11.05.2016

Das Gericht schlägt weiter Zeit tot und verweigert weiter ernsthafte Aufklärung

Heute verlas das Gericht zum einen diverse Unterlagen.

Zum anderen wurden Fotos eines Urlaub von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt im Jahr 2004, kurz nach dem Anschlag in der Keupstraße in Köln, angesehen. Diese zeigen eine unbeschwert-fröhliche Atmosphäre unter den drei Personen – im krassen Gegensatz zur Einlassung Zschäpes, die behauptet hatte, die Stimmung sei eisig gewesen, nachdem sie vom Anschlag in Köln erfahren hatte.

Zudem setzte das Gericht seine Linie der fast vollständigen Aufklärungsverweigerung fort und lehnte weitere Beweisanträge der Nebenklage ab, diesmal betreffend mögliche weitere Unterstützer um den B&H-Aktivisten und V-Mann Ralf Marschner aus Zwickau – auch diese Frage, inklusive möglicher Anmietung von Tatfahrzeugen, hält der Senat demnach für vollständig irrelevant. Warum das nicht stimmen kann, haben wir bereits im Bericht vom 20.04.2016 ausgeführt.