10.05.2016

Zu den angestrengten Bemühungen des Senats, die Verstrickung von V-Männern nicht aufzuklären

Der Hauptverhandlungstag begann zunächst mit der Verkündung eines Beschlusses, mit dem die Aussetzungsanträge der Verteidigung Zschäpe abgelehnt wurden. Danach wurde eine Kommissarin des Bundeskriminalamtes erneut zu ihren Recherchen zu Radiomeldungen zum Tod von Böhnhardt und Mundlos nach dem Überfall in Eisenach vernommen.

Den Rest des kurzen Verhandlungstages verbrachte das Gericht damit, Beweisanträge der Nebenklage abzulehnen, die den kriminellen Bekanntenkreis von Böhnhardt, Zschäpe und Mundlos sowie die Frage betrafen, warum die drei während ihres Aufenthaltes in Chemnitz nicht festgenommen wurden, obwohl Berichte über ihre Anwesenheit in der Stadt, über begangene und geplante Überfälle sowie über ihre Unterstützer vorlagen.

Seitenlang führt das Gericht in den Beschlüssen aus, warum es aus den unter Beweis gestellten Tatsachen nicht den Schluss ziehen werde, „die beteiligten Behörden hätten den Aufenthalt der gesuchten Personen ermitteln und die Festnahme veranlassen können“. Es wird deutlich, dass sich der Senat endgültig der von der Bundesanwaltschaft vorgegebenen Linie angeschlossen und die Aufklärungsbemühungen eingestellt hat, wenn festgestellt wird: „Eine staatliche Mitverantwortung kann daher vom Senat nicht festgestellt werden“.

All dies ist natürlich nicht überraschend. Trotzdem zeigt die teilweise sehr angestrengte Begründung der Beschlüsse, dass der Senat sich sehr bemühen muss, seine Hypothese zu begründen. So wird die Behauptung, das Unterlassen von Fahndungsmaßnahmen in Chemnitz, wohl auf Druck des Verfassungsschutzes, stelle keine staatliche Mitverantwortung für die späteren Straftaten darstellt, u.a. wie folgt begründet: „Weiter ist zu berücksichtigen, dass selbst für den Fall, dass eine Wohnung der gesuchten Personen ermittelt hätte werden können, das Gelingen einer Festnahmeaktion ebenfalls nicht zwingend feststeht“, weil „Vorsichtsmaßnahmen der Gesuchten, wie das Schaffen eines Fluchtweges, … den Erfolg einer Festnahme vereiteln“ könnten. Nach dieser Logik wäre ein staatliches Mitverschulden immer ausgeschlossen, soweit keine aktive Mittäterschaft staatlicher Stellen gegeben ist.

Beate Zschäpe hat angegeben, am Donnerstag wieder Fragen beantworten lassen zu wollen.