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30.06.2015

Noch mehr zum Verfassungsschützer Andreas Temme

Der heutige Verhandlungstag stand im Zeichen der erneuten Vernehmung des Kasseler Verfassungsschutzmitarbeiters Temme und seiner Ehefrau. Wie schon berichtet, hatte die Nebenklage im Wege der Akteneinsicht beim Bundeskriminalamt verschiedene Telefongespräche zwischen Temme und seinen Kollegen sowie zwischen seiner Frau und deren Schwester ausgegraben, die die bisherige Version Temmes, er habe nichts gesehen, nichts gehört und nichts getan, in Frage stellen.

Die Hauptverhandlung begann allerdings mit einem Antrag der Angeklagten Zschäpe selbst, die Befragung weiterer Zeugen erst nach Beiordnung des Rechtsanwalts Grasel als weiteren Pflichtverteidiger durchzuführen. Grasel hatte sie bisher nur außergerichtlich in der JVA aufgesucht und beraten, ein Antrag auf seine Beiordnung als weiteren Pflichtverteidiger oder im Austausch gegen die abgelehnte Rechtsanwältin Sturm lag bislang noch gar nicht vor. Vielmehr war es offensichtlich eine Idee des Vorsitzenden gewesen, Rechtsanwältin Sturm als Weiterlesen