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19.07.2016

Beweiserhebung und -würdigung: Deutliche Vorzeichen für eine kommende Verurteilung

Heute vernahm das Gericht einen BKA-Computertechniker, der u.a. die Fotos vom Urlaub Zschäpes, Böhnhardts und Mundlos‘ im Jahr 2004 von einer CD-ROM aus der Frühlingsstraße entnommen und ausgedruckt hatte. Diese Fotos, die kurz nach dem Anschlag in der Keupstraße aufgenommen wurden, zeigen eine fröhlich lachende Beate Zschäpe in trauter Runde mit den beiden Männern. Sie widerlegen damit Zschäpes Einlassung, nachdem sie vom Anschlag in Köln erfahren habe, habe eisiges Schweigen geherrscht (vgl. den Bericht vom 11.05.2016). Dass das Gericht auch die technischen Umstände zu diesen Fotos so genau aufklärt, deutet darauf hin, dass es diese als relevant für sein Urteil einstuft – dann sicher zu Lasten der Angeklagten.
Zudem lehnte das Gericht diverse Beweisanträge der Verteidigung Wohlleben ab, die den in der Anklage genannten und durch die bisherige Beweisaufnahme bestätigten Lieferweg der Mordwaffe Ceska in Zweifel ziehen sollten. Weiterlesen

11.05.2016

Das Gericht schlägt weiter Zeit tot und verweigert weiter ernsthafte Aufklärung

Heute verlas das Gericht zum einen diverse Unterlagen.

Zum anderen wurden Fotos eines Urlaub von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt im Jahr 2004, kurz nach dem Anschlag in der Keupstraße in Köln, angesehen. Diese zeigen eine unbeschwert-fröhliche Atmosphäre unter den drei Personen – im krassen Gegensatz zur Einlassung Zschäpes, die behauptet hatte, die Stimmung sei eisig gewesen, nachdem sie vom Anschlag in Köln erfahren hatte. Weiterlesen