20.05.2014

Banküberfall in Eisenach und Antrag der Nebenklage auf Vernehmung von V-Männern

Der Banküberfall in Eisenach am 4.11.2011, nach dem Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in einem Wohngebiet am Rande Eisenachs von der Polizei gestellt werden konnten, war Thema des heutigen Verhandlungstages. Als Zeugen waren die Angestellten der betroffenen Sparkasse und bei der Tat anwesende Kunden sowie ein Passant geladen.

Die Beweisaufnahme bestätigte das bisher Bekannte: Zwei Fahrradfahrer überfielen die Sparkasse, zwangen die Bankangestellten, ihnen über 70.000 Euro auszuhändigen, schlugen einen Angestellten nieder. Die Flucht erfolgte wieder auf Fahrrädern, wobei ein Passant sah, wie die beiden Fahrradfahrer bei einem Wohnmobil ankamen, die Fahrräder einluden und rasant wegfuhren. Dies teilte er kurze Zeit später zwei Polizeibeamten mit, die nach Fahrradfahrern fahndeten. Der Zeuge sagte heute aus, er habe Uwe Mundlos anhand von Fotos in der Presse als einen der beiden Fahrradfahrer erkannt.

Die Nebenklage beantragte im Anschluss, den V-Mann Szczepanski als Zeugen zu vernehmen, und kündigte an, die Vernehmung aller V-Männer, die im Umfeld des NSU tätig waren, zu beantragen.

Der V-Mann Szczepanski war viele Jahre in der militanten Naziszene aktiv und beging rassistisch motivierte schwere Straftaten. Er bekam mit, wie die sächsische Blood and Honour-Sektion die Unterstützung für die Abgetauchten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt diskutierte und plante und wie ein Mitglied beauftragt wurde, dem Trio mit „Blood and Honour“-Geld Waffen zu beschaffen. Er war Teil dieser Organisation und auch in Diskussionen über den bewaffneten Kampf beteiligt.

Die Beteiligung von V-Leuten des Verfassungsschutzes an kriminellen Aktivitäten führte dazu, dass sich das BKA im Jahr 1997 beim Bundesamt für Verfassungsschutz beschwerte, dass „aus Quellenschutzgründen“ Informationen des Verfassungsschutzes an die Polizei „erst so spät weitergeleitet“ werden, dass rechte Aktionen „nicht mehr verhindert werden können“, dass der Verfassungsschutz, wenn man ihn über geplante Durchsuchungen informiere, oft seine Quellen vorher warne und somit „die Gefahr [bestehe], dass Beweismittel vor Eintreffen der Exekutive vernichtet werden“, dass Verfassungsschutz-Quellen, die “als Straftäter festgestellt wurden”, oft „weder angeklagt noch verurteilt“ werden könnten, dass „die Mehrzahl der Quellen […] überzeugte Rechtsextremisten“ seien, die glaubten, „unter dem Schutz des VS im Sinne ihrer Ideologie ungestraft handeln zu können und die Exekutive nicht ernst nehmen zu müssen“.

Die Bundesanwaltschaft hat die meisten dieser V-Männer, die Entscheidendes zur Aufklärung des Aufbaus des NSU und seiner Einbindung in die verschiedenen Netzwerke militanter Nazis mitteilen können müssen, nicht als Zeugen benannt. Sie will die These der isolierten 3-Personen-Gruppe aufrecht erhalten. Die Vernehmung der V-Leute bietet jedenfalls eine kleine Chance, trotz dieser Verschleierungstaktik weitere Informationen zu diesem wichtigen Thema zu erhalten.