Archiv für den Tag: 26. Juli 2017

26.07.2017 – Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 2. Tag: vollständige Mitschrift

Wir dokumentieren auf unserem Blog den Inhalt des Plädoyers des GBA vom heutigen Tag, dem 26.07.2017. Dieses wurde – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit vielmals bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt. Weiterlesen

26.07.2017

Plädoyer der Bundesanwaltschaft, 2. Tag – Die Behörde setzt den Versuch der Umdeutung des NSU fort. Und: Dokumentation des Plädoyers wird fortgesetzt.

OStA’in Greger setzte heute ihr Plädoyer fort. Kern ihrer Ausführungen war der kleinteilige Nachweis, dass Beate Zschäpe innerhalb der Dreiergruppe mit Böhnhardt und Mundlos eine so zentrale Rolle spielte, dass sie tatsächlich auch Tatherrschaft hinsichtlich aller Taten des NSU hatte, weil diese ohne ihre Mitwirkung nicht durchführbar gewesen wären. Ihre Mitwirkung bei der Anmietung der Wohnungen, der Aufrechterhaltung des bürgerlichen Scheins gegenüber den Nachbarn, die Beschaffung von SIM-Karten und Telefonen, die Anmietung von Fahrzeugen und ihre Aufgaben in der Zusammenarbeit mit Unterstützern wurden detailliert aufgezählt.

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25.07.2017 Protokoll

Plädoyer der Bundesanwaltschaft 1. Tag: wir veröffentlichen die vollständige Mitschrift

Wir dokumentieren auf unserem Blog den Inhalt des Plädoyers des GBA vom heutigen Tag, dem 25.07.2017. Dieses wurde – nicht wörtlich, aber so nahe an einem Wortprotokoll wie möglich – von mehreren KollegInnen der Nebenklage, bei denen wir uns hiermit vielmals bedanken, nach bestem Wissen und Gewissen mitgeschrieben. Natürlich kann eine solche Mitschrift keine Richtigkeit oder Vollständigkeit garantieren. Wir denken allerdings, dass keine sinnentstellenden Fehler enthalten sind. Soweit möglich wurden Unklarheiten und Ergänzungen, Anmerkungen und Auslassungen durch eckige Klammern markiert. Wir haben manche Namen abgekürzt, wenn wir der Meinung sind, dass es auf die Identität der benannten ZeugInnen für das Verständnis des Plädoyers nicht ankommt.

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