Zschäpes vierter Verteidiger bekommt eine Woche Zeit, um sich einzuarbeiten.
Der Verhandlungstag begann zunächst mit einer längeren Besprechung zwischen dem bisherigen Verteidigertrio Zschäpes und dem frisch beigeordneten vierten Mann Rechtsanwalt Grasel – anscheinend u.a. um die Sitzordnung. Sturm, Stahl und Heer setzten sich zunächst an die angestammten Plätze und wiesen Grasel einen Platz am Rand zu – Zschäpe reagierte, indem sie sich einfach neben Grasel setzte.
Dessen erster Antrag lautete, die Hauptverhandlung für drei Wochen zu unterbrechen, damit er sich angemessen vorbereiten könne. Das Gericht kam dem teilweise nach – diese Woche wurde ganz gestrichen, die beiden letzten Wochen im Juli von drei auf zwei Tage gekürzt.
Rechtlich notwendig war diese Unterbrechung nicht – wie die Generalbundesanwaltschaft in ihrer Stellungnahme richtig anmerkte, ist Zschäpe ja „durch drei Verteidiger zusätzlich noch verteidigt.“ Allerdings war ja schon die Beiordnung von Grasel alles andere als zwingend, nachdem der Senat den Antrag auf Entpflichtung von Anja Sturm abgelehnt hatte. Insofern dürfte schon die Beiordnung eher anderen Zwecken gedient haben, etwa der Hoffnung, dass Zschäpe ihre Ankündigung wahrmacht, doch noch zu einzelnen Vorwürfen auszusagen (was wir weiter für unwahrscheinlich halten), oder vorsichtshalber für den Fall, dass der Streit zwischen Zschäpe und ihrem bisherigen Verteidigertrio erneut eskaliert. So war es dann wohl auch folgerichtig, Grasels Unterbrechungsantrag jedenfalls teilweise nachzukommen, damit dieser seine Rolle in der Verteidigung entsprechend finden kann.
Nach verschiedenen Pressemitteilungen hatte Grasel nach seiner Beiordnung optimistisch mitgeteilt, das Verfahren sei eine “Mammutaufgabe”, aber „ich denke, mit Unterstützung des Senats und der bisherigen Kollegen lässt sich das bewerkstelligen.“ Ob ihm der Senat in Aussicht gestellt hatte, ihm bei den Terminen entgegenzukommen, ist unklar – genauso unklar ist, ob er wirklich meint, sich innerhalb weniger Wochen in das Verfahren einarbeiten zu können.
Mit der heutigen Entscheidung wird natürlich das ohnehin schon zerfaserte Beweisprogramm für die Zeit vor der Sommerpause erneut über den Haufen geworfen – allerdings entstand in letzter Zeit ohnehin der Eindruck, dass das Gericht die Verhandlung nicht mehr mit voller Kraft betreibt und sich vor allem in die Sommerpause rettet. Auch dass der Senat bereits vorher die Hauptverhandlung unter Hinweis auf die psychische Beanspruchung Zschäpes auf zwei Tage die Woche beschränkt hatte, ohne zwischenzeitlich ein weiteres Gutachten zu deren Verhandlungsfähigkeit eingeholt zu haben, weist in diese Richtung. Der gegenüber der Nebenklage immer wieder beschworene „Beschleunigungsgrundsatz“ scheint für das Gericht zurzeit kaum eine Rolle zu spielen.