23.06.2015

Zur Tötungsbereitschaft des Trios von Anfang an

Am heutigen Verhandlungstag wurde nur ein Zeuge vernommen, bevor die Verhandlung wegen Zahnschmerzen und einer notwendigen Zahnbehandlung der Angeklagten Zschäpe unterbrochen wurde. Die Zeugenvernehmung brachte allerdings spannende Erkenntnisse, die erneut die Anklagethese, der NSU habe nur aus drei Mitgliedern bestanden, in Frage stellen.

Der Zeuge berichtet, er habe während des Überfalls auf die Edeka-Filiale in Chemnitz am 18.12.1998 mit Freunden vor dem Markt gestanden, sei dann den Tätern hinterhergelaufen. Eine der Personen habe gerufen „bleib stehn“ und dann mehrfach auf ihn geschossen. Die Kugeln seien in Brust- und Kopfhöhe an ihm vorbeigeflogen, mindestens eine sei in die Wand des Supermarktes eingeschlagen. Das Einschussloch – auf Brusthöhe – habe er sich später noch hin und wieder angeschaut. Er habe die Kugel an seinem Kopf vorbeizischen gehört.

Der Zeuge gab zudem an, es habe sich um drei Täter gehandelt habe. Die Person, die geschossen habe, sei vorher aus dem Markt herausgelaufen gekommen. Es sei eine schmächtige Person gewesen mit höherer Stimme, bei der er nicht einordnen konnte, ob es ein Mann oder eine Frau war.

Die Aussage des Zeugen ist vor allem deswegen bedeutsam, weil sie die extreme Gewaltbereitschaft der Kernmitglieder des NSU bereits Ende 1998 – in der Zeit, als Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt sich relativ offen in der Chemnitzer Nazi-Szene bewegten – belegt.

Sollte es sich bei der dritten Person nicht um die Angeklagte Zschäpe gehandelt haben, was nach der Schilderung des Zeugen nicht auszuschließen, aber auch nicht wahrscheinlich ist, ist nur denkbar, dass es sich dabei um einen der Unterstützer aus der Szene um die „88er“ und „Blood & Honour“ Chemnitz handelte. Insofern ist seine Aussage ein weiteres Indiz für die enge Zusammenarbeit und Unterstützung des Trios durch die Chemnitzer Nazi-Szene – auch bei der Begehung von Gewaltstraftaten. Damit wäre dies der Beleg, dass der Unterstützer nicht nur Unterstützer war, sondern auch Mittäter und damit auch mutmaßliches weiteres Mitglied des NSU.

Der hemmungslose Schusswaffeneinsatz noch im ersten Jahr ihres Untertauchens und im Rahmen eines „nur“ der Geldbeschaffung dienenden Überfalles zeigt, dass die Untergetauchten von Anfang an zur Tötung von Menschen bereit waren.

Dies kann den Unterstützerinnen und Unterstützern des Trios nicht verborgen geblieben sein: Die drei lebten in Chemnitz, der brutale Überfall war Gesprächsthema in der Stadt, die lebensgefährlichen Schüsse überall bekannt. Bisherige Zeugenaussagen haben ergeben, dass Böhnhardt und Mundlos aus dem Überfall kein Geheimnis machten: in der Szene wurde herumerzählt, die Drei bräuchten keine Spenden mehr, sie würden nun „jobben“; mehrere V-Männer berichteten über den Überfall. Spätestens ab diesem Überfall wussten also alle Unterstützerinnen und Unterstützer in Chemnitz, dass Böhnhardt und Mundlos zur Durchsetzung ihrer Ziele bereit waren zu töten.

Dies ist nicht nur für die gesondert geführten Ermittlungsverfahren gegen verschiedene der Unterstützung beschuldigte Personen aus Chemnitz von Bedeutung, sondern angesichts der engen Verbindungen zwischen den Nazi-Szenen der verschiedenen Städte auch ein weiteres Indiz für den Vorsatz der im vorliegenden Verfahren wegen Unterstützung bzw. Beihilfe Angeklagten.