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25.11.2014

Und noch einmal: Lieferweg der Ceska 83 und Wert der V-Leute-Aussagen

Zunächst wurde das Protokoll der im Rechtshilfewege in der Schweiz am 24.06.2014 durchgeführten staatsanwaltschaftlichen Vernehmung des Zeugen Hans-Ulrich Müller verlesen. Müller hatte bei dieser Vernehmung, unter Wahrheitspflicht, keine Angaben zu einer angeblichen Täterschaft seiner Ex-Freundin oder anderer gemacht. Er hatte erneut bestritten, eine Ceska 83 über den Waffenerwerbsschein seines Schweizer Bekannten gekauft zu haben. Germann hatte dies aber in seiner Vernehmung wiederum so geschildert.

Danach wurde der Angeklagte Carsten Schultze nochmals zu den Angaben der V-Mannes Brandt und seines V-Mann-Führers Wießner befragt. Dem Vorsitzenden ging es offensichtlich darum, die Glaubwürdigkeit der Aussagen Brandts zu überprüfen. Brandt hatte unter anderem davon berichtet, Schultze habe erzählt, Geld für die drei Abgetauchten überwiesen zu haben. Carsten Schultze bestritt die Angaben Brandts, die ihn selbst noch stärker in die Nähe von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe rücken. Bei anderen Angaben gab Schultze an, keine Erinnerung mehr zu haben, wobei die Schilderungen Brandts durchaus zutreffen könnten.

Zuletzt wurde der als Anklagevertreter im Prozess anwesende Oberstaatsanwalt Weingarten als Zeuge vernommen – es ging um seine Befragung des Zeugen Enrico Theile im Ermittlungsverfahren. Dort hatte Theile u.a. angegeben, „die Waffen“ hätten ja alle „von Müller“ gestammt. Weil die ebenfalls anwesenden Polizeibeamten ausgesagt hatten, dass Weingarten zwischenzeitlich laut geworden sei, hatte die Verteidigung Wohlleben verbotene Vernehmungsmethoden behauptet. Weingarten schilderte die damalige Vernehmung so, wie sie auch im Protokoll festgehalten ist. Der Zeuge Theile kann mit Fug und Recht als „polizeierfahren“ bezeichnet werden, es wäre überraschend, wenn ein schreiender Staatsanwalt ihn in irgendeiner Weise beeindrucken könnte. Dies war dem Protokoll der Vernehmung – das Theile auch nicht unterschrieben hat – auch deutlich zu entnehmen.

Abschließend gaben die Verteidigung und die Nebenklage Erklärungen zur Befragung des V-Mannes Kai Dalek ab. Die Nebenklage machte in ihrer Erklärung noch einmal deutlich, welche Schlüsse aus Daleks Angaben zum Handeln der Verfassungsschutzbehörden zu ziehen sind:

„Dalek hat sich offensichtlich mit seiner Arbeit als faktisch hauptamtlicher Verfassungsschutzmitarbeiter voll identifiziert. Ein Eingeständnis, dass er und damit auch der bayerische Verfassungsschutz Kenntnis von der Existenz von Waffen, Sprengstoff, einer zunehmenden Militarisierung und Radikalisierung der Thüringer Neonaziszene im Allgemeinen und des „Thüringer Heimatschutzes“ im Speziellen gehabt haben, ohne dass entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet worden wären, würde ein schlechtes Licht auf seine und damit auch auf die Arbeit des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz werfen. Vor diesem Hintergrund ist auch das Verhalten des Zeugen Dalek zu bewerten, dass er auf alle konkreten Nachfragen und Vorhalte aus seinen polizeilichen Vernehmungen zu der Bildung eines militärischen Arms des Thüringer Heimatschutzes, zu Schießübungen, zu der Existenz von Waffen und Sprengstoff immer wieder auswich und seine damaligen Antworten versuchte zu relativieren.

Bestätigt hat Dalek hingegen die Angaben von Brandt, dass die jeweiligen Ämter für Verfassungsschutz ihre Mitarbeiter und V-Leute vor Strafverfolgung schützten. Auch Dalek hat ausgesagt, dass seine V-Mann-Führer ihm zugesagt hätten, ihn in Bayern vor Ermittlungsmaßnahmen schützen zu können, auf Thüringen aber keinen Einfluss hätten.

Der Zeuge hat weiter berichtet, dass seine Tätigkeit in der Neonaziszene mit seinen V-Mann-Führern in Bayern eng abgestimmt wurde. Er sollte unter anderem dafür sorgen, dass sich der Thüringer Heimatschutz nicht nach Franken ausweite, was er auch getan habe. Er sei weiter davon ausgegangen, dass auch Brandt seine politischen Aktionen und die Militarisierung mit dem Thüringer Amt abgestimmt habe.

Vor dem Hintergrund seiner Aussage ist davon auszugehen, dass bei dem bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz umfangreiche Berichte zu den Aktivitäten des Thüringer Heimatschutzes, innerhalb der Organisation geführte Strategiedebatten über Gewalt, Militarisierung, Aktionen u.ä. existieren.“