Schlagwort-Archive: Ceska

05.07.2016

Zu Knastgesprächen des Zeugen und ehemaligen V-Mannes Tino Brandt

Heute berichtete zunächst ein Waffensachverständiger vom BKA, der die Mordwaffe Ceska behandelt hatte – an der Waffe war die Seriennummer entfernt worden, er machte sie wieder sichtbar.

Es folgte die Aussage eines Mannes, der mit THS-Führer Tino Brandt nach dessen Aussagen im NSU-Prozess ein Gespräch in der Justizvollzugsanstalt München geführt hatte und der den Inhalt dieses Gesprächs dem Gericht mitgeteilt hatte.

Brandt erzählte ihm danach, er habe bei der ersten Zeugenladung eine Krankheit vorgetäuscht, um nicht aussagen zu müssen, machte sich dabei lustig über das Verfahren und das Gericht – tatsächlich waren die Verhandlungstage am 12. und 13.02.2014, an denen Brandt geladen worden war, wegen einer angeblichen Erkrankung Brandts abgesagt worden. Weiterlesen

28.06.2016

Die Mühen der Beweisaufnahme auf dem Weg zum Urteil

Heute vernahm das Gericht zwei PolizeibeamtInnen: Der erste sagte erneut aus zu den Fingerspuren Beate Zschäpes, die an Zeitungsartikeln zu den Taten des NSU in einem „Archiv“ in der Frühlingsstraße gefunden wurden. Eine Beamtin aus Kassel sagte aus zu den Versuchen, den zeitlichen Ablauf der Ermordung Halit Yozgats in seinem Internetcafé im Jahr 2006 einzugrenzen – bei der Tat war ja u.a. der Verfassungsschützer Temme vor Ort und hatte sich nicht bei der Polizei gemeldet.

Schließlich verlas das Gericht noch die Zeugenaussage des Schweizers Hans-Ulrich Müller, der laut Anklage für die Lieferung der Ceska in die Mischszene zwischen Neonazis und Kriminellen in Jena verantwortlich war, von wo aus sie dann über die Angeklagten Wohlleben und Schultze zum NSU gelangte. Müller hatte sich geweigert, nach München zu kommen, war aber in der Schweiz vernommen worden. Weiterlesen

16.03.2016

Praktische Entschwörung im Gerichtssaal, und weitere Geschichten von der Verteidigung Zschäpe

Der Tag begann mit Aussagen mehrerer Polizeibeamtinnen zu den Waffen, die in der Frühlingsstraße 26 und im Wohnmobil in Eisenach gefunden wurden. Dabei wurden auch praktische Beiträge zur Ausräumung von Verschwörungstheorien geleistet, konkret zu der, es sei keine Hirnmasse von Böhnhardt und Mundlos im Wohnmobil gefunden worden, was zeige, dass sie anderswo ermordet worden seien: auf Frage der Verteidigung Wohlleben gab ein Beamter der Tatortgruppe an, er habe „viel Hirnmasse und viel Blut“ im Wohnmobil gesehen.

Auch die von der Verteidigung Wohlleben immer wieder angedeutete These, die Mordwaffe Ceska sei von Dritten in den Brandschutt der Frühlingsstraße eingebracht worden, wurde erneut widerlegt: Weiterlesen

04.08.2015

Neue Verhandlungstermine bis September 2016 und zur Lieferkette der Mord-Ceska

Zu Beginn des Verhandlungstages teilte das Gericht mit, dass „erwogen“ werde, weitere Hauptverhandlungstermine bis einschließlich Anfang September 2016 festzusetzen. Eine entsprechende Liste der geplanten Hauptverhandlungstermine zeigt, dass an dem Ziel der Verhandlung an drei Tagen die Woche festgehalten wird. Durch die reduzierte Verhandlungshäufigkeit an nur zwei Tagen in der Woche und die diversen Geplänkel der Verteidigung Zschäpe hatte die Beweisaufnahme in den Wochen vor der Sommerpause an Geschwindigkeit eingebüßt. Es wird abzuwarten sein, was ein während der Sommerpause einzuholendes weiteres Gutachten bezüglich der gesundheitlichen und psychischen Situation der Angeklagten ergibt. Sollte der Gutachter erneut empfehlen, nur an zwei Tagen die Woche zu verhandeln, könnte dies die Prozessdauer deutlich verlängern. Bestimmte Punkte, v.a. zum Netzwerk des NSU, harren allerdings noch der Aufklärung und werden eine nicht unerhebliche Beweiserhebung notwendig machen. Weiterlesen

13.11.2014

Noch einmal zur Ceska-Mordwaffe

Die weitere Vernehmung der ehemaligen Lebensgefährtin von Hans-Ulrich Müller, der laut Anklage die Mordwaffe Ceska von der Schweiz nach Thüringen verkauft hat, erbrachte wenig Neues. Allerdings ergab sich, dass Müller zu seiner damaligen Lebensgefährtin alles andere als ehrlich war – das entspricht auch dem Eindruck von seinem Verhalten und seinen Aussagen gegenüber Polizei und Gericht. Müller selbst war für die nächste Woche erneut als Zeuge geladen worden, hat aber angekündigt, nicht zu erscheinen – und das, obwohl ihm „freies Geleit“ zugesichert worden war. Es ist offensichtlich, dass Müller mit den Vorwürfen, die er am Rande seiner Vernehmung in der Schweiz gegen seine ehemalige Freundin erhoben hat, nur von sich selbst und seinem Kumpel Enrico Theile ablenken wollte. Unter Wahrheitspflicht würde Müller diese Behauptungen nicht wiederholen.

Danach wurden noch Stellungnahmen zu den letzten Beweiserhebungen abgegeben. Die Nebenklage wies nochmals darauf hin, dass durch die Vernehmung des Polizeizeugen gestern zweierlei deutlich geworden ist: zum einen, dass damals nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit gegen „B&H“ Sachsen ermittelt wurde, zum anderen, dass die Bundesanwaltschaft immer noch wichtige Zeugenvernehmungen, die der Zeuge erwähnte, nicht zu den Gerichtsakten gegeben hat.

05.11.2014

Und noch mal zum Lieferweg der Ceska

Der Schweizer Hans-Ulrich Müller, der nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme die Mordceska gekauft und nach Deutschland weiterverkauft hat, hatte am Rande seiner Vernehmung in der Schweiz gegenüber einem Nebenklägervertreter behauptet, seine Exfreundin S.I. und ein entfernter Bekannter aus Apolda, Dieter S., wären die wirklichen Ceska-Verkäufer (vgl. Blog vom 22.10.2014).

Sollte diese Behauptung Müllers nur von ihm selbst und seinem Freund Theile ablenken, so ist ihm das teilweise gelungen. Immerhin wurde heute ein inzwischen pensionierter schweizer Ermittlungsrichter und der angebliche Partner seiner Exfreundin vernommen. Müller wurde erneut vom OLG zur Vernehmung nach München geladen. Für diese Vernehmung ist ihm “freies Geleit” zugesichert worden, er muss also in Deutschland keine Strafverfolgung wegen des Ceska-Verkaufes befürchten. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Müller sich der Vernehmung in Deutschland nicht stellen wird. Der Zeuge KHK K. vom BKA hatte in den letzten Wochen mehrfach mit Müller telefonisch wegen seiner Aussagen vor Gericht in München Kontakt und berichtete, Müller hätte anfänglich zugesagt in München auszusagen, später er aber knapp mitgeteilt, doch nicht kommen zu wollen. Möglicherweise war ihm bewusst dass eine Falschaussage vor Gericht ist von dieser Zusicherung nicht umfasst ist.

Der ebenfalls heute gehörte ehemalige schweizerische Richter J. S. konnte sich trotz zahlreicher Vorhalte an seine Vernehmung des Schweizer Beschuldigten, der Müller seine Waffenerwerbsscheine zur Verfügung gestellt hatte, nicht erinnern.

Dieter S., der angebliche Partner von Müllers Exfreundin, ein inzwischen 70 jähriger Mann, der in den 90er Jahren neben einem Eiscafé auch dubiose Geschäfte betrieben haben muss, – immerhin gab er an “russische Männer” zur Bewachung einer Villa angestellt zu haben -, erzählte zwar viel, aber leider kaum etwas, was man verwerten kann. Immerhin wurde deutlich, dass er in den 90er Jahren gut verdient haben muss, das meiste wieder verloren hat und irgendwann dazwischen mit Müllers Exfreundin eine Liaison hatte. Mit Waffen will er nie etwas zu tun gehabt haben, Vorhalte aus gegen ihn geführten Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, die allerdings nicht zu Verurteilungen geführt haben, konterte er mit Empörung und Beschimpfungen der ihn belastenden Zeugen. Obwohl der Zeuge nicht besonders glaubwürdig war, hat seine Vernehmung nicht dazu geführt, das Ablenkungsmanöver Müllers zu stärken.

22.10.2014

Zum Puppentorso-Verfahren und zur Mordwaffe Ceska

Heute wurden zunächst drei Polizeibeamte vernommen, die Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben 1996 vernommen hatten – damals ging es um ein Verfahren wegen Volksverhetzung, nachdem ein Puppentorso mit einem gelben „Judenstern“ an einer Autobahnbrücke aufgehängt und daneben eine Bombenattrappe platziert worden war. An der Puppe war ein Fingerabdruck von Böhnhardt gefunden worden.

Die Beamten konnten sich an die Vernehmungen vor 18 Jahren nicht mehr wirklich erinnern, schilderten aber bestimmt einige Eindrücke, die sie damals gewonnen hatten. So konnte sich eine Beamtin, die Zschäpe zunächst vernommen hatte, noch erinnern, dass diese damals einen sehr „aufgeräumten“ Eindruck gemacht habe – Zschäpe wusste demnach genau, was sie sagen wollte und was nicht, und stand offen zu ihrer „rechtsgerichteten“ Gesinnung. Der zweite Beamte, in dessen Vernehmung Zschäpe Böhnhardt ein Alibi gegeben hatte, konnte sich noch deutlich an sein Gefühl erinnern, dass der Polizei hier von der Nazi-Szene Lügengeschichten aufgetischt wurden.

Des Weiteren wurde ein Nebenklägervertreter als Zeuge gehört. Er war von Hans-Ulrich Müller, der laut Anklage die Mordwaffe Ceska nach Thüringen gebracht hatte, am Rande der Vernehmung Müllers und seines Bekannten in der Schweiz angesprochen worden. Müller hatte dabei behauptet, die Waffe sei von dem Schweizer Waffenhändler an einen anderen Mann aus Jena verkauft worden, der gute Kontakte zur Neonazi-Szene gehabt habe. Müller meinte, er könne das auch beweisen, weigerte sich aber, dies gegenüber den Behörden zu tun, solange ihm keine Straffreiheit zugesichert werde.

Diese Vernehmung macht vor allem eins erneut deutlich: Die Angaben Müllers, der eine Beteiligung an der Beschaffung der Waffe abstreitet, der am selben Tag dem Schweizer Staatsanwalt die eine und dem Nebenklagevertreter eine ganz andere Geschichte erzählt, sind mehr als unglaubhaft. Dagegen sind die Angaben seines Bekannten, der Müller belastet hatte und dabei ja auch zu den Kontakten Müllers nach Thüringen usw. ausgesagt hatte, stimmig und schlüssig.

09.10.2014

Eine weitere Vernehmung zur Mordwaffe Ceska

Nach dem Schweizer Polizeibeamten gestern wurde heute ein Schweizer Staatsanwalt vernommen, der den Schweizer Hans-Ulrich Müller und dessen Bekannten vernommen hatte. Auch seine Vernehmung bestätigte das bisherige Beweisergebnis: Der Bekannte von Müller bestätigte, dass er Müller den Waffenerwerbsschein für 400 Franken verkauft habe und dass Müller angekündigt hatte, die Waffe nach Deutschland zu verkaufen, wo es für „gewisse Kreise“ schwierig sei, Waffen zu kaufen, mehr solle sein Bekannter besser nicht nachfragen. Müller stritt alles ab, verwickelte sich dabei allerdings in Widersprüche.

Wie auch gestern versuchte die Verteidigung Wohlleben heute in den Zeugen hineinzufragen, dass unzulässiger Druck auf den Bekannten Müllers ausgeübt worden sei. Wie auch gestern machte der Zeuge deutlich, dass ein solcher Druck nicht ausgeübt worden war – der Staatsanwalt hatte sogar eine „Konfrontationsbefragung“ mit Müller und seinem Bekannten angesetzt, um Müller zu erlauben, diesem Fragen zu stellen und so seine Angaben zu überprüfen.

Es bleibt also weiter bei der Feststellung von Anfang Juli 2014 (s. die Berichte vom 01.07.2014 und 03.07.2014): Zweifel an der Schuld Wohllebens sind in der Hauptverhandlung nicht erkennbar geworden.

08.10.2014

Mehr zur Mordwaffe Ceska

Heute wurde die Vernehmung des Schweizer Polizeibeamten zu Ende gebracht, der bereits vor zwei Wochen ausführlich zur Herkunft der NSU-Mordwaffe vernommen worden war. Er hatte den Schweizer Hans-Ulrich Müller, über den die Waffe nach Thüringen gelangte, und einen Bekannten Müllers, über dessen Waffenerwerbskarte Müller die Waffe erworben hatte, befragt.
Die Vernehmung ergab nichts wesentlich Neues (zum Inhalt s. die Berichte vom 16./17.09.2014 und 18.09.2014). Die Verteidigung Wohlleben widersprach erneut der Beweisverwertung und behauptete, auf die Schweizer Zeugen sei unzulässiger Druck ausgeübt worden – wofür es keine Anhaltspunkte gibt. Zudem beantragte die Verteidigung die Vernehmung zweier Schweizer Polizeibeamter, die ein Ermittlungsverfahren gegen die Inhaber des Waffenladens geführt hatten, von dem Müller die Waffe erwarb – es habe damals den Verdacht gegeben, diese hätten Waffen an Nichtberechtigte verkauft. An der Kette an Beweisen für die Herkunft der Ceska-Pistole und insbesondere für die Rolle Wohllebens, die der Senat vor einigen Wochen in seinem Haftfortdauerbeschluss dargestellt hat (s. die Berichte vom 01.07.2014 und 03.07.2014), kann natürlich auch dieser Antrag nichts ändern.

Am Rande der Verhandlung wurde erneut deutlich, dass die Naziszene Deutschlands den Prozess verhöhnt: Karl-Heinz Hoffmann, Begründer der gleichnamigen „Wehrsportgruppe“, tauchte vor dem Gerichtssaal auf und grüßte u.a. die Verteidigung Wohllebens freundlich.

18.09.2014

Weiter zur Ceska und zu den Ermittlungen der „BAO Bosporus“

Heute sagte zunächst der Polizeibeamte weiter aus, der Hans-Ulrich Müller, laut Anklage Beschaffer der Ceska-Mordwaffe, vernommen hatte. In der letzten von ihm berichteten Vernehmung wurde Müller u.a. auch zu seinen Kontakten nach Thüringen befragt, u.a. zu Enrico Theile, der nächsten Station in der Ceska-Verkaufskette. Müller gab zu, Theile und auch andere Personen aus der Mischszene zwischen krimineller und Neonazi-Szene gekannt zu haben, stritt aber weiter ab, die Ceska besorgt zu haben. Seine Angaben widersprachen aber nicht nur denen seines Bekannten, sondern waren auch in sich widersprüchlich und unglaubhaft.

Dann wurde der Polizeibeamte Vögeler aus Nürnberg erneut befragt – er hatte am 1.8.2013 bereits zu den Ermittlungen in den Mordfällen Şimşek und Özüdoğru ausgesagt. U.a. ging es um eine Besprechung der „BAO Bosporus“, die in der Mordserie ermittelte, mit der Kriminalpolizei Köln zu Verbindungen zwischen der Mordserie und dem Nagelbombenanschlag in Köln – von dort waren ja Videoaufnahmen der Tatverdächtigen vorhanden. Die Ermittlungen zu möglichen Zusammenhängen blieben – wie überhaupt die Ermittlungen der BAO Bosporus – ohne Ergebnis. Der Vorschlag, eine Operative Fallanalyse zu der Mordserie und dem Nagelbombenanschlag durchzuführen, wurde von den Kölner Kollegen abgelehnt, weil man dann „Äpfel mit Birnen vergleichen“ müsste.

Auch zu den gemeinsamen Ermittlungen mit der Polizei aus anderen Bundesländern, v.a. aus Hamburg und Dortmund, wurde er befragt. Auch hier gab es zwar Besprechungen, auch diese führten aber zu keinen konkreten Ergebnissen – dies vor allem deshalb, weil auch hier nur in Richtung „Ausländerkriminalität“ ermittelt wurde. So waren etwa etwa von Familienangehörigen und Zeuginnen auf konkrete Hinweise auf Nazis als Täter gekommen – der Zeuge konnte oder wollte sich heute nicht einmal mehr daran erinnern, dass das Thema angesprochen worden war.

Zum Abschluss des Verhandlungstages stellte die Nebenklage drei umfangreiche Beweisanträge, die vor allem die Einbindung des „Trios“ in die Sächsische „Blood & Honour“-Szene thematisieren. So soll bewiesen werden, dass das Trio im gesamten Zeitraum des Aufenthaltes in Chemnitz vollständig in die dortige Naziszene integriert war, also sowohl an Freizeitaktivitäten als auch an politischen Diskussionen teilnahm, und sogar an der Erstellung von Magazinen und Propaganda mitwirkte. Dies wäre ein weiterer Beleg dafür, dass der NSU ein akzeptierter Teil der bundesdeutschen Naziszene war, dass diese Naziszene ganz bewusst zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele den bewaffneten Kampf als eine Strategie verfolgte und unterstützte. Dass sie dabei durch den V-Männer und Zahlungen der Verfassungsschutzämter unterstützt wurde, ist bereits bekannt.