19.07.2017

Plädoyers beginnen erst nächsten Dienstag

Mehrere Nebenklägerinnen hatten nach der überraschenden Ankündigung gestern den Weg nach München auf sich genommen, um den Beginn des Plädoyers der Bundesanwaltschaft zu verfolgen. Dazu kam es allerdings nicht, sondern das Plädoyer wurde auf nächsten Dienstag verschoben:

Heute morgen hatte das Gericht den Antrag der Verteidigung auf Aufzeichnung der Plädoyers der Bundesanwaltschaft abgelehnt. Die Verteidigung beantragte zunächst eine längere Unterbrechung und erhob dann Gegenvorstellung. Es folgte eine längere Auseinandersetzung um diese Frage, die damit endete, dass der Vorsitzende Richter verkündete, man müsse ja über die Gegenvorstellung entscheiden, das Verfahren gehe weiter am nächsten Dienstag.

Es fällt schwer, die Auseinandersetzungen heute zu bewerten: natürlich wäre auch aus Sicht der Nebenklage eine Aufzeichnung der Plädoyers wünschenswert – und zwar zum einen schon deswegen, weil eine Aufzeichnung bzw. ein Wortprotokoll von Strafprozessen im 21. Jahrhundert ohnehin zu fordern ist. Zum anderen ist eine Aufzeichnung – und sogar eine spätere Veröffentlichung – von zeitgeschichtlich wichtigen Gerichtsprozessen nichts ganz Neues, geschehen ja etwa im Frankfurter Auschwitzprozess. Aber das unwürdige Gejammere von zehn gestandenen Strafverteidiger_innen, die sich nicht in der Lage sehen, das Plädoyer der Bundesanwaltschaft zu verstehen und mitzuschreiben oder sich auch nur selbst um eine Mitschrift zu bemühen, führt natürlich auch nicht weiter.

Umgekehrt ist die Reaktion des Gerichts, dann gleich den ganzen morgigen Tag ausfallen zu lassen, auch nicht recht verständlich. Es mag sein, dass das Gericht der Bundesanwaltschaft die Gelegenheit geben will, über andere Alternativen nachzudenken – z.B. darüber, das Manuskript der Plädoyers schriftlich zur Verfügung zu stellen.