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18.11.2014

Die Legende der “isolierten Gruppe”

Der Schwerpunkt der Verhandlung lag heute zum einen auf den verschiedenen Versionen des Bekennervideos des NSU, die auf einem Rechner in der Frühlingsstraße gefunden wurden. Drei Versionen wurden in Augenschein genommen. Die ersten beiden orientieren sich noch an gängigen Nazivideos: zu den Klängen einer Naziband werden das NSU-Logo, Textpassagen und Bilder eingeblendet. Thematisiert werden der Mord an Enver Şimşek und der Bombenanschlag in der Probsteigasse. Das dritte Video ist das „Paulchen-Panter“-Video, das zeitlich noch später entstand und auf die weiteren NSU-Morde Bezug nimmt.

Der Vorsitzende legte besonderen Wert auf die von den Machern selbst erstellten Texte, beispielsweise den nach jedem dargestellten NSU-Anschlag wiederholten Satz, das Opfer „weiß nun, wie ernst uns die Erhaltung der deutschen Nation ist“. Beate Zschäpe hatte Zugang zu dem Rechner, auf dem sich die Videos befanden. Es gibt konkrete Hinweise, die in den kommenden Wochen noch thematisiert werden, dass sie selbst Passagen dieser Videos bearbeitet hat. Die Mordserie war also von der ersten Tat an geplant, die Gruppe scheint sich allerdings erst später entscheiden zu haben, ihr Bekennervideo nicht zeitnah nach den Taten zu veröffentlichen.

Im Anschluss gab die Bundesanwaltschaft eine Stellungnahme zu den Beweisanträgen der Nebenklage vom 6. November 2014 ab. Die Zielfahndungsakte mit SMS-Protokollen zur Fahndung nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach deren Untertauchen sei nicht beizuziehen und einzuführen, weil die Nebenklage nicht ausreichend deutlich gemacht habe, welche Inhalte sich aus dieser ergeben würde, der Zielfahnder könne aber gehört werden. Offensichtlich soll nicht deutlich werden, dass das LKA Thüringen sehr früh wusste, dass die Untergetauchten sich in Chemnitz aufhielten und dass es ganz konkrete Anhaltspunkte (Unterbringung beim dortigen Blood and Honour Netzwerk, benutzte Telefonzellen) gab, die es ganz einfach ermöglicht hätten, sie aufzuspüren und festzunehmen. Mit diesem Beweisantrag sollte das Bestehen eines Unterstützernetzwerkes in Chemnitz weiter bewiesen werden.

Die Anträge auf Vernehmung zentraler Personen aus dem militanten Dortmunder Nazispektrum seien abzulehnen, so die Bundesanwaltschaft, weil nach der bisherigen Beweisaufnahme klar sei, dass der NSU als von der Naziszene isolierte Gruppe agiert habe und eine Zusammenarbeit mit Dortmunder Nazis daher ausgeschlossen sei. Diese Argumentation erscheint hanebüchen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass einer der beantragten Zeugen angegeben hat, er könnte Angaben zu verwendeten Waffen und deren Herkunft machen, und angesichts der Tatsache, dass die Dortmunder „Blood & Honour“-Szene mit den Chemnitzer Unterstützern bundesweit zusammenarbeitete. Zum einen wendet sich die Bundesanwaltschaft gegen Beweisanträge, die die Einbindung des NSU in eine Netzwerk belegen, zum anderen werden Anträge mit der Begründung abgelehnt, es gäbe kein Nachweis der NSU hätte auf ein Netzwerk zurückgreifen können.

Die BAW fürchtet offensichtlich, dass ihre These der isoliert agierenden Dreiergruppe widerlegt wird. Dabei sieht sie nicht, dass dies längst geschehen ist: in Chemnitz wurden Zschäpe, Böhnhardt, und Mundlos von „Blood & Honour“-Mitgliedern und deren Umfeld aufgenommen, es wurden ihnen verschiedene Wohnungen zur Verfügung gestellt und Ausweispapiere besorgt, offensichtlich sollten sie mit Waffen und Geld versorgt werden. Sie beteiligten sich an der Erstellung und Produktion von Nazimagazinen und halfen bei der Produktion von T-Shirts. Sie lebten ganz normal, man traf sie beim Grillen, Fahrradfahren – Untergrund sieht anders aus. In den Veröffentlichungen des NSU wird im Übrigen auch ganz klar von einem Netzwerk gesprochen. Wer den Spuren zu anderen bewaffneten Gruppen, die sich hier zeigen, nicht nachgehen will, will Aufklärung verhindern. Gab es ein Helfendes und Wissendes Netzwerk, ist endgültig nicht mehr nachvollziehbar, dass die V-Personen im Umfeld des Trios nichts über deren Aufenthalt und Aktionen berichtet haben sollen.

24.10.2013

U.a. zu den NSU-Videos

Heute wurden wieder mehrere unterschiedliche Tatkomplexe behandelt:

Zunächst wurden zwei Sachverständige zum Mord an Ismail Yasar gehört. Auch dieser Mord lief ganz ähnlich ab wie die davor: zuerst schossen die Mörder dem Opfer in den Kopf, nachdem er dann zu Boden ging, gaben sie drei weitere Schüsse auf ihn ab. Die Spurenlage spricht dafür, dass wieder ein Schalldämpfer verwendet wurde und eine Tüte über die Waffe gestülpt war.

Die nächste Zeugin, eine Polizeibeamtin aus Zwickau, hatte die Notrufe nach der Brandlegung in der Frühlingsstraße ausgewertet. Einen Notruf von Zschäpe konnte sie nicht feststellen. Deren Verteidigung hatte behauptet, Zschäpe habe versucht, Hilfe zu rufen, und bezog sich nun auf einen Datenbankeintrag zu einer nicht zustande gekommenen Verbindung. Hierzu werden wohl noch weitere ZeugInnen zu hören sein.

Dann ging es um die NSU-Bekennervideos: Ein Hamburger BKA-Beamter sagte aus, dass auch die Fotos vom Mord an Süleyman Taşköprü, die in dem Video benutzt werden, vor dem Eintreffen anderer Personen am Tatort, also von den Mördern, gemacht worden sein müssen.

Ein weiterer BKA-Beamter hatte die Zeitungsartikel, die in dem Video verwendet wurden, ausgewertet. Exemplare dieser Artikel wurden auch in der Frühlingsstraße gefunden. Zwar finden sich die Fingerabdrücke Zschäpes nur auf Artikeln, die nicht im Video verwendet wurden – da die Artikel aber zusammen aufbewahrt wurden, ist davon auszugehen, dass Zschäpe auch von diesen Artikeln wusste. Ebenfalls gefunden wurden zwei Vorgängerversionen des Videos, unterlegt mit Musik der Rechtsrock-Band „Noie Werte“ – deren Leadsänger Rechtsanwalt Steffen Hammer ist Rechtsanwalt und ehemaliger Kanzleikollege von Wohlleben-Verteidigerin Rechtsanwältin Schneiders. Diese Vorversionen wurden mit Datum von 2001 gespeichert und stellten jeweils die bis dahin begangenen Taten dar. Schon zu diesem Zeitpunkt wurde das NSU-Logo verwendet, die Organisation bestand also schon 2001. Mit dem Änderungsdatum 2007 war der sog. NSU-Brief abgespeichert, mit dem der NSU „Kameraden“ um Unterstützung im Kampf bat.

Die Vernehmung eines Sachverständigen zu den verwendeten Waffen, v.a. der Ceska-Pistole, wurde unterbrochen, damit Fotos, die der Sachverständigen gemacht hat, den Parteien zur Verfügung gestellt werden können.

Am Vorabend hatten mehrere Nebenklage-VertreterInnen eine Presseerklärung zum Thema institutioneller Rassismus abgegeben, nachdem der Münchener Chefermittler Wildling, inzwischen pensioniert, mit zwei beleidigenden Mails an ein Mitglied des bayerischen Untersuchungsausschusses einmal mehr die Geisteshaltung bewiesen hatte, die dazu geführt hat, dass die Polizei jahrelang auf dem rechten Auge blind ermittelt hat.

08./09.10.2013

Spuren aus dem Brandschutt belasten Zschäpe und Eminger

Zunächst wurde der Nachbar der Dortmunder Zeugin gehört, die vergangene Woche angegeben hatte, einen bulligen Skinhead zusammen mit Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos vor dem Haus gesehen zu haben. Der Zeuge bestritt selbstverständlich, irgendwelche Kontakte in die Naziszene zu haben, alles andere hätte ihn ja auch zu einem Verdächtigen gemacht. Sein Abstreiten rechter Kontakte wirkte allerdings wenig glaubhaft: seine Kindern tragen Namen, die unmittelbar an nazistische Ideologie erinnern, beim Fußball hat er keine Probleme, mit Dortmunder Nazigrößen im selben Fanblock zu stehen, und den Spruch „Zick Zack Kanackenpack“ empfindet er nicht als politisch rechts.

All das kann die Zeugenaussage der Nachbarin von vergangener Woche, nach dem 31. März 2006 habe sie Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gemeinsam mit einem bulligen Skinhead auf dem Nachbargrundstück neben ihrem Wohnhaus in Dortmund gesehen, nicht widerlegen.

Diese Zeugenaussage ist aber insoweit problematisch, als die Beobachtung sieben Jahre her ist und die Zeugin sich Ende 2011 an die drei erinnerte, nachdem sie die Fahndungsbilder im Fernsehen gesehen hatte. Alleine auf eine solche Identifikation könnte eine Verurteilung nicht gestützt werden. Die Bedeutung der Aussage der Zeugin wird erst im weiteren Prozessverlauf deutlich werden. Sollten weitere Hinweise zu einem Aufenthalt auch Zschäpes an Tatorten bekannt werden, wird diese Aussage erneut in den Vordergrund treten. Bis dahin muss festgehalten werden, dass es für eine Verurteilung Zschäpes wegen täterschaftlicher Begehung der hier angeklagten Morde auch gar nicht erforderlich ist, dass sie sich selbst an einem der Tatorte aufgehalten hat.

Im weiteren Verlauf der Verhandlung machte eine Polizistin Angaben zur Auswertung einer Festplatte aus dem Brandschutt der Frühlingsstraße. Auf dieser wurden neben anderen Dateien das Bekennervideo des NSU, aber auch zwei Vorläuferversionen dieses Videos und Arbeitsmaterial aus der Erstellung gefunden. Das Bekennervideo lag in einem Ordner zum Brennen auf DVD bereit, zahlreiche Versandadressen waren vorbereitet. Der Versand war also von langer Hand vorbereitet und geplant.

In einem anderen Ordner auf dieser Festplatte fanden sich zahlreiche Dateien, die dem Angeklagten Eminger zuzurechnen sind, so etwa mit Hakenkreuzen versehene Weihnachtskarten an seine Eltern, Schwiegereltern und gesamte Familie, Vorlagen für Tattoos, Bilder seiner Frau und Kinder. Dies spricht dafür, dass Eminger, der sich mit Bildverarbeitung selbständig gemacht hatte, das Bekennervideo zusammengestellt und bearbeitet hat.

Am Mittwoch, dem 9.10., wurde einmal mehr die Angeklagte Zschäpe belastet. Im Brandschutt der Frühlingsstraße war ein aus 68 Artikeln bestehendes Archiv zu den Mordanschlägen des NSU gefunden worden. Obwohl Fingerabdrücke naturgemäß auf Papier sehr schlecht zu sichern sind, wurden zwei Fingerabdrücke Zschäpes gefunden.

Den gesamten Nachmittag über wurde ein Polizeibeamter befragt, der anhand der vorliegenden Mietverträge für PKW und Wohnmobile ermittelt hatte, welche Fahrten mit diesen unternommen worden sein können. Dabei hatte dieser Beamte allerdings keine eigenen Ermittlungen außer der reinen Auswertung durchgeführt.

Demnach wurden insgesamt bei vier Autovermietungen Fahrzeuge angemietet, anfangs auf Namen und Ausweis André Eminger, später als Holger Gerlach, nach Wahllichtbildvorlagen sei allerdings davon auszugehen, dass die Fahrzeuge von Uwe Böhnhardt angemietet wurden. Auch Beate Zschäpe sei von Mitarbeitern der Autovermieter wiedererkannt worden. Allerdings wurde bei einer Anmietung auf den Namen Eminger die Telefonnummer eines tatsächlich von diesem genutzten Mobilanschlusses angegeben, was dafür spricht, dass nicht nur dessen Ausweispapiere benutzt wurden, sondern er auch in direktem Kontakt stand.

Insgesamt seien 65 Anmietungen festgestellt worden. Bei 15 Anmietungen hätten sich zeitliche Überschneidungen zu 17 Straftaten ergeben. Auch die gefahrenen Kilometer hätten, soweit angegeben, zu den Fahrtstrecken zu den begangenen Straftaten gepasst. Andere Anmietungen hätten zum Teil mit Urlauben in Verbindung gebracht werden können. Nach der Auswertung seien für die Anmietungen in den Jahren 2000 bis 2011 sowie den vermuteten Benzinverbrauch Kosten in Höhe von 27.622,62 Euro entstanden.

Eines der angemieteten Fahrzeuge sei im Rahmen einer Fahndung nach dem Mord an der Polizistin Kiesewetter in Heilbronn erfasst worden.

02.10.2013

Ayse Yozgats Appell

Der heutige Verhandlungstag begann mit einer tief berührenden Erklärung der Mutter des ermordeten Halit Yozgat, Ayse Yozgat:

„Mein Appell richtet sich an Frau Zschäpe. Sie sind auch eine Dame. Ich spreche als Mutter von Halit Yozgat. Ich bitte Sie, dass Sie all diese Vorfälle aufklären. Weil Sie eine Frau sind, denke ich, dass sich Frauen untereinander verstehen. Seit sieben Jahren schlafe ich nur noch zwei Stunden. …

Ich bitte um Aufklärung. Befreien Sie mich bitte von diesen Gefühlen. Ich fühle mich sehr stark beeinträchtigt. Nicht dass Sie die Sünden von anderen auf sich nehmen. Denken sie bitte immer an mich, wenn sie sich ins Bett legen. Denken sie daran, dass ich nicht schlafen kann. Danke.“

Der weitere Verhandlungstag brachte vor allem Berichte der Ermittlungen durch Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes, die die Angeklagte Zschäpe schwer belasten.

Demnach wurden in dem NSU-Bekennervideo Fotos verwendet, die unmittelbar nach den Morden an Enver Şimşek, Süleyman Taşköprü und Abdurrahim Özüdoğru gemacht wurden, und zwar bevor Polizei, SanitäterInnen oder andere Personen an den Tatorten eintrafen. Es ist also davon auszugehen, dass die Bilder von den Mördern gemacht und dann in das Video eingebaut wurden, das Zschäpe an verschiedene Adressen als Tatbekennung abschickte.

Zudem wurde im Brandschutt der Wohnung Frühlingstraße ein Kartenausschnitt von Nürnberg gefunden, in dem der Tatort Scharrerstraße eingezeichnet war. Auf einem aufgefundenen Zettel stand die Adresse des Tatorts in Kassel sowie wichtige Funkfrequenzen der Nordhessischen Polizei. Die NSU-Mörder waren also in der Lage, per Funkscanner den Polizeifunk abzuhören.

Besonders belastend für Zschäpe dürfte der Fund eines Mobiltelefons mit SIM-Karte im Brandschutt in der Frühlingsstraße sein. Mit diesem wurde wenige Stunden vor dem Mord an Theodoros Boulgarides in direkter Umgebung des Tatortes in München ein Telefonat mit einer Telefonzelle in Zwickau geführt. Das Telefon wurde nicht für Alltagsgespräche benutzt. Wenn Zschäpe einen Anruf zu einem ansonsten nicht benutzten Telefon gezielt von einer Telefonzelle aus durchführte, dann deswegen, um keine Spuren zu hinterlassen. Auch ein solches Verhalten spricht eindeutig für eine direkte Einbindung Zschäpes in die Morde. Schließlich wurden ihre Fingerabdrücke in der Frühlingsstraße an Zeitungsartikeln des „Kölner Express“ vom 11.06.2004 zum Sprengstoffanschlag in der Keupstraße sowie der Tageszeitung München vom 30.08.2001 zum Mord an Habil Kılıç gefunden.

Der Ehemann der Dortmunder Zeugin, die angegeben hat, im April 2006 Zschäpe gemeinsam mit Mundlos und Böhnhardt gegenüber ihres Hauses gesehen zu haben, konnte nicht erklären, warum seine Frau dieses Wissen erst in diesem Jahr einem Nebenklägervertreter offenbarte. Er erinnere sich daran, dass sie sich sicher gewesen sei, die drei erkannt zu haben. Letztlich hätten Beobachtungen und Vermutungen seiner Frau für ihn nicht ausgereicht, um an die Polizei oder die Öffentlichkeit zu gehen. „Es gab keine Indizien und keinen Nachweis. Ich hatte auch Angst, mich lächerlich zu machen.“ Diese Einschätzung mag heute sonderbar scheinen, die Aussage machte aber insgesamt einen authentischen Eindruck. Auf die Glaubhaftigkeit der Aussage seiner Frau hat sie indes keine Auswirkung.