27.04.2016

Zeugenvernehmung in der Schweiz zur Mordwaffe Ceska.

Heute wurde ein Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft vernommen zur kürzlich erfolgten Vernehmung einer Schweizerin, der Ehefrau des ersten Käufers der Mordwaffe Ceska, durch die Schweizer Behörden. Das Protokoll der Vernehmung soll voraussichtlich später verlesen werden.

Die Zeugin war, wie auch ihr Ehemann, nicht in München erschienen. In einem Brief ans Gericht, in dem er dies mitteilte, hatte er aber mitgeteilt, er sei „der Schweizer Strohmann“.
Die Vernehmung der Zeugin war ohne konkrete Ergebnisse, sie gab an, sich nicht konkret zu erinnern. Ihr Ehemann hatte bei seiner Vernehmung angegeben, er habe die Ceska für einen Bekannten bestellt – über den gelangte die Waffe, so hat es die Bundesanwaltschaft ermittelt, dann nach Thüringen.

Zum Abschluss des Verhandlungstages verlas das Gericht noch zahlreiche Schriftstücke, u.a. Behördengutachten, Durchsuchungsbeschlüsse und Ermittlungsvermerke.