13.10.2015

Weitere sinnlose Anträge der Verteidigung Zschäpe Wohlleben

Heute sollte die Beweisaufnahme zu den Ausspähnotizen, die in der NSU-Wohnung in der Frühlingsstraße gefunden wurden, beginnen. Dies wurde jedoch erneut durch Anträge der Verteidigung vereitelt:

Zu Beginn des Verhandlungstages lehnte der Senat, wie zu erwarten war, die Anträge der Verteidigung Wohlleben auf Aussetzung des Verfahrens und Haftentlassung Wohllebens ab. Die Verteidigung Wohlleben beantragte zunächst eine längere Unterbrechung, erhob dann Gegenvorstellung gegen den Beschluss. Sie rügte, der Senat habe sich nicht ausreichend u.a. mit der Tatsache auseinandergesetzt, dass die Zwangsverteidiger von Zschäpe selbst mehrfach angegeben haben, sie seien zu einer ordnungsgemäßen Verteidigung nicht mehr in der Lage.

Die Verteidigung Zschäpe blieb während des ganzen Schauspiels vollständig passiv – selbst Rechtsanwalt Grasel, der letzte Woche noch für Zschäpe den Anschluss an den Antrag erklärt hatte, schloss sich heute nicht einmal der Gegenvorstellung an. Der Verteidigung Wohlleben wiederum dürfte klar sein, dass auch ihre Gegenvorstellung keine Erfolgsaussichten haben kann: Ganz abgesehen davon, dass die Frage einer ordnungsgemäßen Verteidigung natürlich nach objektiven Gesichtspunkten und nicht nach Selbsteinschätzungen der VerteidigerInnen zu beurteilen ist, liegt es auf der Hand, dass Wohlleben gar nicht in eigenen Rechten betroffen ist, wenn in der Verteidigung Zschäpe aufeinander eingehackt wird. So finden sich denn in der Gegenvorstellung zur Relevanz des Ganzen für Wohlleben auch nur zwei halbherzige Sätze ganz am Schluss der Ausführungen.

Das Gericht unterbrach die Verhandlung gegen Mittag. Morgen soll sie fortgesetzt werden, vermutlich mit einem Beschluss, der sich mit den Argumenten in der Gegenvorstellung ausführlich auseinandersetzt.

Insgesamt zeigt sich die Verteidigung der beiden Hauptangeklagten in einem desolaten Zustand: Zschäpes AnwältInnen sind von Zschäpe selbst erfolgreich gegeneinander ausgespielt und lahmgelegt und sind eher Spielball denn Akteur des Geschehens. Zschäpe scheint ihre Verteidigung lieber den Wohlleben-AnwältInnen anvertrauen zu wollen. Die wiederum versuchen, sich an diesen Strohhalm zu klammern, um das Gericht zu Fehlern zu verleiten, wissen sie doch, dass Wohlleben nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme direkt auf eine Verurteilung zusteuert.

Aber auch das Verhalten des Gerichts gibt Anlass zu Fragen: schon Ende letzter Woche wurde unnötigerweise die Hauptverhandlung für den Tag beendet, anstatt den Aussetzungsantrag in einer Verhandlungspause zu beraten und zumindest zu versuchen, an dem Tag noch eine Beweisaufnahme durchzuführen. Und auch heute ist nicht erkennbar, weshalb das Gericht nicht seine Entscheidung zur Gegenvorstellung nach einer Beratungspause verkünden konnte. So sind wieder mindestens zwei ganze Tage für Verteidigungs-Geplänkel verloren gegangen, und das, nachdem der Senat die Beweisaufnahme schon in den Wochen vor wie nach der Sommerpause nicht mit besonderem Elan betrieben hatte. Das Gericht hat zwar vorletzte Woche deutlich gemacht, dass es den Aufklärungsinteressen der Nebenklage nicht mehr nachgehen will (vgl. die Beiträge vom 29.09.2015 und 30.09.2015) – aber ein besonderes Interesse, den Prozess zügig voranzutreiben, ist derzeit auch nicht zu erkennen.