01.06.2016

Zu den frühen Aussagen Carsten Schultzes

Heute wurde nur eine einzige Zeugin vernommen, eine BKA-Beamtin, die an der ersten polizeilichen Vernehmung des Angeklagten Carsten Schultze teilgenommen hatte. In dieser Vernehmung hatte Schultze – sichtlich bemüht, die verdrängten Erinnerungen an seine Aktivitäten in der Naziszene wieder „hervorzuholen“ – den Kauf der Ceska-Pistole schon weitgehend so geschildert wie später im Gericht. Insbesondere seine Schilderung zur Rolle Wohllebens hat sich nie geändert: der hatte ihn mit den Worten „geh‘ zum Schultz“ zum Betreiber des Szeneladens „Madley“ geschickt, von dem Schultze die Waffe letztlich auch erhielt.
Ebenso versuchte Schultze bereits in dieser ersten Vernehmung, seine eigene Rolle und seine Mit-Verantwortung für die Taten des NSU herunterzuspielen. So behauptete er etwa, den Schalldämpfer habe er gar nicht bestellt gehabt und darüber, was mit der Waffe geschehen würde, habe er sich gar keine Gedanken gemacht.

Die Verteidigung Wohlleben versuchte – angesichts der Belastung ihres Mandanten wenig überraschend –, die Zeugin konfrontativ zu befragen und Widersprüche in sie hineinzufragen. Das gelang aber nicht. Die Zeugin blamierte sich zwar, indem sie die Belehrung Schultzes falsch wiedergab (nach ihren Angaben war er als Zeuge belehrt worden, tatsächlich war er, wie sich aus dem Protokoll ergab, als Beschuldigter belehrt worden), aber an den Angaben zu den wesentlichen Punkten konnte die Verteidigung keinerlei Zweifel wecken.