08.01.2014

Ehepaar Scheidemantel – Lügen und Vergessen

Nachdem der Hauptverhandlungstag am 9.1. wegen der Krankmeldung eines Zeugen ausfiel, beschränkte sich der Prozess diese Woche auf den 8.1. An diesem Tag ging es erneut um die Krankenkassenkarte der Silvia Scheidemantel, die der Angeklagte Gerlach für 300 Euro von dem mit ihm befreundeten Ehepaar erhalten hatte, um Beate Zschäpe eine oder mehrere Arztbehandlungen zu ermöglichen. Die Ehefrau war hierzu bereits am 12. November vernommen worden. Nun sollte zuerst ihr Mann befragt und ihr im Anschluss weitere Fragen gestellt werden.

Alexander Scheidemantel ist ein langjähriger Freund und Kamerad des Angeklagten Holger Gerlach. Er war viele Jahre gemeinsam mit Gerlach in der Hannoveraner Naziszene aktiv und ist bis heute mit ihm befreundet. Scheidemantel bestätigte auf Nachfragen, dass er bis mindestens Ende 2004 aktiv war. Er sei damals Nationalsozialist gewesen, habe den Holocaust geleugnet, Juden abgelehnt und sei Ausländerfeind gewesen. So habe er auch Gerlach kennengelernt.

Eher aus Versehen offenbarte der Zeuge einiges zur Haltung der Neonazis zum deutschen Staat – und damit mittelbar zur Haltung des deutschen Staates zu den Neonazis –, als er bezogen auf sich und den Angeklagten Gerlach angab, sie haben (damals) die Gesellschaft so ändern wollen, dass sie eine nationalsozialistische wird, er habe sich aber nie angemaßt, den Staat ändern zu wollen. Auch wenn die letzte Äußerung sicher nur die eigene Tätigkeit verharmlosen sollte, wird dennoch deutlich, dass es der Naziszene in erster Linie darum geht, gesellschaftliche Stimmung in ihrem Sinne zu erzeugen, also beispielsweise die Ausgrenzung von Migranten voranzutreiben, und weniger darum, staatliche Institutionen, Macht gewaltsam zu übernehmen. Diese Grundhaltung führt dann auch dazu, dass militante Nazis von deutschen Sicherheitsbehörden systematisch in ihrer Gefährlichkeit unterschätzt werden, da sie gerade diese Institutionen nicht in Frage stellen.

Zur Frage der Übergabe der AOK-Karte war der Zeuge allerdings weniger gesprächig, sondern stellte sich – letztlich erfolgreich – dumm. Er habe keine Erinnerung, er habe kein Gespräch über die Verwendung der Karte gegeben, er habe sich keine Gedanken gemacht. Auf die Nachfrage des Nebenklägervertreters Rechtsanwalt Hoffmann rutsche ihm allerdings doch raus, Gerlach habe ihm nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft mitgeteilt, die Karte sei für einen Arztbesuch von Beate Zschäpe gewesen. Diese Aussage versuchte er allerdings umgehend wieder zurückzunehmen, er habe sich das doch nur zusammengereimt.

Letztlich steht diese Aussage allerdings im Widerspruch zu der Tatsache, dass in der Wohnung des Trios ein Brillenpass, ein Bibliotheksausweis und weitere Unterlagen auf den Geburtsnamen der Silvia Scheidemantel – Roßberg – gefunden wurden, in denen private Daten eingetragen waren, die nur von ihr oder ihrem Ehemann stammen konnten. Es muss also ein intensiveres Gespräch gegeben haben. Der Vorsitzende Götzl nahm diese Widersprüche und das offensichtliche Vortäuschen von Erinnerungslücken allerdings hin, ohne den Druck auf den Zeugen zu erhöhen. Für Götzl scheint es ausreichend, dass nunmehr die Übergabe der Krankenkassenkarte feststeht. Die Bundesanwaltschaft drohte dem Zeugen immerhin die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Falschaussage an.

Die weitere Vernehmung der Ehefrau verlief kurz und ebenfalls ergebnislos. Wie stark die Eheleute in die Betreuung der untergetauchten NSU-Mitglieder verstrickt waren, bleibt unklar.

Nach Abschluss der Zeugenvernehmung stellte Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Hoffmann den Antrag, einen Zeugen zu vernehmen. Dieser gibt an, er habe im Jahr 2004 an den Angeklagten Ralf Wohlleben ein Werkzeug zur Überwindung von Wegfahrsperren von VW-Bussen beschafft und im Gegenzug eine Pistole erhalten. Die Mitglieder des NSU benutzten für ihre Straftaten u.a. VW-Busse, und bis heute sind nicht alle vom NSU genutzten Fahrzeuge ermittelt. Bisher wirft die Anklage Wohlleben nur die Beschaffung der Mordwaffe Ceska vor – das könnte sich nach der Zeugenaussage ändern. Das Gericht wird sich dabei nicht nur auf die Aussage des Zeugen verlassen müssen, denn nach seinen Angaben befindet sich die Waffe noch immer in einem Versteck, das er zeigen könnte.