Die Aufklärung staatlicher Mitverantwortung kann nicht ausgeklammert werden.
Mehrere Nebenklagevertreter stellen heute noch einmal das Thema staatlicher Mitverantwortung in den Mittelpunkt von Gegenvorstellungen und Beweisanträgen.
Der Senat hat in den letzten Ablehnungen von Beweisanträgen der Nebenklage deutlich gemacht, dass er nicht gewillt ist, die Frage aufzuklären, ob die Taten durch den Verfassungsschutz hätten verhindert werden können. Dabei sieht er diese Möglichkeit durchaus, hält sie dennoch für nicht aufklärenswert. Die thematischen Komplexe, die der Senat auf diese Art und Weise bisher aus der Beweisaufnahme herausgehalten hat, reichen von der Vernichtung der Akten im BfV bis zur Frage, ob der V-Mann Marschner Zschäpe und Mundlos beschäftigt hat oder er ein Fahrzeug zur Tatbegehung angemietet hat. Weiterlesen