Schlagwort-Archive: Hans-Ulrich Müller

19.07.2016

Beweiserhebung und -würdigung: Deutliche Vorzeichen für eine kommende Verurteilung

Heute vernahm das Gericht einen BKA-Computertechniker, der u.a. die Fotos vom Urlaub Zschäpes, Böhnhardts und Mundlos‘ im Jahr 2004 von einer CD-ROM aus der Frühlingsstraße entnommen und ausgedruckt hatte. Diese Fotos, die kurz nach dem Anschlag in der Keupstraße aufgenommen wurden, zeigen eine fröhlich lachende Beate Zschäpe in trauter Runde mit den beiden Männern. Sie widerlegen damit Zschäpes Einlassung, nachdem sie vom Anschlag in Köln erfahren habe, habe eisiges Schweigen geherrscht (vgl. den Bericht vom 11.05.2016). Dass das Gericht auch die technischen Umstände zu diesen Fotos so genau aufklärt, deutet darauf hin, dass es diese als relevant für sein Urteil einstuft – dann sicher zu Lasten der Angeklagten.
Zudem lehnte das Gericht diverse Beweisanträge der Verteidigung Wohlleben ab, die den in der Anklage genannten und durch die bisherige Beweisaufnahme bestätigten Lieferweg der Mordwaffe Ceska in Zweifel ziehen sollten. Weiterlesen

28.06.2016

Die Mühen der Beweisaufnahme auf dem Weg zum Urteil

Heute vernahm das Gericht zwei PolizeibeamtInnen: Der erste sagte erneut aus zu den Fingerspuren Beate Zschäpes, die an Zeitungsartikeln zu den Taten des NSU in einem „Archiv“ in der Frühlingsstraße gefunden wurden. Eine Beamtin aus Kassel sagte aus zu den Versuchen, den zeitlichen Ablauf der Ermordung Halit Yozgats in seinem Internetcafé im Jahr 2006 einzugrenzen – bei der Tat war ja u.a. der Verfassungsschützer Temme vor Ort und hatte sich nicht bei der Polizei gemeldet.

Schließlich verlas das Gericht noch die Zeugenaussage des Schweizers Hans-Ulrich Müller, der laut Anklage für die Lieferung der Ceska in die Mischszene zwischen Neonazis und Kriminellen in Jena verantwortlich war, von wo aus sie dann über die Angeklagten Wohlleben und Schultze zum NSU gelangte. Müller hatte sich geweigert, nach München zu kommen, war aber in der Schweiz vernommen worden. Weiterlesen

12.05.2016

Zum Waffenhandel in Jena und weitere Belanglosigkeiten von Beate Zschäpe

Zunächst wurde ein Polizeibeamter des BKA vernommen, der die Zeugenvernehmung eines Mitgliedes des Jenaer kriminellen Milieus durchgeführt hatte. Der Zeuge hatte beim OLG nach einigem Hin und Her die Aussage verweigert (vgl die Berichte vom 16.02.2016, 13.04.2016 und 28.04.2016). Der Beamte gab an, dass der Zeuge bei der Polizei einen „Müller aus Apolda“ als einen der Waffenlieferanten für die organisierten Jenaer Kriminellen in den 2000er Jahren angegeben hatte. Die Beschreibung passt auf den als Käufer der Mord-Ceska identifizierten Schweizer Hans Ulrich Müller.

Der Zeuge hatte auch über die Zusammenarbeit der kriminellen Szene, die sich selbst als Nazis sahen, mit den politischen Nazis berichtet. Weiterlesen

13.11.2014

Noch einmal zur Ceska-Mordwaffe

Die weitere Vernehmung der ehemaligen Lebensgefährtin von Hans-Ulrich Müller, der laut Anklage die Mordwaffe Ceska von der Schweiz nach Thüringen verkauft hat, erbrachte wenig Neues. Allerdings ergab sich, dass Müller zu seiner damaligen Lebensgefährtin alles andere als ehrlich war – das entspricht auch dem Eindruck von seinem Verhalten und seinen Aussagen gegenüber Polizei und Gericht. Müller selbst war für die nächste Woche erneut als Zeuge geladen worden, hat aber angekündigt, nicht zu erscheinen – und das, obwohl ihm „freies Geleit“ zugesichert worden war. Es ist offensichtlich, dass Müller mit den Vorwürfen, die er am Rande seiner Vernehmung in der Schweiz gegen seine ehemalige Freundin erhoben hat, nur von sich selbst und seinem Kumpel Enrico Theile ablenken wollte. Unter Wahrheitspflicht würde Müller diese Behauptungen nicht wiederholen.

Danach wurden noch Stellungnahmen zu den letzten Beweiserhebungen abgegeben. Die Nebenklage wies nochmals darauf hin, dass durch die Vernehmung des Polizeizeugen gestern zweierlei deutlich geworden ist: zum einen, dass damals nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit gegen „B&H“ Sachsen ermittelt wurde, zum anderen, dass die Bundesanwaltschaft immer noch wichtige Zeugenvernehmungen, die der Zeuge erwähnte, nicht zu den Gerichtsakten gegeben hat.