28.04.2016

Erneut zu den Zeugen aus der kriminellen Szene Thüringens

Einziger Zeuge heute war ein BKA-Beamter, der die drei Zeugen aus der kriminellen Szene Thüringens vernommen hatte. Nachdem die drei die Aussage verweigern, werden jetzt ihre Angaben gegenüber der Polizei eingeführt. Wesentlich neues ergab dies nicht, zumal die drei Zeugen auch bei der Polizei recht weitgehend die Aussage verweigerten.

Rechtsanwalt Borchert beantragte für die Angeklagte Zschäpe Akteneinsicht in die Originalakte und die Aussetzung der Verhandlung, da er die Vollständigkeit seiner elektronischen Aktenkopie nicht während laufender Hauptverhandlung überprüfen könne – die Akteneinsicht wird ihm gewährt werden, die Aussetzung sicher nicht.

Auch die Verteidigung Wohlleben wartete noch mit zwei wenig relevanten Anträgen auf. Zum einen wurde die Verlesung eines auf dem Computer Wohllebens gefundenen ethnopluralistischen Propagandatextes beantragt. Weil Wohlleben seinerzeit in diesem Pamphlet verbreitete, sein Ziel sei es, „unsere“ Kultur vor „weiterem Zerfall“ zu schützen, aber auch andere Völker zu schützen, sei er eigentlich ja ein Ausländerfreund, ein Tötungsvorsatz bei der Lieferung der Ceska könne daher nicht angenommen werden. Das perfide Element des faschistischen Ethnopluralismus, der Menschen anderer Kulturen immer dann zu achten vorgibt, solange sie weit weg von Deutschland leben, diese Menschen hier aber immer als Bedrohung der eigenen Kultur angreift, ist offensichtlich. Diese Propaganda wird nicht verfangen.

Außerdem soll Tino Brandt nochmals gehört werden, denn vermutlich habe dieser Carsten Schultze und nicht Wohlleben das Geld zum Kauf der Ceska gegeben. Bei seiner Vernehmung wurde Brandt diese Frage durch die Verteidigung Wohlleben nicht gestellt, dies solle jetzt nachgeholt werden. Interessanterweise schaltete sich an dieser Stelle Carsten Schultze selbst in die Verhandlung ein und verwies darauf, dass er bereits in seiner ersten polizeilichen Vernehmung angegeben hatte, dass das Geld von Wohlleben kam.

Nächste Woche findet keine Hauptverhandlung statt, es geht weiter am 10.5.2016 – mit ähnlich dürftigem Beweisprogramm wie in den letzten Wochen.