Der Zeuge „Görlitz“ präsentiert mal wieder gute Gründe, den Verfassungsschutz abzuschaffen.
Heute war erneut der Zeuge „Reinhardt Görlitz“ geladen, der bereits mehrfach vor Gericht gezeigt hatte, dass der Verfassungsschutz um jeden Preis die Aufdeckung seiner Rolle im Kontext des NSU verhindern will und dass ihm dafür kein Mittel der Antwortverweigerung zu peinlich oder dreist ist (vgl. die Berichte vom 01.07.2015, 29.07.2015 und 02.03.2016).
Auch heute gab der Zeuge vor, sich an gar nichts zu erinnern. Insbesondere behauptete er, gar nichts über Besprechungen zwischen den Verfassungsschutzbehörden von Brandenburg, Thüringen und Sachsen mitbekommen zu haben, was mit den Informationen des V-Mannes Szczepanski über die untergetauchten Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt getan werden sollte. Wie so viele seiner Angaben zuvor, ist ihm auch diese Erinnerungslücke nur sehr schwer zu glauben: zum einen handelte es sich hier natürlich um eine äußerst brisante Information – wären die Informationen weitergegeben worden, hätten die NSU-Mitglieder festgenommen werden können und es wäre nie zur Ceska-Mordserie und den weiteren Taten gekommen. Vor allem aber war Görlitz der V-Mannführer Szczepanskis und musste daher schon aus Quellenschutz-Gründen informiert werden, da eine Weitergabe der Informationen Auswirkungen auf Szczepanski hätte haben können.