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18.11.2014

Die Legende der “isolierten Gruppe”

Der Schwerpunkt der Verhandlung lag heute zum einen auf den verschiedenen Versionen des Bekennervideos des NSU, die auf einem Rechner in der Frühlingsstraße gefunden wurden. Drei Versionen wurden in Augenschein genommen. Die ersten beiden orientieren sich noch an gängigen Nazivideos: zu den Klängen einer Naziband werden das NSU-Logo, Textpassagen und Bilder eingeblendet. Thematisiert werden der Mord an Enver Şimşek und der Bombenanschlag in der Probsteigasse. Das dritte Video ist das „Paulchen-Panter“-Video, das zeitlich noch später entstand und auf die weiteren NSU-Morde Bezug nimmt.

Der Vorsitzende legte besonderen Wert auf die von den Machern selbst erstellten Texte, beispielsweise den nach jedem dargestellten NSU-Anschlag wiederholten Satz, das Opfer „weiß nun, wie ernst uns die Erhaltung der deutschen Nation ist“. Beate Zschäpe hatte Zugang zu dem Rechner, auf dem sich die Videos befanden. Es gibt konkrete Hinweise, die in den kommenden Wochen noch thematisiert werden, dass sie selbst Passagen dieser Videos bearbeitet hat. Die Mordserie war also von der ersten Tat an geplant, die Gruppe scheint sich allerdings erst später entscheiden zu haben, ihr Bekennervideo nicht zeitnah nach den Taten zu veröffentlichen.

Im Anschluss gab die Bundesanwaltschaft eine Stellungnahme zu den Beweisanträgen der Nebenklage vom 6. November 2014 ab. Die Zielfahndungsakte mit SMS-Protokollen zur Fahndung nach Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe nach deren Untertauchen sei nicht beizuziehen und einzuführen, weil die Nebenklage nicht ausreichend deutlich gemacht habe, welche Inhalte sich aus dieser ergeben würde, der Zielfahnder könne aber gehört werden. Offensichtlich soll nicht deutlich werden, dass das LKA Thüringen sehr früh wusste, dass die Untergetauchten sich in Chemnitz aufhielten und dass es ganz konkrete Anhaltspunkte (Unterbringung beim dortigen Blood and Honour Netzwerk, benutzte Telefonzellen) gab, die es ganz einfach ermöglicht hätten, sie aufzuspüren und festzunehmen. Mit diesem Beweisantrag sollte das Bestehen eines Unterstützernetzwerkes in Chemnitz weiter bewiesen werden.

Die Anträge auf Vernehmung zentraler Personen aus dem militanten Dortmunder Nazispektrum seien abzulehnen, so die Bundesanwaltschaft, weil nach der bisherigen Beweisaufnahme klar sei, dass der NSU als von der Naziszene isolierte Gruppe agiert habe und eine Zusammenarbeit mit Dortmunder Nazis daher ausgeschlossen sei. Diese Argumentation erscheint hanebüchen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass einer der beantragten Zeugen angegeben hat, er könnte Angaben zu verwendeten Waffen und deren Herkunft machen, und angesichts der Tatsache, dass die Dortmunder „Blood & Honour“-Szene mit den Chemnitzer Unterstützern bundesweit zusammenarbeitete. Zum einen wendet sich die Bundesanwaltschaft gegen Beweisanträge, die die Einbindung des NSU in eine Netzwerk belegen, zum anderen werden Anträge mit der Begründung abgelehnt, es gäbe kein Nachweis der NSU hätte auf ein Netzwerk zurückgreifen können.

Die BAW fürchtet offensichtlich, dass ihre These der isoliert agierenden Dreiergruppe widerlegt wird. Dabei sieht sie nicht, dass dies längst geschehen ist: in Chemnitz wurden Zschäpe, Böhnhardt, und Mundlos von „Blood & Honour“-Mitgliedern und deren Umfeld aufgenommen, es wurden ihnen verschiedene Wohnungen zur Verfügung gestellt und Ausweispapiere besorgt, offensichtlich sollten sie mit Waffen und Geld versorgt werden. Sie beteiligten sich an der Erstellung und Produktion von Nazimagazinen und halfen bei der Produktion von T-Shirts. Sie lebten ganz normal, man traf sie beim Grillen, Fahrradfahren – Untergrund sieht anders aus. In den Veröffentlichungen des NSU wird im Übrigen auch ganz klar von einem Netzwerk gesprochen. Wer den Spuren zu anderen bewaffneten Gruppen, die sich hier zeigen, nicht nachgehen will, will Aufklärung verhindern. Gab es ein Helfendes und Wissendes Netzwerk, ist endgültig nicht mehr nachvollziehbar, dass die V-Personen im Umfeld des Trios nichts über deren Aufenthalt und Aktionen berichtet haben sollen.