26.11.2015

Zur Ideologie und Vernetzung von „Blood & Honour“

Der einzige für heute geladene Zeuge, ein „Kamerad“ der Angeklagten aus Jenaer Zeiten, erschien nicht – er hatte beim Gericht angerufen und angegeben, er habe eine Autopanne.
Das Gericht verlas daher nur, einem Beweisantrag der Nebenklage vom 11.05.2015 folgend, mehrere Seiten aus dem Fanzine „Blood & Honour“ aus dem Jahr 1996. In Artikeln wird die Ideologie des bewaffneten Kampfes im Rahmen eines „führerlosen Widerstands“ beworben, in abgedruckten Songtexten zum Mord an Migranten, u.a. durch „in den Kopf schießen“ aufgerufen. Konzertberichte zeigten deutlich die frühe enge Verknüpfung von B&H Deutschland und den NSU-UnterstützerInnen von B&H Sachsen. Kontaktadresse war die Adresse von B&H Dänemark, deren Mitglied Marcel Schilf u.a. die „Kriegsberichter“-Videos vertrieb.