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25.02.2014

„Ich hab denen die Scheißwaffe besorgt“

Schwerpunkt des heutigen Verhandlungstages war die Vernehmung zweier Polizeibeamten, die den Zeugen Andreas Schultz vernommen hatten. Der Nazizeuge Schultz, der die Ceska mit Schalldämpfer für die Angeklagten Wohlleben und Schultze besorgt hat, verweigerte in der Verhandlung am 28.01.2014 die Aussage, weil er sich selbst belasten könnte. Nun werden seine Angaben über die Beamten eingeführt. Die Verteidigung Wohlleben unternahm keinen Versuch, dies zu verhindern.

KOK Bernhard vom thüringischen Landeskriminalamt war an der ersten Vernehmung von Schultz beteiligt, in der dieser zunächst komplett abstritt, eine Waffe besorgt zu haben. Der Zeuge habe dann aber sichtlich Angst um seine neue Arbeit, seine Beziehung und seine Existenz bekommen und mit dem Ausruf „Ich hab denen die Scheißwaffe besorgt“ sein Leugnen aufgegeben.

In späteren Vernehmungen hatte er Wohlleben und Schultze weiter belastet. Wohlleben sei mit einem Begleiter, den Schultz später als Carsten Schultze identifizierte, zu ihm gekommen und habe nach einer Waffe gefragt. Schultze habe diese später abgeholt, zusammen mit 50 Schuss Munition. In dieser Vernehmung behauptete Schultz allerdings noch, er habe die Waffe für 2.500 DM von „einem Jugoslawen“ gekauft, und erwähnte den mitbestellten Schalldämpfer nicht. Wohlleben, Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe, Kapke und ihr Umfeld kannte er als politisch aktive Nazis des Thüringer Heimatschutzes, während er selbst mehr „erlebnisorientiert“ gewesen sei.

Ein Polizeibeamter, der weitere Aussagen von Schultz berichten wird, wurde wegen Zeitmangel nach Hause geschickt und wird ein andermal vernommen werden.

Morgen soll die Zeugin Mandy Struck vernommen werden, gegen die immer noch ein Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung geführt wird. NebenklagevertreterInnen hatten die Beziehung der Ermittlungsakte beantragt. Die Generalbundesanwaltschaft stellte sich dem entgegen und legte stattdessen einen nichtssagenden Ermittlungsbericht aus dem Mai 2013 vor, aus dem sich keinerlei weitere Ermittlungen ergeben.

Nach diesem Bericht hätte das Verfahren gegen Struck also bereits im Mai 2013 eingestellt werden können. Es ist für die Prozessbeteiligten nun völlig unklar, ob dieses Ermittlungsverfahren gegen Mandy Struck, aber auch gegen andere als Unterstützer Verdächtige, nur noch formal aufrecht erhalten und irgendwann sang- und klanglos eingestellt wird oder ob hier noch mit Hochdruck ermittelt wird. Einige konkrete Unterstützungshandlungen von Struck sind erwiesen, sind allerdings verjährt – es geht also vor allem um die Frage, wie lange der Kontakt und die Unterstützung des NSU noch anhielten. Wieder einmal hält die BAW hier alle Beteiligten im Unklaren.

28.01.2014

Der heutige Verhandlungstag verlief frustrierend. Der Nazizeuge Andreas Schultz, der zur Weitergabe der Ceska an die Angeklagten Wohlleben und Schultze befragt werden sollte, verweigerte die Aussage, weil er sich selbst belasten könnte.

Der Zeuge Liebau, der bereits im November vernommen worden war und der Wohlleben wegen des Waffenverkaufes an Schultz verwiesen haben soll, täuschte weiterhin Erinnerungsprobleme vor.

Am Mittwoch wird unter anderem die Vernehmung des ehemaligen Verfassungsschutzmitarbeiters Temme fortgesetzt.