21.01.2014

Beweisaufnahme mit wenigen Höhepunkten

Die Beweisaufnahme am heutigen Tag verlief insgesamt erwartet unergiebig. Susan Eminger, die Ehefrau des Angeklagten Eminger und Freundin der Angeklagten Zschäpe, die selbst im Verdacht steht den NSU mindestens unterstützt zu haben, verweigerte erwartungsgemäß die Aussage.

Ein zum Tatzeitpunkt noch jugendlicher Besucher des Internetcafés von Halit Yozgat in Kassel, der während des Mordes anwesend war, beschrieb das Auffinden des Ermordeten. Er hatte nur wenige konkrete Erinnerungen, beschrieb aber den ebenfalls anwesenden Verfassungsschutzmitarbeiter Temme, und zwar als „weiß, groß, eher fett – einfach wie ein Deutscher“ aussehend. Entgegen Temmes Behauptung habe er nicht gesehen, wie dieser mehrfach zur Türe und aus dem Laden hinausgegangen sei. Temme hatte dargestellt, er habe den toten Halit Yozgat nicht gesehen, habe mehrfach vor der Tür des Ladens und drinnen nach ihm gesehen, was ein auffälliges Verhalten gewesen wäre.

Zum Heilbronner Tatgeschehen gab ein Zeuge an, er habe zwei Fahrradfahrer gesehen, die an einer Stelle in direkter Nähe des Tatortes, von der der gesamte Platz gut zu übersehen war, laut diskutiert hätten. Von dort zu einem Parkplatz, an dem auch ein Wohnmobil unauffällig hätte parken können sei es nur eine kleine Strecke gewesen, ebenso zum Tatort. Ein weiterer Passant gab an, an der Stelle des Mordanschlags hätten oft Polizeifahrzeuge gestanden. Diese beiden Aussagen sprechen also eher dafür, dass die Opfer des Heilbronner Anschlags zufällig ausgesucht wurden, weil sie an einem Ort standen, an dem oft Polizisten parkten und von dem aus es gute Fluchtwege gab.

Dem gegenüber steht die Aussage eines Polizeibeamten über den Vorgesetzten von Kiesewetter und Arnold, der Mitglied in der Nazigruppe KuKluxKlan war. Dieser habe als Vorgesetzter Kiesewetter und Arnold Anweisungen für ihre Einsatzorte und Fahrtstrecken gegeben. Jedenfalls dieser Nazi konnte also nicht nur wissen, dass die beiden Polizisten an dem Tag im Einsatz waren, sondern hätte auch die Möglichkeit gehabt, sie an den Tatort zu beordern.