13.07.2016

Lügen und Verharmlosen XVI – MdL Petereit, Der Weiße Wolf, der NSU-Brief und 2500 €, aber keine Erinnerung

David Petereit, Abgeordneter der NPD im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, war heute als einziger Zeuge vorgeladen und wurde von 9.30 bis 20.45 Uhr befragt. Die Ausgangssituation für diese Befragung war eigentlich ziemlich klar: Petereit war zumindest in den Jahren 2000 bis 2004 an der Herausgabe des Nazi-Fanzines „Der Weiße Wolf“ beteiligt. In der Ausgabe 1/2002 enthielt diese Zeitschrift neben Artikeln zur militanten Organisation Combat 18 ein mit seinem Pseudonym „Eihwaz“ unterschriebenes Vorwort, in dem es hieß: „Wenn die Zeiten härter werden – muß der Kampf es auch werden. Unterstützt die Kameraden in Haft, im Rechtskampf, auf der Straße, bildet Netzwerke – nur vom Musikhören und Feiern kommt die Wende nicht.“, und dann optisch abgesetzt und fettgedruckt: „Vielen Dank an den NSU, es hat Früchte getragen ; – ) Der Kampf geht weiter…“

In einer sog. Deckblattmeldung des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern vom 09.04.2002 wird eine Meldung eines V-Mannes hierzu zusammengefasst: „Bei der Zeitschrift „Weißer Wolf“ aus Neustrelitz soll eine anonyme Spende in Höhe von 2500 Euro eingegangen sein. Dieser Spende sei ein Brief gefolgt mit sinngemäß folgendem Wortlaut: ‚Macht weiter so, das Geld ist bei Euch gut aufgehoben!‘“

Einige Zeit nach dieser Mitteilung kontaktierte der V-Mann Richter (Corelli) den Petereit und bot ihm Speicherplatz für die Internetseite des „Weißen Wolfes“ auf einem von Richter angemieteten Server an, Petereit nahm dankend an.

Nach der Selbstaufdeckung des NSU war es das Antifaschistische Pressearchiv apabiz, heute beteiligt am Projekt NSU watch, das die Danksagung an den NSU in seinem Archiv aufdeckte. In der Folge wurde bei Petereit durchsucht, in seinem Archiv fand sich der NSU-Brief, der auch auf dem Computer in der Frühlingsstraße gefunden worden war: ein Bekenntnis zum militanten Kampf und die Aufforderung an die Szene, diesen zu unterstützen.

Es liegen zahlreiche Beweise von, nach denen auch diverse andere Naziprojekte auf diese Weise Geld als Unterstützung erhalten haben. Danach dürfte die Existenz des NSU bereits ab dem Jahr 2002 einer relativ großen Zahl von Naziaktivisten bekannt gewesen sein – ein weiteres starkes Argument für die von der Nebenklage vertretene These, dass der NSU erheblich mit anderen Gruppen und Einzelpersonen vernetzt war, und ein klarer Widerspruch zur Bundesanwaltschafts-These vom isolierten Trio.

Die Nebenklage hat auch schon lange beantragt, den V-Mann, von dem die Meldung kam, oder zumindest seinen V-Mann-Führer zu vernehmen und das Original der Deckblattmeldung beizuziehen. Das Gericht hat bislang nur ein sog. Behördenzeugnis aus Mecklenburg-Vorpommern erhalten, das den Inhalt der Meldung bestätigt.

Der Zeuge Petereit übernahm die alleinige Verantwortung für Herausgabe, Produktion und Vertrieb des Weißen Wolfes ab ca. 2000, meinte aber, sich ansonsten an nichts erinnern zu können. So gab er an, er müsse wohl den Gruß an den NSU „eingesetzt“ haben, weil er ja die Zeitung alleine gemacht habe. Den Brief habe er allerdings erstmals bei der Hausdurchsuchung gesehen. Geld habe er nie erhalten. Durchgehend beharrte er auf seiner mangelnden Erinnerung, die nur an manchen Punkten durch sehr präzise Angaben durchbrochen wurde: und zwar immer dann, wenn ihm dies für sich selbst positiv erschien.

Die Schilderung Petereits zur Produktion des Heftes lassen es als unwahrscheinlich erscheinen, dass seine Angaben zutreffend sind: Das Layout will er mit MS Word erstellt haben, obwohl zahlreiche der graphischen Elemente mit diesem Programm praktisch gar nicht zu bewältigen sind, die Hefte will er bis zu einer Auflage von 1000 Exemplaren alleine zusammengeheftet und versandt haben. Wie er diese Arbeit neben seinen sonstigen Aktivitäten bewältigt haben will, bleibt unklar. Zwischendrin verplapperte es sich einmal und gab an, das Postfach könne durchaus auch von anderen Personen, mit denen er gearbeitet habe, benutzt worden sein. Für die Prozessbeteiligten war offensichtlich, dass Petereit sich selbst und andere schützen wollte.

Konsequent, aber ärgerlich war erneut das Verhalten des Gerichts und der Bundesanwaltschaft, die keinerlei Druck auf den Zeugen ausübten, um ihn zu einer wahrheitsgemäßen Aussage zu bringen. Konsequent ist dieses Verhalten, weil die Bundesanwaltschaft ja von Anfang an daran arbeitet, das Bild eines isolierten Trios aufrechtzuerhalten. Dieses Bild wird durch den Beweis einer öffentlichkeitswirksamen Spendenaktion im Jahr 2002 natürlich beschädigt. Das Gericht hat andererseits von Anfang an jegliche Konfrontation mit Zeugen vermieden, wahrscheinlich weil es davon ausgeht, für die Verurteilung auch ohne weitergehende Aussagen von Zeugen aus der Naziszene genügend Beweise zu haben. Aufklärung scheint da eher hinderlich.

Am Rande der Hauptverhandlung gab das Gericht „vorsorglich“ weitere Verhandlungstermine bis einschließlich September 2017 bekannt – auch wenn unwahrscheinlich ist, dass diese Termine vollständig ausgeschöpft werden, zeigt sich daran doch, dass das Verfahren entgegen mancher Presseberichte eben noch nicht auf die Zielgerade eingebogen ist. Gerade angesichts der in den letzten Wochen gezeigten Tendenz des Gerichts, das Verfahren als Halbtagsjob zu betreiben, spricht vieles dafür, dass sich die Beweisaufnahme noch einige Monate hinziehen wird.