14.07.2015

Und täglich lügt der Nazizeuge – so dreist, dass sogar die Bundesanwaltschaft mit Konsequenzen droht

Der erste Zeuge heute war ein Polizeibeamter, der zu einem Reisepass recherchiert hatte, den Holger Gerlach im Jahr 2011 im Auftrag von Uwe Böhnhardt bestellt hatte. Die Ermittlungen ergaben, dass Gerlach diesen Pass am 16.6.2011 selbst abgeholt hatte. Nächste Woche wird eine BKA-Beamtin berichten zu den Ermittlungen darüber, was danach mit dem Reisepass geschah. Demnach dürfte Beate Zschäpe am selben Tag allein nach Niedersachsen gefahren sein, um den Pass abzuholen – ein weiteres Indiz für die tiefe Einbindung und gleichberechtigte Rolle Zschäpes innerhalb des NSU.

Es folgte eine Mitarbeiterin des Autoverleihs, bei dem das Trio das Fahrzeug für den Banküberfall in Eisenach am 4.11.2011 gemietet hatte. Bei der Abholung wurde Uwe Böhnhardt von einer Frau begleitet. Nach den Aussagen der Zeugin heute hatte die Frau ein Mädchen dabei, das sie als „Mama“ ansprach, und fuhr nach einem Termin mit dem Auto weg – deutliche Hinweise, dass es sich nicht um Beate Zschäpe handelte. Das BKA zeigte der Zeugin diverse Bilder von Mädchen, unter anderem die Töchter von Ralf Wohlleben, von Maik Eminger und von Mandy Struck, die Zeugin mochte sich nicht wirklich festlegen. Jedenfalls zeigt auch ihre Aussage erneut, dass die These vom NSU als kleine, abgeschottete Zelle nicht stimmen kann, wenn eine weitere „Kameradin“ des Trios nicht nur bei der Anmietung eines Fahrzeugs für eine Straftat des NSU dabei war, sondern auch anscheinend nichts dabei fand, ihre kleine Tochter mitzunehmen.

Die erste und einzige Frage des neuen Zschäpe-Verteidigers Grasel war, wer denn damals die Miete für das Fahrzeug bezahlt hatte. Der Zeugin zu Folge war es der Mann. Die Verteidigung wollte darauf hinaus, dass Zschäpe entgegen der bisherigen Beweisaufnahme doch nicht das gemeinsame Geld verwaltet habe – eine These, die kaum verfängt, wenn sie bei der Abholung gar nicht dabei war.

Der gesamte Nachmittag war dann wieder einem Zeugen aus der Abteilung „und täglich lügt der Nazizeuge“ gewidmet. Marcel Schenke war Mitglied der „Weißen Bruderschaft Erzgebirge“ des Angeklagten Eminger und seines Bruders. Er war und ist befreundet mit Matthias Dienelt, der, vermutlich vermittelt durch André Eminger, über insgesamt 7 Jahre Wohnungen für den NSU angemietet hatte, zunächst in der Polenzstraße, später in der Frühlingsstraße (vgl. blog 09.07.2014). Auch Mandy Struck, die nach der Beweisaufnahme bei der Beschaffung eines Unterschlupfs und von Ausweispapieren behilflich war, gehörte zu seinem Bekanntenkreis. Dem Angeklagten André Eminger hatte er seine Wohnadresse für den Empfang von Briefen in Zusammenhang mit der Anmietung von Wohnungen für Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe zur Verfügung gestellt.

Mit Dienelt habe er sofort telefoniert, angeblich nachdem er aus den Nachrichten mitbekommen habe, dass in Zwickau ein Haus abgebrannt sei, in dem eine Wohnung von einem „Matthias D.“ gemietet war. Dabei ist zweifelhaft, ob zu dem Zeitpunkt des Telefonats überhaupt schon über einen „Matthias D.“ berichtet worden war. Der Zeuge bestritt jedes Wissen über Zschäpe, Mundlos, Böhnhardt und den NSU – konnte aber schon nicht erklären, warum er die angebliche Nachrichtenmeldung mit seinem Freund Dienelt in Zusammenhang brachte, der ja nach seiner Angabe gar keinen Bezug zu Zwickau hatte. Bei dieser völlig unglaubwürdigen Story blieb er auch, als ihm Ausgaben mehrerer ehemaliger „WBE“-Kameraden vorgehalten wurden, die eindeutig von Kontakten Dienelts zu einer „WG“ in Zwickau wussten – dies übrigens ein weiteres Indiz für es ein breites Netzwerk von Unterstützern des NSU in der Nazi-Szene.

Der Zeuge trug seine angeblichen Erinnerungsschwierigkeiten so dreist vor, dass schlussendlich – ein Novum in diesem Prozess – der Vertreter der Bundesanwaltschaft Weingarten ihm die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Falschaussage androhte. Einmal mehr wurde deutlich, dass das Umfeld des NSU bis heute zusammenhält und jede Aufklärung zu verhindern versucht. Insoweit war es kaum verwunderlich, dass der Zeuge angab, den Angeklagten Eminger im vergangenen Jahr zufällig getroffen zu haben: bei einer rassistischen Demonstration gegen eine Asylunterkunft in Schneeberg.