12.05.2016

Zum Waffenhandel in Jena und weitere Belanglosigkeiten von Beate Zschäpe

Zunächst wurde ein Polizeibeamter des BKA vernommen, der die Zeugenvernehmung eines Mitgliedes des Jenaer kriminellen Milieus durchgeführt hatte. Der Zeuge hatte beim OLG nach einigem Hin und Her die Aussage verweigert (vgl die Berichte vom 16.02.2016, 13.04.2016 und 28.04.2016). Der Beamte gab an, dass der Zeuge bei der Polizei einen „Müller aus Apolda“ als einen der Waffenlieferanten für die organisierten Jenaer Kriminellen in den 2000er Jahren angegeben hatte. Die Beschreibung passt auf den als Käufer der Mord-Ceska identifizierten Schweizer Hans Ulrich Müller.

Der Zeuge hatte auch über die Zusammenarbeit der kriminellen Szene, die sich selbst als Nazis sahen, mit den politischen Nazis berichtet. Möglicherweise habe es auch ein Treffen von Böhnhardt und Mundlos mit den Anführern der Gruppierung gegeben, es sei vermutlich um ein „Darlehen“ gegangen. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Mord-Ceska einen anderen als den bisher nachgewiesenen Lieferweg von Müller über weitere Personen zu Schultze und Wohlleben genommen hat, ergab auch diese Vernehmung nicht.

Anschließend trug Rechtsanwalt Borchert Antworten von Beate Zschäpe auf Fragen des Vorsitzenden vom 5.4.2016 und19.4.2016 vor. Die Antworten folgen der Linie der bisherigen Einlassung Zschäpes und wirkten wenig erlebnisbezogen, völlig konstruiert, ohne irgendwie den Lebensalltag oder soziale Elemente des Geschehenen darzustellen. Susan und André Eminger finden keinerlei Erwähnung. Zschäpe stellt sich weiter dumm und belastet keine/n ihrer früheren KameradInnen.

Das Gericht hat vor den nun folgenden Pfingstferien die Marschroute für die Zukunft bestimmt: Aufklärungsbemühungen bezüglich der Verantwortung des Inlandsgeheimdienstes wird es nicht – jedenfalls nicht freiwillig – entfalten, es hat sich insofern vollständig der Linie der Bundesanwaltschaft angeschlossen. Bemühungen, das Verfahren nun etwas beschleunigter voranzutreiben, sind allerdings trotzdem nicht zu erkennen, im Gegenteil verhandelt das Gericht weiter mit angezogener Handbremse. Es müssen auch noch eine Vielzahl von Zeugen befragt und Urkunden eingeführt werden.