Noch einmal zur Ceska-Mordwaffe
Die weitere Vernehmung der ehemaligen Lebensgefährtin von Hans-Ulrich Müller, der laut Anklage die Mordwaffe Ceska von der Schweiz nach Thüringen verkauft hat, erbrachte wenig Neues. Allerdings ergab sich, dass Müller zu seiner damaligen Lebensgefährtin alles andere als ehrlich war – das entspricht auch dem Eindruck von seinem Verhalten und seinen Aussagen gegenüber Polizei und Gericht. Müller selbst war für die nächste Woche erneut als Zeuge geladen worden, hat aber angekündigt, nicht zu erscheinen – und das, obwohl ihm „freies Geleit“ zugesichert worden war. Es ist offensichtlich, dass Müller mit den Vorwürfen, die er am Rande seiner Vernehmung in der Schweiz gegen seine ehemalige Freundin erhoben hat, nur von sich selbst und seinem Kumpel Enrico Theile ablenken wollte. Unter Wahrheitspflicht würde Müller diese Behauptungen nicht wiederholen.
Danach wurden noch Stellungnahmen zu den letzten Beweiserhebungen abgegeben. Die Nebenklage wies nochmals darauf hin, dass durch die Vernehmung des Polizeizeugen gestern zweierlei deutlich geworden ist: zum einen, dass damals nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit gegen „B&H“ Sachsen ermittelt wurde, zum anderen, dass die Bundesanwaltschaft immer noch wichtige Zeugenvernehmungen, die der Zeuge erwähnte, nicht zu den Gerichtsakten gegeben hat.