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16./17.09.2014

Zum Ursprung der Mordwaffe Ceska in der Schweiz

Gestern und heute sagten zwei Schweizer Polizeibeamte aus, die dort zwischen 2007 und 2012 diverse Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen zur Mordwaffe Ceska durchgeführt hatten. Hiernach war ursprünglicher Käufer der Schweizer Hans-Ulrich Müller, allerdings über einen Bekannten und mit dessen Waffenerwerbsschein. Dieser Bekannte gab nach jahrelangem Bestreiten 2012 endlich zu, für 400 Franken die Waffe (mit Schalldämpfer) für Müller bestellt zu haben. Müller habe ihm gesagt, er wolle die nach Deutschland verkaufen, er frage besser nicht weiter nach.

Müller seinerseits bestritt die Angaben seines Bekannten, verwickelte sich jedoch sehr schnell in Widersprüche. Er wurde im Februar 2012 von den Schweizer Behörden festgenommen und ihm wurde der Tatverdacht der Beihilfe zum Mord eröffnet. Daraufhin verwies er darauf, er sei in den 1990ern in Deutschland mit einer Ceska 7.65 mit Schalldämpfer festgenommen worden. Tatsächlich war er 1997 in Deutschland festgenommen worden – aber wegen Besitzes einer Luger 22 ohne Schalldämpfer. Der Hinweis auf die Ceska mit Schalldämpfer, die ja ab November 2011 in der Presse viel erwähnt wurde, zeigt, dass Müller selbst den Zusammenhang seiner Waffenlieferung zu den NSU-Morden kannte.

Die Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben versuchten wortreich, vermeintliche Widersprüche in den Angaben des ersten Beamten aufzuzeigen, und widersprachen der Verwertung seiner Angaben zu den ersten Vernehmungen des Bekannten Müllers. Besonders verständlich ist dieses Vorgehen nicht: Gründe für ein Verwertungsverbot sind nicht wirklich erkennbar, vor allem aber würde ein solches der Verteidigung auch gar nichts nützen – denn seine Rolle beim Kauf der Waffe hatte der Beschuldigte ohnehin erst in einer späteren Vernehmung zugegeben.
Die Befragung des zweiten Beamten ist noch nicht abgeschlossen, sie wird morgen früh fortgesetzt.

05.09.2014

Zur Aussagestrategie von Enrico Theile

Erster Zeuge heute war ein BKA-Beamter, der den Zeugen Enrico Theile vernommen hatte. Theile, der laut Anklage an der Beschaffung der Ceska-Pistole beteiligt war, hatte in der Hauptverhandlung die bei den Zeugen aus der Naziszene verbreitete Strategie des Ausweichens und Nicht-Erinnern-Wollens verfolgt (vgl. Berichte vom 28.04. und 02.07.2014). Nun wurde ergänzend der Vernehmungsbeamte gehört.

Es ging vor allem um einen Satz aus dem Vernehmungsprotokoll, von dem Theile behauptete, er habe ihn so nicht gesagt: Auf die Frage, wieso er nach der Enttarnung des NSU befürchtete, verhaftet zu werden, antwortete er, diese Befürchtung sei entstanden, weil „die Waffen alle von Herrn Müller stammten.“ Laut Anklage hatte Theile die Waffe von Müller erhalten und über Länger an den Betreiber des Szeneladens „Madleys“ weitergegeben, von wo sie an Wohlleben und Schultze gingen. Der Polizeibeamte bestätigte, dass Theile diesen Satz genau so gesagt hatte. Insgesamt ergab sich, dass Theile auch in dieser Vernehmung von Anfang an gelogen hatte, insbesondere was seine Kenntnisse über die Verkaufskette der Ceska anging. Die Beteuerungen Theiles, er habe nichts mit der Waffenlieferung zu tun gehabt, sind mehr als unglaubwürdig, seine Aussage im Prozess ist offenkundig eine Falschausssage.

Der ältere Bruder von André und Maik Eminger – anders als seine Brüder nicht fest in der Naziszene verankert – verweigerte erwartungsgemäß die Aussage. Bei der Polizei hatte er Angaben gemacht und versucht, die Naziaktivitäten seiner Brüder zu verharmlosen.

05.08.2014

Leugnen und Verharmlosen IX – Jürgen Länger

Erneut wurde heute der Zeuge Länger vernommen. Heute erschien er, wie einige Zeugen vor ihm, in Begleitung von Rechts-Anwalt Jauch. Laut Anklage soll Länger die Ceska-Pistole, mit der die rassistischen Morde des NSU begangen wurden, von dem zuletzt vernommenen Zeugen Theile übernommen und an den Inhaber des rechten Szeneladens „Madley“, den Zeugen Schultz, verkauft haben. Länger wollte zunächst gar keine Fragen beantworten, weil immer noch gegen ihn ermittelt werde. Die Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben sprangen ihm bei: nach der Anklageschrift habe Länger den objektiven Tatbestand der Beihilfe zum Mord erfüllt, und der Vorsatz sei ja „ein weites Feld“, so Wohlleben-Verteidiger Klemke. Dies gilt natürlich erst recht für seinen Mandanten, der ja nach der bisherigen Beweisaufnahme (vgl. Bericht vom 03.07.2014) die Waffe durch Schultze an Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt liefern ließ und der ideologisch noch viel näher am Trio war als Länger.

Das Gericht sah das anders und forderte den Zeugen auf, zu der Waffenlieferung an Schultz auszusagen. Er stritt – wie schon in seiner Vernehmung beim BKA – eine solche Lieferung vehement ab. Er kenne auch Schultze nur flüchtig. Theile kenne er schon länger, bis vor 2 Jahren eher flüchtig, „jetzt verbindet uns der NSU”.

Insgesamt versuchte Länger, sich als Opfer von Presse und BKA darzustellen, als „politisch neutralen“ Menschen, der nur des Abenteuers wegen Naziaufmärsche, aber auch linke Demos besucht habe. Weder er noch Theile hätten jemals etwas mit Waffen zu tun gehabt. Der Vorsitzende hielt ihm Passagen aus seinen polizeilichen Vernehmungen, von der Auswertung seiner Festplatte usw. vor, in denen sich das Ganze deutlich anders darstellte – danach war Länger Teil der „alten rechten Szene“ Jenas, hatte entsprechende Dateien auf seinem Rechner, hatte in seiner Vernehmung angegeben, von Theile und Waffen habe er mal gehört usw. Länger redete sich heraus: die anderen Zeugen würden lügen, die Polizei habe einfach irgendwelche Aussagen in das Vernehmungsprotokoll reingeschrieben. Als er mit Chatprotokollen konfrontiert wurde, in denen er noch 2011 mit der Grußformel „Sieg H…“ Gespräche beendet hatte, versuchte Länger, sich herauszureden, der Gesprächspartner sei Österreicher gewesen, da sei das halt so üblich.

Durch beharrliche Nachfragen der Nebenklage konnten aber – trotz Versuchen des Wohlleben-Verteidigers Klemke, mit sinnlosen Beanstandungen die Befragung zu torpedieren – dennoch einige Details aufgeklärt werden:

Hatte Länger anfangs noch bestritten, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos überhaupt gekannt zu haben oder auch nur Teil der Jenaer Naziszene gewesen, und hatte er behauptet, nie etwas mit Waffen zu tun gehabt zu haben, so war am Schluss klar, dass er seit den frühen 90er Jahren eng mit Mitgliedern des Thüringer Heimatschutzes verbunden war und er jedenfalls bei einer Demonstration eine Schusswaffe mit sich geführt hatte. Auf einem in seiner Wohnung gefundenen Computer befand sich ein Video von einem Nazifußballturnier, auf dem André Kapke, Uwe Böhnhardt sowie der Angeklagte Holger Gerlach zu sehen sind. Es liegt damit nahe, dass der Zeuge auch die bekannten Mitglieder des NSU persönlich kannte. Die Indizien, die dafür sprechen, dass die Ceska aus der Schweiz über Theile, Länger und Schulz an Schultze und Wohlleben gelangte, wurden durch die an den Haaren herbeigezogenen Ausflüchte des Zeugen Länger eher bestätigt als widerlegt. Ob der Zeuge persönlich mit seinen Ausflüchten durchkommen wird oder ob auch er mit einem Verfahren wegen Falschaussage wird rechnen müssen, bleibt abzuwarten.

Die Verteidigung Wohlleben beantragte die Vereidigung des Zeugen Länger im Hinblick auf die „ausschlaggebende Bedeutung“ seiner Aussage – kein Wunder, ist doch Länger der einzige, der der Aussage von Schultz und dem Angeklagten Carsten Schultze widerspricht, wonach Wohlleben die Waffe für die Drei federführend besorgte. Allerdings ist auf die mehr als unglaubhafte Aussage Längers ohnehin nicht viel zu geben, wie auch die Generalbundesanwaltschaft in ihrer Stellungnahme feststellte. Das Gericht entschied sich gegen eine Vereidigung, da Zeugen, die der Beteiligung an der angeklagten Tat verdächtig sind, nicht vereidigt werden dürfen.

Einen weiteren Hinweis darauf, dass er nicht so harmlos und unpolitisch ist, wie er sich darzustellen versuchte, gab Länger nach der Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude: Er bepöbelte einen Journalisten, der seine Adresse herausbekommen hatte, und drohte ihm, er solle ja nicht noch einmal nach Jena kommen. Auch Länger’s Begleiter teilte mit drohendem Unterton mit, „man sieht sich immer zweimal“ – und stellte sich im Gehen mit dem Namen Rosemann vor. Demnach handelte es sich wohl um Sven Rosemann, einen alten Freund Längers der bereits zur Gründung des THS in der Thüringer Naziszene sehr aktiv war und auch wegen seiner Begeisterung für Waffen als besonders gefährlich galt.

04.02.2014

Identifizierung der Ceska als Tatwaffe

Verwirrung stiftete ein Waffensachverständiger des BKA bei dem missglückten Versuch, seine Gutachten zur Identifizierung der in der Frühlingsstraße gefundenen Ceska 83 mit Schalldämpfer als Tatwaffe darzustellen. Die Verteidigung Wohlleben schnupperte kurz Morgenluft, aber ein genauer Blick auf die Beweisaufnahme macht deutlich, dass an der Identifikation kein Zweifel besteht.

Der Fachbereichsleiter des Kriminaltechnischen Instituts Wiesbaden, Nennstiel, erläuterte sehr anschaulich seine Untersuchungen der Ceska und der Pistole Bruni, die bei zahlreichen der Morde des NSU eingesetzt wurden. Er hatte mit den Waffen Schüsse abgegeben und die Munition dann mit den an den Tatorten gefundenen Munitionsteilen verglichen. Die Ceska 83 war eindeutig als Tatwaffe festgestellt worden, bei der Bruni, einer umgebauten Gaspistole, gab es keinen eindeutigen Nachweis, eine Identität ist aber auch nicht ausgeschlossen. Die Waffennummer der Ceska konnte sichtbar gemacht werden.

Danach erfolgte die Vernehmung des Waffensachverständigen Pfoser vom BKA. Dieser hatte ebenfalls zahlreiche Gutachten angefertigt. Insbesondere hatte er nicht nur frühzeitig festgestellt, dass die Tatwaffe eine Ceska 83 war, sondern auch Aluminiumanhaftungen an den verschossenen Geschossen festgestellt, die nur von einem Schalldämpfer stammen konnten.

Leider war er im Gericht nicht in der Lage, seine Untersuchungen und die Ergebnisse nachvollziehbar darzustellen, und schuf dadurch selbst Zweifel an seinem Ergebnis. Dabei ging es bei seinem Bericht – nach dem eindeutigen Gutachtens des ersten Sachverständigen Nennstiel – eigentlich nur noch darum, welche der von ihm untersuchten Geschosse – die ja für die später durchgeführten Untersuchungen als Vergleichsstücke verwandt wurden – von welchem Tatort stammten.

Unter Umständen wird man sich die Gutachten also nochmals von einem Gutachter erklären lassen müssen, der auch eine gewisse Performance hat. Sollte die Verteidigung Wohlleben den verunglückten Bericht nutzen wollen, um Zweifel an Wohlleben’s Schuld zu behaupten, wird sie damit aber nicht durchdringen – das eindeutige Gutachten Nennstiels und die ebenso überzeugenden schriftliche Gutachten Pfosers zeigen, dass die von Wohlleben und Schultze beschaffte Ceska 83 die Waffe war, die für neun Morde des NSU verwendet wurde.

16.10.2013

Woher kam die Ceska?

Der heutige Verhandlungstag sollte Klarheit über die Herkunft der Ceska mit Schalldämpfer verschaffen. Es konnte aber nur ein Schweizer Waffenhändler vernommen werden, der die Waffe 1996 verkaufte. Dieser gab an, er habe die Waffe als Set mit Schalldämpfer und eine weitere Ceska ohne Schalldämpfer auf eine Bestellung hin verschickt. Der Käufer habe ihm eine amtliche Erlaubnis zum Kauf und eine Kopie eines Ausweisdokuments vorgelegt. Bei der Ceska mit Schalldämpfer handele es sich um ein sehr selten verkauftes Modell, einige habe er davon aber schon verkauft.

Zwei weitere Zeugen, der Käufer der für die NSU-Morde verwendeten Ceska mit Schalldämpfer und der vermutliche Weiterverkäufer nach Deutschland, waren nicht erschienen. Das Gericht wird nun versuchen, eine Videovernehmung der beiden durchzuführen. Jedenfalls der vermutliche Weiterverkäufer hat aber schon angekündigt, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Weiter wurde erneut das Video einer Überwachungskamera in der Kölner Keupstraße angesehen, nunmehr in leicht verbesserter Bildqualität. Dort war kurz vor dem Bombenanschlag eine Frau zu sehen. Es sollte nun überprüft werden, ob es sich hierbei um Beate Zschäpe handelte, was aber von den untersuchenden Polizeibeamten ausgeschlossen wurde. Eine besondere Ähnlichkeit war auf den Bildern auch nicht zu erkennen.

Rechtsanwältin Angelika Lex, Vertreterin der Witwe von Theodoros Boulgarides, gab eine Erklärung ab zur gestrigen Vernehmung des Polizeibeamten, der die Mordermittlungen im Fall Boulgarides maßgeblich betrieben hatte. Diese Erklärung dokumentieren wir hier (§ 257-Erklärung 16.10.13).