ex-DDR für nationalistisches Gedankengut gebe – „Rechtsradikalismus ist kein ostdeutsches, sondern ein bundesdeutsches Problem.“ Die Hauptverhandlung habe gezeigt, dass die rechte Szene aus Ost und West sehr schnell zusammengewachsen und gesamtdeutsch geprägt gewesen sei. Insoweit gelte, dass nicht Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos für das Bild Thüringens stehen, sondern Michèle Kiesewetter. Dies ist übrigens eine These, die wir – bereinigt vom Lokalpatriotismus, mit der der Thüringer RA Gärtner seine Rede versah – durchaus teilen würden.
Gärtner wandte sich auch gegen die Thematisierung rassistischer Ermittlungsmethoden bzw. einen „rassistischen Gesamtverdacht“ gegen die Polizei und eine „Gesamtabrechnung mit dem Staat“. Er verwies etwa darauf, dass auch der Spiegel – ein aus seiner Sicht wahrlich nicht rechter Tendenzen verdächtiges Blatt – noch im Jahr 2011 Berichte zu den „Dönermorden“ veröffentlicht habe. Den Hinweis auf den Spiegel-Artikel finden übrigens auch wir wichtig – aber nicht, um zu zeigen, dass man dann auch der Polizei keinen Vorwurf machen könne, sondern weil natürlich auch der Spiegel und die sonstige Mainstream-Presse für ihre Berichterstattung vor 2011 kritisiert werden müssen.
Es folgte das Plädoyer von Rechtsanwalt Reinhard Schön – er vertritt zusammen mit Eberhard Reinecke mehrere Geschädigte des Anschlags in der Keupstraße. Er schilderte noch einmal anschaulich die Folgen der Tat und vor allem auch der rassistischen Ermittlungsmethoden, die sich gegen die Opfer richteten und die kaum eine Ermittlungsmethode ausließen – auf die heimlichen Ermittlungsmethoden wie verdeckte Ermittler usw. hatten andere schon hingewiesen, Reinhard Schön verwies auf die direkten, von den Opfern wahrgenommenen und diese verletzenden Maßnahmen wie körperliche Durchsuchungen und Zwang zur Abgabe von Fingerabdrücken und DNA-Proben.
Auch er nahm die Einlassungen Zschäpes auseinander, verwies noch einmal darauf, dass Beate Zschäpe bereits in den 1990ern im Verfahren wegen des Aufhängens einer Puppe mit Davidstern an einer Autobahnbrücke die Unwahrheit gesagt hatte, um Uwe Böhnhardt vor einer Verurteilung zu bewahren. Warum, so Schön, sollten die Beteiligten ihr heute, wo es für sie um viel mehr geht als damals für Böhnhardt, glauben, dass sie die Wahrheit sage?
Das Plädoyer der beiden Keupstraßen-Vertreter wird morgen von Rechtsanwalt Reinecke fortgesetzt.