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27.04.2016

Zeugenvernehmung in der Schweiz zur Mordwaffe Ceska.

Heute wurde ein Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft vernommen zur kürzlich erfolgten Vernehmung einer Schweizerin, der Ehefrau des ersten Käufers der Mordwaffe Ceska, durch die Schweizer Behörden. Das Protokoll der Vernehmung soll voraussichtlich später verlesen werden.

Die Zeugin war, wie auch ihr Ehemann, nicht in München erschienen. In einem Brief ans Gericht, in dem er dies mitteilte, hatte er aber mitgeteilt, er sei „der Schweizer Strohmann“.
Die Vernehmung der Zeugin war ohne konkrete Ergebnisse, sie gab an, sich nicht konkret zu erinnern. Ihr Ehemann hatte bei seiner Vernehmung angegeben, er habe die Ceska für einen Bekannten bestellt – über den gelangte die Waffe, so hat es die Bundesanwaltschaft ermittelt, dann nach Thüringen.

Zum Abschluss des Verhandlungstages verlas das Gericht noch zahlreiche Schriftstücke, u.a. Behördengutachten, Durchsuchungsbeschlüsse und Ermittlungsvermerke.

16./17.09.2014

Zum Ursprung der Mordwaffe Ceska in der Schweiz

Gestern und heute sagten zwei Schweizer Polizeibeamte aus, die dort zwischen 2007 und 2012 diverse Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen zur Mordwaffe Ceska durchgeführt hatten. Hiernach war ursprünglicher Käufer der Schweizer Hans-Ulrich Müller, allerdings über einen Bekannten und mit dessen Waffenerwerbsschein. Dieser Bekannte gab nach jahrelangem Bestreiten 2012 endlich zu, für 400 Franken die Waffe (mit Schalldämpfer) für Müller bestellt zu haben. Müller habe ihm gesagt, er wolle die nach Deutschland verkaufen, er frage besser nicht weiter nach.

Müller seinerseits bestritt die Angaben seines Bekannten, verwickelte sich jedoch sehr schnell in Widersprüche. Er wurde im Februar 2012 von den Schweizer Behörden festgenommen und ihm wurde der Tatverdacht der Beihilfe zum Mord eröffnet. Daraufhin verwies er darauf, er sei in den 1990ern in Deutschland mit einer Ceska 7.65 mit Schalldämpfer festgenommen worden. Tatsächlich war er 1997 in Deutschland festgenommen worden – aber wegen Besitzes einer Luger 22 ohne Schalldämpfer. Der Hinweis auf die Ceska mit Schalldämpfer, die ja ab November 2011 in der Presse viel erwähnt wurde, zeigt, dass Müller selbst den Zusammenhang seiner Waffenlieferung zu den NSU-Morden kannte.

Die Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben versuchten wortreich, vermeintliche Widersprüche in den Angaben des ersten Beamten aufzuzeigen, und widersprachen der Verwertung seiner Angaben zu den ersten Vernehmungen des Bekannten Müllers. Besonders verständlich ist dieses Vorgehen nicht: Gründe für ein Verwertungsverbot sind nicht wirklich erkennbar, vor allem aber würde ein solches der Verteidigung auch gar nichts nützen – denn seine Rolle beim Kauf der Waffe hatte der Beschuldigte ohnehin erst in einer späteren Vernehmung zugegeben.
Die Befragung des zweiten Beamten ist noch nicht abgeschlossen, sie wird morgen früh fortgesetzt.

05.09.2014

Zur Aussagestrategie von Enrico Theile

Erster Zeuge heute war ein BKA-Beamter, der den Zeugen Enrico Theile vernommen hatte. Theile, der laut Anklage an der Beschaffung der Ceska-Pistole beteiligt war, hatte in der Hauptverhandlung die bei den Zeugen aus der Naziszene verbreitete Strategie des Ausweichens und Nicht-Erinnern-Wollens verfolgt (vgl. Berichte vom 28.04. und 02.07.2014). Nun wurde ergänzend der Vernehmungsbeamte gehört.

Es ging vor allem um einen Satz aus dem Vernehmungsprotokoll, von dem Theile behauptete, er habe ihn so nicht gesagt: Auf die Frage, wieso er nach der Enttarnung des NSU befürchtete, verhaftet zu werden, antwortete er, diese Befürchtung sei entstanden, weil „die Waffen alle von Herrn Müller stammten.“ Laut Anklage hatte Theile die Waffe von Müller erhalten und über Länger an den Betreiber des Szeneladens „Madleys“ weitergegeben, von wo sie an Wohlleben und Schultze gingen. Der Polizeibeamte bestätigte, dass Theile diesen Satz genau so gesagt hatte. Insgesamt ergab sich, dass Theile auch in dieser Vernehmung von Anfang an gelogen hatte, insbesondere was seine Kenntnisse über die Verkaufskette der Ceska anging. Die Beteuerungen Theiles, er habe nichts mit der Waffenlieferung zu tun gehabt, sind mehr als unglaubwürdig, seine Aussage im Prozess ist offenkundig eine Falschausssage.

Der ältere Bruder von André und Maik Eminger – anders als seine Brüder nicht fest in der Naziszene verankert – verweigerte erwartungsgemäß die Aussage. Bei der Polizei hatte er Angaben gemacht und versucht, die Naziaktivitäten seiner Brüder zu verharmlosen.

02.07.2014

„Kann ich mich nicht dran erinnern …“ – zweite Vernehmung von Enrico Theile

Fortgesetzt wurde heute die Vernehmung von Polizeibeamten, die den nunmehr die Aussage verweigernden Chemnitzer Blood and Honour-Aktivisten und V-Mann Thomas Starke befragt hatten. Der heute anwesende BKA Beamte schilderte vollständig die Befragung vom 11.4.2011. Erneut wurde deutlich, dass das Trio in erheblichem Umfang Unterstützung durch das „Blood and Honour“-Netzwerk erhielt und in der gesamten Zeit des Kontaktes zu Starke geschlossen auftrat.

Danach wurde die Vernehmung des Zeugen Enrico Theile fortgesetzt, der in den Verkauf der Ceska aus der Schweiz nach Thüringen eingebunden gewesen sein soll. Theile war und ist ein enger Freund des Schweizers Hans Peter Müller, der in der vergangenen Woche in der Schweiz vernommen wurde. Theile, der offensichtlich dem schwerkriminellen Milieu Thüringens entstammt und unter anderem zweimal wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt wurde, war bereits durch den Vorsitzenden befragt worden. Dieser hatte heute, genau wie die Bundesanwaltschaft, zunächst kaum Interesse an der Befragung. Theile beantwortete fast alle Fragen der Nebenklage mit den Worten „Kann mich nicht daran erinnern“, wollte ganz offensichtlich die Fragen einfach nicht beantworten. Der Vorsitzende Richter und die Bundesanwaltschaft tolerierten diese Form der Aussageverweigerung, bis die Befragung durch die Nebenklage beendet war.

Danach nutzten sie allerdings ihre Chance, dafür zu sorgen, dass gegen Theile ein Strafverfahren wegen Falschaussage eingeleitet wird. Mit einem Protokollantrag der Generalbundesanwaltschaft wurden die unglaubwürdigsten Antworten Theiles festgehalten. Aus Sicht der Nebenklage ist sehr wahrscheinlich, dass er hierfür verurteilt werden wird. Alles andere als eine Haftstrafe würde bei seinen Vorbelastungen überraschen.

16.10.2013

Woher kam die Ceska?

Der heutige Verhandlungstag sollte Klarheit über die Herkunft der Ceska mit Schalldämpfer verschaffen. Es konnte aber nur ein Schweizer Waffenhändler vernommen werden, der die Waffe 1996 verkaufte. Dieser gab an, er habe die Waffe als Set mit Schalldämpfer und eine weitere Ceska ohne Schalldämpfer auf eine Bestellung hin verschickt. Der Käufer habe ihm eine amtliche Erlaubnis zum Kauf und eine Kopie eines Ausweisdokuments vorgelegt. Bei der Ceska mit Schalldämpfer handele es sich um ein sehr selten verkauftes Modell, einige habe er davon aber schon verkauft.

Zwei weitere Zeugen, der Käufer der für die NSU-Morde verwendeten Ceska mit Schalldämpfer und der vermutliche Weiterverkäufer nach Deutschland, waren nicht erschienen. Das Gericht wird nun versuchen, eine Videovernehmung der beiden durchzuführen. Jedenfalls der vermutliche Weiterverkäufer hat aber schon angekündigt, von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Weiter wurde erneut das Video einer Überwachungskamera in der Kölner Keupstraße angesehen, nunmehr in leicht verbesserter Bildqualität. Dort war kurz vor dem Bombenanschlag eine Frau zu sehen. Es sollte nun überprüft werden, ob es sich hierbei um Beate Zschäpe handelte, was aber von den untersuchenden Polizeibeamten ausgeschlossen wurde. Eine besondere Ähnlichkeit war auf den Bildern auch nicht zu erkennen.

Rechtsanwältin Angelika Lex, Vertreterin der Witwe von Theodoros Boulgarides, gab eine Erklärung ab zur gestrigen Vernehmung des Polizeibeamten, der die Mordermittlungen im Fall Boulgarides maßgeblich betrieben hatte. Diese Erklärung dokumentieren wir hier (§ 257-Erklärung 16.10.13).