27.11.2014

Ein weiteres sinnloses Befangenheitsgesuch der Verteidigung

Heute erstattete zunächst eine Linguistin vom BKA ihr Gutachten. Sie hatte den NSU-Brief, den die Organisation an andere Nazi-Strukturen geschickt hatte, mit Schreiben von Beate Zschäpe verglichen. Ihr Ergebnis: eine Urheberschaft Zschäpes am NSU-Brief ist möglich, aber nicht sicher.

Im Anschluss sollte ein Polizeibeamter, der in den 1990ern Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben vernommen hatte, aussagen. Er hatte praktisch keine Erinnerung. Als ihm der Vorsitzende Götzl wie üblich die Protokolle der Vernehmungen vorhalten, sie also Absatz für Absatz vorlesen und jeweils fragen wollte, ob dies eine Erinnerung hervorruft, intervenierte die Verteidigung Zschäpe.

Das Ganze mündete dann in einem weiteren Befangenheitsantrag der Verteidigung Zschäpe, dem sich die Verteidigung Wohlleben anschloss. Der Vorsitzende unterbrach die Verhandlung, über den Befangenheitsantrag wird bis zum nächsten Verhandlungstag am kommenden Dienstag entschieden – mit dem sicheren Ergebnis, dass er zurückgewiesen wird, da er völlig substanzlos ist.

Offensichtlich will die Verteidigung gegenüber ihrer Mandantin Stärke und Aktivität vortäuschen – vielleicht ein Signal für die kommende Woche, in der ein möglicher Chemnitzer Unterstützer, der damalige Mann der kürzlich vernommenen Antje Probst, und der V-Mann Carsten Szczepanski vernommen werden sollen.