Schlagwort-Archive: Haftfortdauerbeschluss

03.07.2014

Keine Zweifel an Schuld des Ralf Wohlleben erkennbar

Der Befangenheitsantrag der Verteidigung Wohlleben wurde mit einem Beschluss abgelehnt, der die Klarheit des Haftfortdauerbeschlusses des Senats um den Vorsitzenden Götzl noch unterstreicht: Drei weitere Richter des OLG München stellten fest, es könne keine Befangenheit darstellen, wenn der Senat nach vorläufiger Prüfung des Ermittlungsergebnisses keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten habe und dies in einem Haftfortdauerbeschluss auch so darstelle. Und der Senat hatte eben keine Zweifel daran, dass Ralf Wohlleben bei seinen Bemühungen um die Lieferung der Ceska in dem Bewusstsein handelte, dass mit dieser Waffe Morde begangen werden sollten. Und wenn dies für Wohlleben galt, dann kann auch am Mordvorsatz von Beate Zschäpe kein Zweifel bestehen.

Als Zeugin war dann zunächst die Ehefrau des Angeklagten Wohlleben geladen. Sie verweigerte die Aussage.

Danach wurde ein weiterer Vernehmungsbeamter des Chemnitzer Blood and Honour-Aktivisten und V-Mannes Starke befragt. Eine zusammenfassende Bewertung dieser Aussage wird nach der Vernehmung des letzten Vernehmungsbeamten am 30. Juli erfolgen.

Zum Abschluss wurde ein Dortmunder Beamter des polizeilichen Staatsschutzes vernommen, der eine Tatzeugin befragt hatte. Diese hatte in ihren insgesamt etwas widersprüchlichen Angaben auch eindeutig auf „Rechtsradikale“ als mögliche Täter hingewiesen. Weil die Zeugin allerdings die Tatverdächtigen als „Nazis“ oder „Junkies“ beschrieben hatte, und auch der jetzt vernommene Polizeibeamte diese Aussage nicht hinterfragte, blieb der Hinweis unbeachtet. Der Polizeibeamte, dessen Einsatzgebiet ansonsten der „Bereich Türken/Kurden“ ist, konnte auch heute keinen beitrag zur Aufklärung leisten.

01.07.2014

OLG München: Beweisaufnahme hat die Vorwürfe gegen Ralf Wohlleben bestätigt

Die Hauptverhandlung begann heute erneut mit langwierigen Unterbrechungen und einem Befangenheitsantrag der Verteidigung Wohlleben gegen den gesamten Senat. Der Antrag war eine eher verzweifelte Reaktion auf einen Haftfortdauerbeschluss des Senats vom 25. Juni, der der Verteidigung am vergangenen Freitag zugestellt wurde. Die Verteidigung hatte die Aufhebung bzw. Aussetzung des Haftbefehls gegen Wohlleben beantragt. In seinem Beschluss stellt das Gericht nun ziemlich klar dar, dass sich nach vorläufiger Bewertung der bislang erfolgten Beweisaufnahme der Anklagevorwurf gegen Wohlleben – Beihilfe zu neun Fällen des Mordes – in vollem Umfang bestätigt hat. Ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot oder andere Umstände, die zur Aufhebung oder Aussetzung des Haftbefehls führen müssten, seien ebenfalls nicht ersichtlich.

Das Gericht entschied auch, weiter zu verhandeln und nicht zu unterbrechen, bis über den Befangenheitsantrag entschieden ist. An der Entscheidung über den Befangenheitsantrag dürfen die abgelehnten Richter nicht beteiligt sein. Insoweit könnte sich der Antrag der Verteidigung Wohlleben in einen Bumerang verwandeln: Denn es steht zu erwarten, dass das Ergebnis eine weitere Entscheidung durch weitere Richter des Oberlandesgerichts sein wird, die den Beschluss des Senats jedenfalls moralisch stärkt. Ob Wohlleben auch das ihm mögliche Rechtsmittel einer Beschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen wird, ist bislang unklar. Immerhin birgt ein solcher Schritt die Gefahr, dass ein Senat des höchsten Strafgerichts die Bewertung des OLG bestätigt und damit endgültig festschreibt.

Der Beschluss zeigt nicht nur Wohlleben, dass die Aktivitäten seiner Verteidiger bislang keinerlei Wirkung beim Senat bewirkt haben, er macht auch deutlich, dass auch die immer wieder geäußerten Zweifel der Verteidigung Zschäpe an den gegen ihre Mandantin vorgebrachten Beweisen letztlich Schall und Rauch bleiben dürften. Der Senat geht mit leichter Hand über die von der Verteidigung Wohlleben vorgebrachten Zweifel hinweg, so dass leicht vorstellbar wird, dass auch die von ihrer Verteidigung vorgebrachten Zweifel an einer (Mit-)Täterschaft von Beate Zschäpe als wenig überzeugend verworfen werden.

Nach der Mittagspause wurde der eigentlich für den gesamten Tag eingeplante Zeuge Thomas Gerlach vernommen, eine der zentralen Figuren der Thüringer Naziszene und auch bundesweit und international bedeutsam, insbesondere wegen seiner Bedeutung im Netzwerk der Hammerskins.

Gerlach versuchte, sich nach dem hier im Prozess immer wiederkehrenden Motto „Leugnen und Verharmlosen“ herauszureden. Seit zwei Jahren sei er nicht mehr aktiv, habe aber seine Gesinnung nicht aufgegeben. Seit einer mehrjährigen Haftstrafe habe er erkannt, dass Gewalt kein Mittel im politischen Kampf sei, das habe auch die gesamte Kameradschafts- und NPD-Szene, insbesondere der Angeklagte Wohlleben, so vertreten. Mit Wohlleben und Kapke habe er seit Anfang 2000 viel zusammengearbeitet, beim Aufbau von überregionalen Netzwerken wie dem Freien Netz, bei verschiedenen Kampagnen und dem sog. „Fest der Völker“. Über dieses habe er viele internationale Kontakte aufgebaut, in der Schweiz, nach Portugal und in andere Länder. Es war deutlich spürbar, dass auch der Vorsitzende die verharmlosende Darstellung des Aufbaus bundesweiter Nazinetzwerke durchschaute.

Verräterisch war, wenn Thomas Gerlach – der übrigens mit dem Angeklagten Holger Gerlach nicht verwandt ist – von „Kameradschaften und Aktionsgruppen“ sprach, ein Begriff, der vor allem in Zusammenhang mit dem Aufbau eines „führerlosen“ militärischen Widerstandes benutzt wird, wie er von amerikanischen Nazis entwickelt und von „Blood and Honour“ und den Hammerskins verwendet wird.

Bei den Hammerskins wurde auch deutlich, dass der Zeuge Gerlach nicht nur Leugnen und Verharmlosen will: gefragt nach seiner Mitgliedschaft in dieser Organisation, wie sie von der Zeugin Mandy Struck beschrieben wurde, mit der er früher eine Beziehung hatte, teilte Gerlach mit, er werde solche Fragen nicht beantworten. Hierbei blieb er auch nach eindeutiger Belehrung durch den Vorsitzenden, dass hierfür Ordnungsgeld und Ordnungshaft verhängt werden könnten. Sein „an sich selbst gestelltes Wertegefühl“ würde ihm verbieten, zu den Hammerskins Angaben zu machen.

Der Vorsitzende Richter Götzl verzichtete an dieser Stelle darauf, Ordnungsmittel zu verhängen, und unterbrach die Vernehmung kurz nach 16 Uhr, weil noch Fragen zu anderen Themen, zu denen Gerlach bislang ausssagebereit war, offen sind. Der Zeuge „Ace“ Gerlach wird also erneut nach München reisen und dann ggf. beweisen müssen, ob er bereit ist, für sein „an sich selbst gestelltes Wertegefühl“ in Ordnungshaft zu gehen.