28.06.2016

Die Mühen der Beweisaufnahme auf dem Weg zum Urteil

Heute vernahm das Gericht zwei PolizeibeamtInnen: Der erste sagte erneut aus zu den Fingerspuren Beate Zschäpes, die an Zeitungsartikeln zu den Taten des NSU in einem „Archiv“ in der Frühlingsstraße gefunden wurden. Eine Beamtin aus Kassel sagte aus zu den Versuchen, den zeitlichen Ablauf der Ermordung Halit Yozgats in seinem Internetcafé im Jahr 2006 einzugrenzen – bei der Tat war ja u.a. der Verfassungsschützer Temme vor Ort und hatte sich nicht bei der Polizei gemeldet.

Schließlich verlas das Gericht noch die Zeugenaussage des Schweizers Hans-Ulrich Müller, der laut Anklage für die Lieferung der Ceska in die Mischszene zwischen Neonazis und Kriminellen in Jena verantwortlich war, von wo aus sie dann über die Angeklagten Wohlleben und Schultze zum NSU gelangte. Müller hatte sich geweigert, nach München zu kommen, war aber in der Schweiz vernommen worden.

Insgesamt wird deutlich, dass das Gericht noch viele einzelne Beweisstücke, die bislang nur in Vermerken abgehandelt wurden, durch Inaugenscheinnahme, Verlesung und Vernehmung der direkt handelnden Polizeibeamten wird einführen müssen, wenn es diese im Urteil berücksichtigen will.

Neben diesen eher trockenen Details gab es auch noch eine im negativen Sinne beeindruckende Szene: das Gericht nahm noch einmal die „Vorgängerversion“ des NSU-Bekennervideos in Augenschein, wodurch den Beteiligten der menschenverachtende rassistische Hass, der aus den Taten des NSU spricht, noch einmal eindrücklich vor Augen geführt wurde.