Archiv für den Tag: 2. Juni 2016

02.06.2016 Presseerklärung

Die Aufklärung staatlicher Mitverantwortung kann nicht ausgeklammert werden.

Mehrere Nebenklagevertreter stellen heute noch einmal das Thema staatlicher Mitverantwortung in den Mittelpunkt von Gegenvorstellungen und Beweisanträgen.

Der Senat hat in den letzten Ablehnungen von Beweisanträgen der Nebenklage deutlich gemacht, dass er nicht gewillt ist, die Frage aufzuklären, ob die Taten durch den Verfassungsschutz hätten verhindert werden können. Dabei sieht er diese Möglichkeit durchaus, hält sie dennoch für nicht aufklärenswert. Die thematischen Komplexe, die der Senat auf diese Art und Weise bisher aus der Beweisaufnahme herausgehalten hat, reichen von der Vernichtung der Akten im BfV bis zur Frage, ob der V-Mann Marschner Zschäpe und Mundlos beschäftigt hat oder er ein Fahrzeug zur Tatbegehung angemietet hat. Weiterlesen

02.06.2016

Nebenklage fordert Aufklärung ein – Widerspruch gegen die Ablehnung von Beweisanträgen „um jeden Preis“

Der heutige Verhandlungstag war im Wesentlichen geprägt durch Gegenvorstellungen der Nebenklage gegen die Ablehnung zentraler Beweisanträge durch das Gericht in den letzten Monaten.

Zunächst wurden zwei Polizeibeamte zur finanziellen Situation Wohllebens und zu einer weiteren Aussage des Angeklagten Schultze bei der Polizei gehört, wesentlich Neues für das Verfahren ergab ihre Aussage nicht.

Danach erfolgten die umfangreichen Gegenvorstellungen der Nebenklage gegen die Ablehnung zentraler Beweisanträge. Dabei ging es um die Verlesung von SMS vom Telefonanschluss des Chemnitzer NSU-Unterstützers Thomas Starke, die abgelehnte Beiziehung der am 11. November 2011 beim Bundesamt für Verfassungsschutz vernichteten und später wieder rekonstruierten Akten (vgl. den Bericht vom 03.08.2015), die Vernehmung des Zwickauer V-Mannes Ralf Marschner (vgl. die Bericht vom 20.04.2016 und 11.05.2016) sowie um die abgelehnte Beiziehung von Akten zu dem ehemaligen V-Mann Szczepanski, der über die Pläne zur Bewaffnung des NSU durch Mitglieder der Chemnitzer Blood and Honour-Gruppe berichtet hatte (vgl. den Bericht vom 02.03.2016 zum letzten Auftritt seines V-Mann-Führers). Weiterlesen

01.06.2016

Zu den frühen Aussagen Carsten Schultzes

Heute wurde nur eine einzige Zeugin vernommen, eine BKA-Beamtin, die an der ersten polizeilichen Vernehmung des Angeklagten Carsten Schultze teilgenommen hatte. In dieser Vernehmung hatte Schultze – sichtlich bemüht, die verdrängten Erinnerungen an seine Aktivitäten in der Naziszene wieder „hervorzuholen“ – den Kauf der Ceska-Pistole schon weitgehend so geschildert wie später im Gericht. Insbesondere seine Schilderung zur Rolle Wohllebens hat sich nie geändert: der hatte ihn mit den Worten „geh‘ zum Schultz“ zum Betreiber des Szeneladens „Madley“ geschickt, von dem Schultze die Waffe letztlich auch erhielt.
Ebenso versuchte Schultze bereits in dieser ersten Vernehmung, seine eigene Rolle und seine Mit-Verantwortung für die Taten des NSU herunterzuspielen. So behauptete er etwa, den Schalldämpfer habe er gar nicht bestellt gehabt und darüber, was mit der Waffe geschehen würde, habe er sich gar keine Gedanken gemacht. Weiterlesen