24.06.2015

Noch einmal zur Keupstraße, und weiter zum Verfassungsschützer Temme

Zunächst sagte heute ein weiterer Geschädigter des Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße aus, der sich zum Zeitpunkt der Explosion im Reisebüro seines Vaters in der Keupstraße aufhielt. Er hatte das Glück, nicht verletzt zu werden, weil ein Lieferwagen zwischen ihm und der Bombe stand und Dutzende Nägel abfing. Die beiden Gutachter, die bereits sehr klare und eindeutige Gutachten zur Lebensgefährlichkeit der Nagelbombe erstattet hatten (vgl. den Beitrag vom 11.02.2015), ergänzten und bestätigten ihre Gutachten im Hinblick auf die Aussagen des heutigen Zeugen und weiterer Zeugen aus der Keupstraße aus den letzten Monaten.

Nachmittags sagte ein weiterer Kollege des hessischen Verfassungsschützers Temme, der damalige Geheimschutzbeauftragte Hess, aus. Auch er hatte nach dem Mord an Halit Yozgat in Kassel mehrere Telefonate mit dem – damals beschuldigten – Temme geführt, die von der Kriminalpolizei abgehört und aufgezeichnet wurden. In dem ersten Gespräch sagte er wörtlich: „Ich sage ja jedem, äh, wenn der weiß, dass irgendwo sowas passiert, bitte nicht vorbeifahren.“ Er behauptete, nicht gemeint zu haben, dass Temme vorher wusste, dass „sowas passiert“. Seine Erklärungen überzeugten aber überhaupt nicht, auch der Vorsitzende fragte mehrmals nach, meinte: „Naja, wenn der Betreffende weiß, dass da ein Mord passiert, ist der Rat ja probat.“

Auch ansonsten zeigten seine Telefonate mit Temme, dass auch für ihn allein der Schutz Temmes und des Landesamtes von Bedeutung war und die Aufklärung des Mordes – hinsichtlich dessen Temme damals immer noch Beschuldigter war – keinerlei Bedeutung hatte. Dem entsprach auch sein Hinweis an Temme, „möglichst nah an der Wahrheit zu bleiben“. Versuche der Polizei, „die feststellbare Unterstützungshaltung LfVH-Verantwortlicher für den Tatverdächtigen aufzuheben“, scheiterten an der Blockadehaltung u.a. des Zeugen Hess, der das Verhalten des Landesamtes gegenüber Temme auch heute im Gericht noch einmal langatmig rechtfertigte.

Nach der Vernehmung durch den Vorsitzenden Richter Götzl zog sich die Vernehmung Hess‘ durch die Nebenklage bis nach 17 Uhr hin. Sie machte erneut deutlich, dass das Landesamt seinerzeit die Ermittlungsarbeit der Polizei hintertrieb und dass die „Mauer des Schweigens“ bis heute aufrecht erhalten wird. So zeigt etwa die Begründung des Zeugen, warum er es abgelehnt habe, der Polizei die Vernehmung der von Temme geführten V-Männer zu ermöglichen, dass in den Reihen des Verfassungsschutzes bis heute die Behinderung der polizeilichen Ermittlungen verteidigt wird: „Mir haben die Fakten nicht ausgereicht. Die Polizei kam mit ihren Ermittlungen nicht weiter, und wie gesagt, das Verfahren wurde schließlich ja auch eingestellt.“ Dass die Polizei gerade aufgrund der mangelnden Mitarbeit des Landesamtes nicht weiterkam, dass Temme durch das Amt in seinem Schweigen bestärkt wurde, blendet Hess – wie seine Kollegen – weiterhin vollständig aus.

Bereits am Vormittag hatte das Gericht mehrere Beweisanträge entgegengenommen: aus der Nebenklage kam ein Antrag, der belegen soll, dass das Benzin, mit dem Beate Zschäpe 2011 die NSU-Wohnung in der Frühlingsstraße in Zwickau in Brand setzte, bereits eine Woche zuvor in Zwickau gekauft worden war.

Die Verteidigung Wohlleben stellte ebenfalls mehrere Beweisanträge. Sie verfolgt weiter ihre These, Wohlleben sei nicht „Zentralfigur“ der Unterstützer in Jena gewesen, und beantragte dazu die Vernehmung weiterer Nazi-Zeugen. U.a. soll ein früherer Führungskader des „Thüringer Heimatschutzes“ aussagen, dass Wohlleben nach den ersten Straftaten des Trios versucht habe, zur Geldbeschaffung ein Live-Interview zu den drei Untergetauchten zu organisieren, und dass Wohlleben sich im THS gegen Gewalt ausgesprochen habe. Schließlich soll ein deutscher Waffenbesitzer aussagen, dass er illegal Waffen vom dem Inhaber des Waffengeschäfts erworben habe, von dem auch die Mordwaffe Ceska stammt. Auch der Verteidigung dürfte klar sein, dass selbst dann, wenn die Zeugen dies im einzelnen bestätigen, dies wenig an der klaren Beweislage zur Waffenlieferung durch Wohlleben und Schultze, zu Wohllebens Kenntnis von Ideologie und Gewaltbereitschaft des Trios und letztlich auch zu seiner eigenen ideologischen Ausrichtung ändern wird und es sich daher um verzweifelte Rettungsversuche handelt.