Und noch mal zum Lieferweg der Ceska
Der Schweizer Hans-Ulrich Müller, der nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme die Mordceska gekauft und nach Deutschland weiterverkauft hat, hatte am Rande seiner Vernehmung in der Schweiz gegenüber einem Nebenklägervertreter behauptet, seine Exfreundin S.I. und ein entfernter Bekannter aus Apolda, Dieter S., wären die wirklichen Ceska-Verkäufer (vgl. Blog vom 22.10.2014).
Sollte diese Behauptung Müllers nur von ihm selbst und seinem Freund Theile ablenken, so ist ihm das teilweise gelungen. Immerhin wurde heute ein inzwischen pensionierter schweizer Ermittlungsrichter und der angebliche Partner seiner Exfreundin vernommen. Müller wurde erneut vom OLG zur Vernehmung nach München geladen. Für diese Vernehmung ist ihm “freies Geleit” zugesichert worden, er muss also in Deutschland keine Strafverfolgung wegen des Ceska-Verkaufes befürchten. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Müller sich der Vernehmung in Deutschland nicht stellen wird. Der Zeuge KHK K. vom BKA hatte in den letzten Wochen mehrfach mit Müller telefonisch wegen seiner Aussagen vor Gericht in München Kontakt und berichtete, Müller hätte anfänglich zugesagt in München auszusagen, später er aber knapp mitgeteilt, doch nicht kommen zu wollen. Möglicherweise war ihm bewusst dass eine Falschaussage vor Gericht ist von dieser Zusicherung nicht umfasst ist.
Der ebenfalls heute gehörte ehemalige schweizerische Richter J. S. konnte sich trotz zahlreicher Vorhalte an seine Vernehmung des Schweizer Beschuldigten, der Müller seine Waffenerwerbsscheine zur Verfügung gestellt hatte, nicht erinnern.
Dieter S., der angebliche Partner von Müllers Exfreundin, ein inzwischen 70 jähriger Mann, der in den 90er Jahren neben einem Eiscafé auch dubiose Geschäfte betrieben haben muss, – immerhin gab er an “russische Männer” zur Bewachung einer Villa angestellt zu haben -, erzählte zwar viel, aber leider kaum etwas, was man verwerten kann. Immerhin wurde deutlich, dass er in den 90er Jahren gut verdient haben muss, das meiste wieder verloren hat und irgendwann dazwischen mit Müllers Exfreundin eine Liaison hatte. Mit Waffen will er nie etwas zu tun gehabt haben, Vorhalte aus gegen ihn geführten Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, die allerdings nicht zu Verurteilungen geführt haben, konterte er mit Empörung und Beschimpfungen der ihn belastenden Zeugen. Obwohl der Zeuge nicht besonders glaubwürdig war, hat seine Vernehmung nicht dazu geführt, das Ablenkungsmanöver Müllers zu stärken.