Zu Zschäpes Fingerabdrücken am NSU-Archiv und Verteidigung Wohlleben will jetzt auch aufklären
Nach dem langen Tag gestern hatte das Gericht heute nur ein eingeschränktes Beweisprogramm: ein Sachverständiger zum Thema Fingerabdruckspuren schilderte, wie er die Fingerabdrücke an zwei Zeitungsartikeln im NSU-Archiv zu den Morden und Sprengstoffanschlägen anhand konkreter Übereinstimmungen Beate Zschäpe zuordnete. Diese Abdrücke, so schilderte er, konnten nur durch Anfassen der Artikel entstehen, eine Übertragung von anderen Papieren ist ohnehin unwahrscheinlich, würde zudem zu einem gespiegelten Abdruck führen, der hier aber gerade nicht vorlag. Es ist also davon auszugehen, dass Zschäpe diese Artikel im Zeitungsarchiv angefasst hat.
Die Verteidigung Wohlleben stellte zudem mehrere Anträge: Zum einen sollen die Verfahrensakten der Generalbundesanwaltschaft gegen bekannte oder unbekannte Unterstützer des NSU beigezogen werden – Anlass für den Antrag war, dass mehrere Zeugenvernehmungen aus dem Jahr 2013, die sich in diesen Akten befinden, erst diese Woche auf Anfrage zur Akte gereicht worden waren.
Zudem sollen Protokolle der Telefonüberwachung aus dem Verfahren gegen die Rechtsrock-Band Landser beigezogen werden und zwei Zeugen vernommen werden, um zu beweisen, dass Jan Werner (Blood and Honour Chemnitz) und Ralf Marschner (Blood and Honour Zwickau und V-Mann des Verfassungsschutzes Bund) den Auftrag hatten, scharfe Schusswaffen für Böhnhardt und Mundlos zu besorgen. Schließlich soll die V-Mann-Akte zu Marschner vom Verfassungsschutz beigezogen werden, um zu beweisen, dass der Verfassungsschutz den Aufenthaltsort der drei Untergetauchten gekannt, diese Information aber nicht an die Polizei weitergegeben hatte.
Mehrere dieser Anträge sind in ähnlicher Form schon von der Nebenklage gestellt worden – Einsicht in die anderen Verfahrensakten der GBA, um weitere Ansätze zu Größe des NSU-Netzwerks und zu den Taten zu erlangen, Aufklärung der Rolle Marschners und des Verfassungsschutzes, weil die Verletzten und Angehörigen der Mordopfer ein Recht auf Aufklärung der staatlichen Mitverantwortung für die Taten des NSU haben. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht jetzt, wo sich die Verteidigung Wohlleben an die Anträge der Nebenklage anhängt, diesen nachkommen wird.