Auf einen Beweisantrag der Nebenklage (wir berichteten am 8.1. und 14.1.2014) wurde heute ein ehemaliger Mittäter des in Polen inhaftierten Mannes vernommen, der angibt, er habe im Jahr 2004 dem Angeklagten Ralf Wohlleben ein Werkzeug zur Überwindung von Wegfahrsperren von VW-Bussen gegeben und im Tausch eine Pistole erhalten.
Da der in Polen inhaftierte Zeuge nicht ohne weiteres zum Prozess kommen wird, versucht das Gericht durch Vernehmung des heutigen und eines weiteren Zeugen, zunächst die Plausibilität seiner Angaben zu überprüfen, die er in einem polnischen Gefängnis gegenüber einer Mitarbeiterin des Generalbundesanwaltschaft gemacht hat.
Der heutige Zeuge nahm zwar an, sein ehemaliger Mittäter „sucht irgendeinen Weg, nach Deutschland zu kommen“. Aber er bestätigte auch viele Punkte aus dessen Aussage, so die Angabe, dass es einen enormen Waffenbestand gab, dass ständig Waffen dazugekauft und manchmal auch abgegeben wurden, dass mit „Wegfahrsperrenüberwindern“ gearbeitet wurde und dass es einmal ein „Gemauschel“ wegen einer Waffe oder einem technischen Gerät gegeben habe, von der er aber nichts weiter mitbekommen habe. Er habe damals angenommen, dass ein dritter Mittäter einen Handel mit einer kriminellen Gruppe von Russen aus Thüringen habe anbahnen wollen.
Die Verhandlung für den morgigen Tag, den 27.05.2014 wurde abgesetzt, weil der Zeuge sich krank gemeldet hat, am Mittwoch wird die Verhandlung stattfinden.