Zum Ursprung der Mordwaffe Ceska in der Schweiz
Gestern und heute sagten zwei Schweizer Polizeibeamte aus, die dort zwischen 2007 und 2012 diverse Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen zur Mordwaffe Ceska durchgeführt hatten. Hiernach war ursprünglicher Käufer der Schweizer Hans-Ulrich Müller, allerdings über einen Bekannten und mit dessen Waffenerwerbsschein. Dieser Bekannte gab nach jahrelangem Bestreiten 2012 endlich zu, für 400 Franken die Waffe (mit Schalldämpfer) für Müller bestellt zu haben. Müller habe ihm gesagt, er wolle die nach Deutschland verkaufen, er frage besser nicht weiter nach.
Müller seinerseits bestritt die Angaben seines Bekannten, verwickelte sich jedoch sehr schnell in Widersprüche. Er wurde im Februar 2012 von den Schweizer Behörden festgenommen und ihm wurde der Tatverdacht der Beihilfe zum Mord eröffnet. Daraufhin verwies er darauf, er sei in den 1990ern in Deutschland mit einer Ceska 7.65 mit Schalldämpfer festgenommen worden. Tatsächlich war er 1997 in Deutschland festgenommen worden – aber wegen Besitzes einer Luger 22 ohne Schalldämpfer. Der Hinweis auf die Ceska mit Schalldämpfer, die ja ab November 2011 in der Presse viel erwähnt wurde, zeigt, dass Müller selbst den Zusammenhang seiner Waffenlieferung zu den NSU-Morden kannte.
Die Verteidigungen Zschäpe und Wohlleben versuchten wortreich, vermeintliche Widersprüche in den Angaben des ersten Beamten aufzuzeigen, und widersprachen der Verwertung seiner Angaben zu den ersten Vernehmungen des Bekannten Müllers. Besonders verständlich ist dieses Vorgehen nicht: Gründe für ein Verwertungsverbot sind nicht wirklich erkennbar, vor allem aber würde ein solches der Verteidigung auch gar nichts nützen – denn seine Rolle beim Kauf der Waffe hatte der Beschuldigte ohnehin erst in einer späteren Vernehmung zugegeben.
Die Befragung des zweiten Beamten ist noch nicht abgeschlossen, sie wird morgen früh fortgesetzt.