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12.05.2016

Zum Waffenhandel in Jena und weitere Belanglosigkeiten von Beate Zschäpe

Zunächst wurde ein Polizeibeamter des BKA vernommen, der die Zeugenvernehmung eines Mitgliedes des Jenaer kriminellen Milieus durchgeführt hatte. Der Zeuge hatte beim OLG nach einigem Hin und Her die Aussage verweigert (vgl die Berichte vom 16.02.2016, 13.04.2016 und 28.04.2016). Der Beamte gab an, dass der Zeuge bei der Polizei einen „Müller aus Apolda“ als einen der Waffenlieferanten für die organisierten Jenaer Kriminellen in den 2000er Jahren angegeben hatte. Die Beschreibung passt auf den als Käufer der Mord-Ceska identifizierten Schweizer Hans Ulrich Müller.

Der Zeuge hatte auch über die Zusammenarbeit der kriminellen Szene, die sich selbst als Nazis sahen, mit den politischen Nazis berichtet. Weiterlesen

27.04.2016

Zeugenvernehmung in der Schweiz zur Mordwaffe Ceska.

Heute wurde ein Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft vernommen zur kürzlich erfolgten Vernehmung einer Schweizerin, der Ehefrau des ersten Käufers der Mordwaffe Ceska, durch die Schweizer Behörden. Das Protokoll der Vernehmung soll voraussichtlich später verlesen werden.

Die Zeugin war, wie auch ihr Ehemann, nicht in München erschienen. In einem Brief ans Gericht, in dem er dies mitteilte, hatte er aber mitgeteilt, er sei „der Schweizer Strohmann“.
Die Vernehmung der Zeugin war ohne konkrete Ergebnisse, sie gab an, sich nicht konkret zu erinnern. Ihr Ehemann hatte bei seiner Vernehmung angegeben, er habe die Ceska für einen Bekannten bestellt – über den gelangte die Waffe, so hat es die Bundesanwaltschaft ermittelt, dann nach Thüringen.

Zum Abschluss des Verhandlungstages verlas das Gericht noch zahlreiche Schriftstücke, u.a. Behördengutachten, Durchsuchungsbeschlüsse und Ermittlungsvermerke.

25.11.2014

Und noch einmal: Lieferweg der Ceska 83 und Wert der V-Leute-Aussagen

Zunächst wurde das Protokoll der im Rechtshilfewege in der Schweiz am 24.06.2014 durchgeführten staatsanwaltschaftlichen Vernehmung des Zeugen Hans-Ulrich Müller verlesen. Müller hatte bei dieser Vernehmung, unter Wahrheitspflicht, keine Angaben zu einer angeblichen Täterschaft seiner Ex-Freundin oder anderer gemacht. Er hatte erneut bestritten, eine Ceska 83 über den Waffenerwerbsschein seines Schweizer Bekannten gekauft zu haben. Germann hatte dies aber in seiner Vernehmung wiederum so geschildert.

Danach wurde der Angeklagte Carsten Schultze nochmals zu den Angaben der V-Mannes Brandt und seines V-Mann-Führers Wießner befragt. Dem Vorsitzenden ging es offensichtlich darum, die Glaubwürdigkeit der Aussagen Brandts zu überprüfen. Brandt hatte unter anderem davon berichtet, Schultze habe erzählt, Geld für die drei Abgetauchten überwiesen zu haben. Carsten Schultze bestritt die Angaben Brandts, die ihn selbst noch stärker in die Nähe von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe rücken. Bei anderen Angaben gab Schultze an, keine Erinnerung mehr zu haben, wobei die Schilderungen Brandts durchaus zutreffen könnten.

Zuletzt wurde der als Anklagevertreter im Prozess anwesende Oberstaatsanwalt Weingarten als Zeuge vernommen – es ging um seine Befragung des Zeugen Enrico Theile im Ermittlungsverfahren. Dort hatte Theile u.a. angegeben, „die Waffen“ hätten ja alle „von Müller“ gestammt. Weil die ebenfalls anwesenden Polizeibeamten ausgesagt hatten, dass Weingarten zwischenzeitlich laut geworden sei, hatte die Verteidigung Wohlleben verbotene Vernehmungsmethoden behauptet. Weingarten schilderte die damalige Vernehmung so, wie sie auch im Protokoll festgehalten ist. Der Zeuge Theile kann mit Fug und Recht als „polizeierfahren“ bezeichnet werden, es wäre überraschend, wenn ein schreiender Staatsanwalt ihn in irgendeiner Weise beeindrucken könnte. Dies war dem Protokoll der Vernehmung – das Theile auch nicht unterschrieben hat – auch deutlich zu entnehmen.

Abschließend gaben die Verteidigung und die Nebenklage Erklärungen zur Befragung des V-Mannes Kai Dalek ab. Die Nebenklage machte in ihrer Erklärung noch einmal deutlich, welche Schlüsse aus Daleks Angaben zum Handeln der Verfassungsschutzbehörden zu ziehen sind:

„Dalek hat sich offensichtlich mit seiner Arbeit als faktisch hauptamtlicher Verfassungsschutzmitarbeiter voll identifiziert. Ein Eingeständnis, dass er und damit auch der bayerische Verfassungsschutz Kenntnis von der Existenz von Waffen, Sprengstoff, einer zunehmenden Militarisierung und Radikalisierung der Thüringer Neonaziszene im Allgemeinen und des „Thüringer Heimatschutzes“ im Speziellen gehabt haben, ohne dass entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet worden wären, würde ein schlechtes Licht auf seine und damit auch auf die Arbeit des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz werfen. Vor diesem Hintergrund ist auch das Verhalten des Zeugen Dalek zu bewerten, dass er auf alle konkreten Nachfragen und Vorhalte aus seinen polizeilichen Vernehmungen zu der Bildung eines militärischen Arms des Thüringer Heimatschutzes, zu Schießübungen, zu der Existenz von Waffen und Sprengstoff immer wieder auswich und seine damaligen Antworten versuchte zu relativieren.

Bestätigt hat Dalek hingegen die Angaben von Brandt, dass die jeweiligen Ämter für Verfassungsschutz ihre Mitarbeiter und V-Leute vor Strafverfolgung schützten. Auch Dalek hat ausgesagt, dass seine V-Mann-Führer ihm zugesagt hätten, ihn in Bayern vor Ermittlungsmaßnahmen schützen zu können, auf Thüringen aber keinen Einfluss hätten.

Der Zeuge hat weiter berichtet, dass seine Tätigkeit in der Neonaziszene mit seinen V-Mann-Führern in Bayern eng abgestimmt wurde. Er sollte unter anderem dafür sorgen, dass sich der Thüringer Heimatschutz nicht nach Franken ausweite, was er auch getan habe. Er sei weiter davon ausgegangen, dass auch Brandt seine politischen Aktionen und die Militarisierung mit dem Thüringer Amt abgestimmt habe.

Vor dem Hintergrund seiner Aussage ist davon auszugehen, dass bei dem bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz umfangreiche Berichte zu den Aktivitäten des Thüringer Heimatschutzes, innerhalb der Organisation geführte Strategiedebatten über Gewalt, Militarisierung, Aktionen u.ä. existieren.“

05.08.2014

Leugnen und Verharmlosen IX – Jürgen Länger

Erneut wurde heute der Zeuge Länger vernommen. Heute erschien er, wie einige Zeugen vor ihm, in Begleitung von Rechts-Anwalt Jauch. Laut Anklage soll Länger die Ceska-Pistole, mit der die rassistischen Morde des NSU begangen wurden, von dem zuletzt vernommenen Zeugen Theile übernommen und an den Inhaber des rechten Szeneladens „Madley“, den Zeugen Schultz, verkauft haben. Länger wollte zunächst gar keine Fragen beantworten, weil immer noch gegen ihn ermittelt werde. Die Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben sprangen ihm bei: nach der Anklageschrift habe Länger den objektiven Tatbestand der Beihilfe zum Mord erfüllt, und der Vorsatz sei ja „ein weites Feld“, so Wohlleben-Verteidiger Klemke. Dies gilt natürlich erst recht für seinen Mandanten, der ja nach der bisherigen Beweisaufnahme (vgl. Bericht vom 03.07.2014) die Waffe durch Schultze an Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt liefern ließ und der ideologisch noch viel näher am Trio war als Länger.

Das Gericht sah das anders und forderte den Zeugen auf, zu der Waffenlieferung an Schultz auszusagen. Er stritt – wie schon in seiner Vernehmung beim BKA – eine solche Lieferung vehement ab. Er kenne auch Schultze nur flüchtig. Theile kenne er schon länger, bis vor 2 Jahren eher flüchtig, „jetzt verbindet uns der NSU”.

Insgesamt versuchte Länger, sich als Opfer von Presse und BKA darzustellen, als „politisch neutralen“ Menschen, der nur des Abenteuers wegen Naziaufmärsche, aber auch linke Demos besucht habe. Weder er noch Theile hätten jemals etwas mit Waffen zu tun gehabt. Der Vorsitzende hielt ihm Passagen aus seinen polizeilichen Vernehmungen, von der Auswertung seiner Festplatte usw. vor, in denen sich das Ganze deutlich anders darstellte – danach war Länger Teil der „alten rechten Szene“ Jenas, hatte entsprechende Dateien auf seinem Rechner, hatte in seiner Vernehmung angegeben, von Theile und Waffen habe er mal gehört usw. Länger redete sich heraus: die anderen Zeugen würden lügen, die Polizei habe einfach irgendwelche Aussagen in das Vernehmungsprotokoll reingeschrieben. Als er mit Chatprotokollen konfrontiert wurde, in denen er noch 2011 mit der Grußformel „Sieg H…“ Gespräche beendet hatte, versuchte Länger, sich herauszureden, der Gesprächspartner sei Österreicher gewesen, da sei das halt so üblich.

Durch beharrliche Nachfragen der Nebenklage konnten aber – trotz Versuchen des Wohlleben-Verteidigers Klemke, mit sinnlosen Beanstandungen die Befragung zu torpedieren – dennoch einige Details aufgeklärt werden:

Hatte Länger anfangs noch bestritten, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos überhaupt gekannt zu haben oder auch nur Teil der Jenaer Naziszene gewesen, und hatte er behauptet, nie etwas mit Waffen zu tun gehabt zu haben, so war am Schluss klar, dass er seit den frühen 90er Jahren eng mit Mitgliedern des Thüringer Heimatschutzes verbunden war und er jedenfalls bei einer Demonstration eine Schusswaffe mit sich geführt hatte. Auf einem in seiner Wohnung gefundenen Computer befand sich ein Video von einem Nazifußballturnier, auf dem André Kapke, Uwe Böhnhardt sowie der Angeklagte Holger Gerlach zu sehen sind. Es liegt damit nahe, dass der Zeuge auch die bekannten Mitglieder des NSU persönlich kannte. Die Indizien, die dafür sprechen, dass die Ceska aus der Schweiz über Theile, Länger und Schulz an Schultze und Wohlleben gelangte, wurden durch die an den Haaren herbeigezogenen Ausflüchte des Zeugen Länger eher bestätigt als widerlegt. Ob der Zeuge persönlich mit seinen Ausflüchten durchkommen wird oder ob auch er mit einem Verfahren wegen Falschaussage wird rechnen müssen, bleibt abzuwarten.

Die Verteidigung Wohlleben beantragte die Vereidigung des Zeugen Länger im Hinblick auf die „ausschlaggebende Bedeutung“ seiner Aussage – kein Wunder, ist doch Länger der einzige, der der Aussage von Schultz und dem Angeklagten Carsten Schultze widerspricht, wonach Wohlleben die Waffe für die Drei federführend besorgte. Allerdings ist auf die mehr als unglaubhafte Aussage Längers ohnehin nicht viel zu geben, wie auch die Generalbundesanwaltschaft in ihrer Stellungnahme feststellte. Das Gericht entschied sich gegen eine Vereidigung, da Zeugen, die der Beteiligung an der angeklagten Tat verdächtig sind, nicht vereidigt werden dürfen.

Einen weiteren Hinweis darauf, dass er nicht so harmlos und unpolitisch ist, wie er sich darzustellen versuchte, gab Länger nach der Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude: Er bepöbelte einen Journalisten, der seine Adresse herausbekommen hatte, und drohte ihm, er solle ja nicht noch einmal nach Jena kommen. Auch Länger’s Begleiter teilte mit drohendem Unterton mit, „man sieht sich immer zweimal“ – und stellte sich im Gehen mit dem Namen Rosemann vor. Demnach handelte es sich wohl um Sven Rosemann, einen alten Freund Längers der bereits zur Gründung des THS in der Thüringer Naziszene sehr aktiv war und auch wegen seiner Begeisterung für Waffen als besonders gefährlich galt.

03.07.2014

Keine Zweifel an Schuld des Ralf Wohlleben erkennbar

Der Befangenheitsantrag der Verteidigung Wohlleben wurde mit einem Beschluss abgelehnt, der die Klarheit des Haftfortdauerbeschlusses des Senats um den Vorsitzenden Götzl noch unterstreicht: Drei weitere Richter des OLG München stellten fest, es könne keine Befangenheit darstellen, wenn der Senat nach vorläufiger Prüfung des Ermittlungsergebnisses keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten habe und dies in einem Haftfortdauerbeschluss auch so darstelle. Und der Senat hatte eben keine Zweifel daran, dass Ralf Wohlleben bei seinen Bemühungen um die Lieferung der Ceska in dem Bewusstsein handelte, dass mit dieser Waffe Morde begangen werden sollten. Und wenn dies für Wohlleben galt, dann kann auch am Mordvorsatz von Beate Zschäpe kein Zweifel bestehen.

Als Zeugin war dann zunächst die Ehefrau des Angeklagten Wohlleben geladen. Sie verweigerte die Aussage.

Danach wurde ein weiterer Vernehmungsbeamter des Chemnitzer Blood and Honour-Aktivisten und V-Mannes Starke befragt. Eine zusammenfassende Bewertung dieser Aussage wird nach der Vernehmung des letzten Vernehmungsbeamten am 30. Juli erfolgen.

Zum Abschluss wurde ein Dortmunder Beamter des polizeilichen Staatsschutzes vernommen, der eine Tatzeugin befragt hatte. Diese hatte in ihren insgesamt etwas widersprüchlichen Angaben auch eindeutig auf „Rechtsradikale“ als mögliche Täter hingewiesen. Weil die Zeugin allerdings die Tatverdächtigen als „Nazis“ oder „Junkies“ beschrieben hatte, und auch der jetzt vernommene Polizeibeamte diese Aussage nicht hinterfragte, blieb der Hinweis unbeachtet. Der Polizeibeamte, dessen Einsatzgebiet ansonsten der „Bereich Türken/Kurden“ ist, konnte auch heute keinen beitrag zur Aufklärung leisten.

02.07.2014

„Kann ich mich nicht dran erinnern …“ – zweite Vernehmung von Enrico Theile

Fortgesetzt wurde heute die Vernehmung von Polizeibeamten, die den nunmehr die Aussage verweigernden Chemnitzer Blood and Honour-Aktivisten und V-Mann Thomas Starke befragt hatten. Der heute anwesende BKA Beamte schilderte vollständig die Befragung vom 11.4.2011. Erneut wurde deutlich, dass das Trio in erheblichem Umfang Unterstützung durch das „Blood and Honour“-Netzwerk erhielt und in der gesamten Zeit des Kontaktes zu Starke geschlossen auftrat.

Danach wurde die Vernehmung des Zeugen Enrico Theile fortgesetzt, der in den Verkauf der Ceska aus der Schweiz nach Thüringen eingebunden gewesen sein soll. Theile war und ist ein enger Freund des Schweizers Hans Peter Müller, der in der vergangenen Woche in der Schweiz vernommen wurde. Theile, der offensichtlich dem schwerkriminellen Milieu Thüringens entstammt und unter anderem zweimal wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt wurde, war bereits durch den Vorsitzenden befragt worden. Dieser hatte heute, genau wie die Bundesanwaltschaft, zunächst kaum Interesse an der Befragung. Theile beantwortete fast alle Fragen der Nebenklage mit den Worten „Kann mich nicht daran erinnern“, wollte ganz offensichtlich die Fragen einfach nicht beantworten. Der Vorsitzende Richter und die Bundesanwaltschaft tolerierten diese Form der Aussageverweigerung, bis die Befragung durch die Nebenklage beendet war.

Danach nutzten sie allerdings ihre Chance, dafür zu sorgen, dass gegen Theile ein Strafverfahren wegen Falschaussage eingeleitet wird. Mit einem Protokollantrag der Generalbundesanwaltschaft wurden die unglaubwürdigsten Antworten Theiles festgehalten. Aus Sicht der Nebenklage ist sehr wahrscheinlich, dass er hierfür verurteilt werden wird. Alles andere als eine Haftstrafe würde bei seinen Vorbelastungen überraschen.

26.02.2014

Lügen und Verharmlosen IV – Mandy Struck

Heute wurde zunächst der Waffensachverständige Nennstiel vom Bundeskriminalamt erneut gehört. Nennstiel hatte schon die in der Frühlingsstraße gefundenen Pistolen Ceska und Bruni als die Mordwaffen der NSU-Mordserie identifiziert. Heute berichtete er von seiner Arbeit zu den beiden Waffen, die für den Mord an Michèle Kiesewetter und den Mordversuch an Michael Arnold in Heilbronn verwendet wurden. Auch hier identifizierte der Sachverständige zwei Waffen, die in der Frühlingsstraße gefunden wurden, als die Tatwaffen.

Nennstiel wurde auch gebeten, noch einmal zur Identifikation der in der Frühlingsstraße gefundenen Pistolen Ceska und Bruni als die Tatwaffen der NSU-Mordserie zu berichten – vor einigen Wochen hatte ja der Sachverständige Pfoser in seinem mündlichen Vortrag für einige Verwirrung gesorgt, der angesichts des klaren schriftlichen Gutachtens vermeidbar erschien (s. den Bericht vom 04.02.2014). Nennstiel stellte noch einmal sehr anschaulich die Übereinstimmung in den Schussspuren dar, anhand derer er die beiden Waffen eindeutig als Tatwaffen identifizierte, und sorgte so für Klarheit in dieser Frage.

Mehrere NebenklägervertreterInnen stellten den Antrag, diverse Unterlagen zum Zeugen Tino Brandt, die dem NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags vorliegen, beizuziehen. Brandt war Führer des „Thüringer Heimatschutzes“ und V-Mann des Verfassungsschutzes, er wird in den nächsten Wochen als Zeuge in München aussagen. Weitere Beweisanträge bezogen sich auf Beweismittel, die die Einbeziehung Zschäpes in die Ausspähung möglicher Anschlagsziele und in die Erstellung des „Paulchen Panther“-Bekennervideos belegen.

Nachmittags begann die Zeugin Mandy Struck ihre Aussage. Gegen sie wird immer noch wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU ermittelt, sie könnte also schweigen. Dennoch sagte Struck aus, sie will offensichtlich ihre Geschichte erzählen. Die Vernehmung erfolgte über drei Stunden und wird morgen fortgeführt. Bereits heute wurde deutlich, dass auch Mandy Struck ihre eigene Rolle systematisch herunterspielt, allenthalben Gedächtnislücken vorschiebt und dabei offensichtlich unglaubwürdige Geschichten erzählt.

Sie sei vor allem über ihren damaligen Freund ab 1994 in die nicht sehr politische Naziskinheadszene gekommen, habe sich vollständig angepasst. Später sei dann die gesamte Szene politisiert worden, auch weil beispielsweise nur die den Veranstaltungsort von Konzerten mitgeteilt bekommen hätten, die auch auf Demonstrationen gegangen seien. Auf rechte Demonstrationen sei sie allerdings erst seit 1999/2000 gegangen.

Eines Abends habe dann ein „Kamerad“ vor ihrer Tür gestanden und gefragt, ob drei „Kameraden“ bei ihr schlafen könnten, die „Scheiße gebaut“ hätten. Mehr müsse sie nicht wissen. Sie habe sie bei Max Florian B. untergebracht, habe das als „Kameradschaftshilfe“ begriffen. Allerdings gibt Struck an, sie habe nur einen der drei vom sehen her gekannt, die Namen habe sie nie genannt bekommen und sie habe auch nicht Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos als die drei wiedererkannt.

Aus „Kameradschaftshilfe“ beteiligte sie sich allerdings ohne Zögern an der Unterbringung, half mit, einen neuen Personalausweis mit falschem Bild zu beantragen und holte diesen beim Einwohnermeldeamt ab, und lieh Zschäpe ihre Krankenkassenkarte.

Obwohl nach ein paar Wochen zahlreiche Gerüchte durch die Chemnitzer Szene gegangen seien, dass Jenaer Nazis sich in Chemnitz verstecken, und obwohl sie die Frau sogar gebeten hätte, in ihrem Beziehungsstreit mit Burkhardt zu intervenieren, habe sie nie die Namen der drei „Gäste“ erfahren. Nach ein paar Wochen habe sie sich von B. getrennt und danach nie wieder von ihren drei Gästen gehört, bis die Polizei sie vernommen habe.

Struck bemüht sich offensichtlich, ihre eigene Rolle so unbedeutend wie möglich darzustellen. Dabei ist aus den Akten ersichtlich, dass sie eine durchaus wichtige Rolle in der Chemnitzer Szene spielte. Auch der Vorsitzende Richter Götzl machte deutlich, dass er ihr nicht alles glaubte. Man darf gespannt sein, wie die Zeugenvernehmung morgen weitergeht.

25.02.2014

„Ich hab denen die Scheißwaffe besorgt“

Schwerpunkt des heutigen Verhandlungstages war die Vernehmung zweier Polizeibeamten, die den Zeugen Andreas Schultz vernommen hatten. Der Nazizeuge Schultz, der die Ceska mit Schalldämpfer für die Angeklagten Wohlleben und Schultze besorgt hat, verweigerte in der Verhandlung am 28.01.2014 die Aussage, weil er sich selbst belasten könnte. Nun werden seine Angaben über die Beamten eingeführt. Die Verteidigung Wohlleben unternahm keinen Versuch, dies zu verhindern.

KOK Bernhard vom thüringischen Landeskriminalamt war an der ersten Vernehmung von Schultz beteiligt, in der dieser zunächst komplett abstritt, eine Waffe besorgt zu haben. Der Zeuge habe dann aber sichtlich Angst um seine neue Arbeit, seine Beziehung und seine Existenz bekommen und mit dem Ausruf „Ich hab denen die Scheißwaffe besorgt“ sein Leugnen aufgegeben.

In späteren Vernehmungen hatte er Wohlleben und Schultze weiter belastet. Wohlleben sei mit einem Begleiter, den Schultz später als Carsten Schultze identifizierte, zu ihm gekommen und habe nach einer Waffe gefragt. Schultze habe diese später abgeholt, zusammen mit 50 Schuss Munition. In dieser Vernehmung behauptete Schultz allerdings noch, er habe die Waffe für 2.500 DM von „einem Jugoslawen“ gekauft, und erwähnte den mitbestellten Schalldämpfer nicht. Wohlleben, Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe, Kapke und ihr Umfeld kannte er als politisch aktive Nazis des Thüringer Heimatschutzes, während er selbst mehr „erlebnisorientiert“ gewesen sei.

Ein Polizeibeamter, der weitere Aussagen von Schultz berichten wird, wurde wegen Zeitmangel nach Hause geschickt und wird ein andermal vernommen werden.

Morgen soll die Zeugin Mandy Struck vernommen werden, gegen die immer noch ein Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung geführt wird. NebenklagevertreterInnen hatten die Beziehung der Ermittlungsakte beantragt. Die Generalbundesanwaltschaft stellte sich dem entgegen und legte stattdessen einen nichtssagenden Ermittlungsbericht aus dem Mai 2013 vor, aus dem sich keinerlei weitere Ermittlungen ergeben.

Nach diesem Bericht hätte das Verfahren gegen Struck also bereits im Mai 2013 eingestellt werden können. Es ist für die Prozessbeteiligten nun völlig unklar, ob dieses Ermittlungsverfahren gegen Mandy Struck, aber auch gegen andere als Unterstützer Verdächtige, nur noch formal aufrecht erhalten und irgendwann sang- und klanglos eingestellt wird oder ob hier noch mit Hochdruck ermittelt wird. Einige konkrete Unterstützungshandlungen von Struck sind erwiesen, sind allerdings verjährt – es geht also vor allem um die Frage, wie lange der Kontakt und die Unterstützung des NSU noch anhielten. Wieder einmal hält die BAW hier alle Beteiligten im Unklaren.

19.02.2014

Noch einmal zum Zeugen Liebau

Heute sagten zunächst die beiden Polizeibeamten aus, die den Zeugen Liebau vernommen hatten. Liebau war Betreiber des Szeneladens, in dem Ralf Wohlleben und Carsten Schultze laut Anklage die Mordwaffe für den NSU besorgten. Er hatte vor Gericht behauptet, er könne sich an keine Anfrage von Wohlleben oder Schultze nach Waffen erinnern. Gefragt nach seiner polizeilichen Aussage, in der mehrmals von Waffen die Rede war, hatte er behauptete, da seien Schreckschuss- oder Gaswaffen gemeint gewesen. Außerdem sei er von den Polizeibeamten unter Druck gesetzt worden (Wir berichteten am 7.11.13 und 29.1.14).

Die Vernehmung der Beamten zeigte, dass es sich hierbei um Ausflüchte handelte. Liebau hatte bei der Polizei erst behauptet, sich an gar nichts zu erinnern, später aber zumindest „nicht ausgeschlossen“, dass Wohlleben ihn auf eine Waffe angesprochen habe – überhaupt sei er öfter von Mitgliedern der Naziszene nach Waffen gefragt worden. U.a. sprach er auch von einem „Serben oder Kroaten“, der Waffen aus dem Kosovo-Krieg besorgen könne. Die Behauptung vor Gericht, es sei allenfalls um Schreckschusswaffen gegangen, war also offensichtlich gelogen – die Nebenklage hatte daher schon beantragt, diese Falschaussage zu protokollieren.

Liebau war der erste der hier vernommenen Zeugen, der das Spiel von Nichterinnern, Leugnen und Verharmlosen gespielt hat. Es ist daher begrüßenswert, dass das Gericht dem weiter nachgeht. Klar wurde heute jedoch auch, dass Liebau auch bei der Polizei schon mit „Gedächtnisproblemen“ spielte – insofern wäre ein weniger nachsichtiger Umgang mit ihm schon in seiner gerichtlichen Vernehmung angezeigt gewesen.

Ein weiterer Polizeibeamter berichtete von der Durchsuchung der Wohnung von Beate Zschäpe im Januar 1998. Dabei wurden neben diversen Waffen (Armbrust, Zwille, mehrere Messer etc.) auch eine Reichskriegsfahne und ein Exemplar des „Pogromly“-Spiels gefunden (dazu der Bericht von gestern). Diese Funde zeigen erneut, dass auch Zschäpe schon 1998 fest in nationalsozialistischer Ideologie verhaftet und äußerst gewaltbereit war.

Es folgten Erklärungen und Anträge. Rechtsanwalt Dr. Daimagüler gab für die Nebenklage eine Erklärung zur Vernehmung der Nachbarin aus der Polenzstraße und der dort aufgezeigten „deutschen Normalität“ ab (s. den Bericht vom 3.2.2014). Rechtsanwalt Stolle beantragte, Vorgesetzte der beiden Tatopfer aus Heilbronn zu vernehmen, um weiter aufzuklären, ob die beiden gezielt angegriffen wurden oder zufällige Opfer eines allgemein gegen die Polizei gerichteten Anschlags waren (s. den Bericht vom 21.1.2014). Schließlich beantragte Rechtsanwältin Basay die Vernehmung einer Beamtin aus der „Ermittlungsgruppe Umfeld“ des LKA Baden-Württemberg zu Verbindungen des NSU nach Baden-Württemberg – u.a. gibt es die Aussage einer Zeugin, während des Anschlags in Heilbronn habe sie Beate Zschäpe etwa 35 km entfernt gesehen.