Schlagwort-Archive: Enrico Theile

07.10.2014

Erneut „Blood and Honour“ Chemnitz – erneut Leugnen und Verharmlosen

Erneut wurde heute der Chemnitzer Thomas Rothe vernommen, bei dem Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt in ihrer Anfangszeit in Chemnitz, direkt nach ihrem Abtauchen, Unterschlupf gefunden hatten. Rothe versuchte weiterhin (vgl. die Berichte vom 01.04.2014 und vom 29.07.2014), alle Fragen mit dumpfem „kann mich nicht erinnern“ abzuwehren. Dies gelang ihm auch erneut, zumindest beim Vorsitzenden Richter Götzl, recht gut.

Die Verteidigung Zschäpe zeigte erneut, offensichtlich angetrieben durch die Unzufriedenheit ihrer Mandantin, etwas mehr an Aktivität und ließ dabei offensichtlich Wissen ihrer Mandantin einfließen. So hielt Rechtsanwältin Sturm dem Zeugen vor: „Nach meinen Erkenntnissen soll Herr Mundlos einmal mehrere Wochen bei Ihnen gewohnt haben.“ Rothe allerdings hatte nicht vor, zur Aufklärung beizutragen, und verneinte auch dies.

Immerhin führte Rothe auf Frage der Verteidigung Zschäpe aus, dass er nicht nur das Trio in Chemnitz aufgenommen hatte, sondern die drei auch in deren späteren Wohnungen in Chemnitz und in Zwickau mehrmals besucht hatte. Mit Mundlos alleine habe er sich in der gesamten Zeit, also über zwei Jahre lang, öfter getroffen, sie seien Freunde gewesen. Mundlos habe ihm auch ein paarmal bei Layoutproblemen am Computer geholfen – vermutlich bei Layouts seines eigenen Naziblättchens „Sachsens Glanz“ oder des „B&H“-Blattes White Youth.

Es war wieder mal der Nebenklage vorbehalten, die Einbindung des Zeugen in die militante Naziszene herauszuarbeiten. Rothe war in einem Zeitraum von zwei Jahren zumindest „Anwärter“ bei „Blood & Honour“, kannte die wichtigen Leute, beteiligte sich nicht nur an Konzerten, sondern auch am Layout von Publikationen. Durch sein eigenes Fanzine „Sachsens Glanz“, so schilderte er, wurden ihm viele andere Zeitschriften und Tonträger zugeschickt. Die in seinem Heft nachzulesenden Besprechungen von Fanzines und Musik zeigen eine Sammlung der aggressivsten, gewaltverherrlichenden neonationalsozialistischen Propaganda der damaligen Zeit.

An einer Stelle log Rothe nachweislich: mehrfach gab er an, er habe erst durch die Fernsehsendung „Kripo live“ am 22.02.1998 erfahren, dass „die Drei“ u.a. wegen dem Aufhängen einer Puppe gesucht wurden. Mit den dreien selbst habe er darüber nicht gesprochen. In der „Kripo Live“-Sendung, die in einer früheren Hauptverhandlung bereits vorgeführt wurde, taucht allerdings der Puppentorso an der Autobahnbrücke gar nicht auf.

Die nachfolgende Vernehmung eines Polizeibeamten, der Enrico Theile vernommen hatte, brachte nichts Neues.

Zum Abschluss gab die Nebenklage eine Erklärung zur Vernehmung Tino Brandt ab und betonte die Bedeutung von Brandts Aussage zur „Gesinnungsgemeinschaft der neuen Front“ (vgl. Blog vom 30.09./01.10.2014).

Die Bundesanwaltschaft nahm Stellung zu Beweisanträgen der Nebenklage und erklärte sich mit der Vernehmung mehrerer Zeugen einverstanden. Dies betrifft insbesondere GndF-Kader Kai Dalek, der auch lange Jahre V-Mann des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz war.

05.09.2014

Zur Aussagestrategie von Enrico Theile

Erster Zeuge heute war ein BKA-Beamter, der den Zeugen Enrico Theile vernommen hatte. Theile, der laut Anklage an der Beschaffung der Ceska-Pistole beteiligt war, hatte in der Hauptverhandlung die bei den Zeugen aus der Naziszene verbreitete Strategie des Ausweichens und Nicht-Erinnern-Wollens verfolgt (vgl. Berichte vom 28.04. und 02.07.2014). Nun wurde ergänzend der Vernehmungsbeamte gehört.

Es ging vor allem um einen Satz aus dem Vernehmungsprotokoll, von dem Theile behauptete, er habe ihn so nicht gesagt: Auf die Frage, wieso er nach der Enttarnung des NSU befürchtete, verhaftet zu werden, antwortete er, diese Befürchtung sei entstanden, weil „die Waffen alle von Herrn Müller stammten.“ Laut Anklage hatte Theile die Waffe von Müller erhalten und über Länger an den Betreiber des Szeneladens „Madleys“ weitergegeben, von wo sie an Wohlleben und Schultze gingen. Der Polizeibeamte bestätigte, dass Theile diesen Satz genau so gesagt hatte. Insgesamt ergab sich, dass Theile auch in dieser Vernehmung von Anfang an gelogen hatte, insbesondere was seine Kenntnisse über die Verkaufskette der Ceska anging. Die Beteuerungen Theiles, er habe nichts mit der Waffenlieferung zu tun gehabt, sind mehr als unglaubwürdig, seine Aussage im Prozess ist offenkundig eine Falschausssage.

Der ältere Bruder von André und Maik Eminger – anders als seine Brüder nicht fest in der Naziszene verankert – verweigerte erwartungsgemäß die Aussage. Bei der Polizei hatte er Angaben gemacht und versucht, die Naziaktivitäten seiner Brüder zu verharmlosen.

18.02.2014

U.a. zum „Pogromly“-Spiel

Heute sagten drei Polizeibeamte vom BKA aus. Der erste hatte einen zusammenfassenden Vermerk zu den bekannten Wohnungen des „Trios“ seit dem Untertauchen 1998 verfasst. Wie andere Zeugen zuvor hatte auch dieser Beamte keine eigenen Ermittlungen angestellt, sondern nur Ermittlungen von Kollegen zusammengefasst. Klar wurde aus seinem Bericht, dass die „Drei“ sowohl in Chemnitz direkt nach dem Untertauchen als auch in den späteren Jahren in Zwickau auf die Unterstützung diverser „Kameraden“ zählen konnte, die sie in ihren Wohnungen unterbrachten, Wohnungen für sie mieteten oder ihre Personalien zur Verfügung stellten.

Die Verteidigung Zschäpe war der Meinung, anhand der Aussage des Zeugen lasse sich nicht belegen, dass die drei Personen die ganze Zeit seit dem Untertauchen zusammen gewohnt hätten. Die Verteidigung scheint zu meinen, damit werde die Anklage zur terroristischen Vereinigung NSU geschwächt. Dabei liegen gerade zu und aus den Wohnungen in Zwickau genug Nachweise vor, die eine Einbindung Zschäpes in die Gruppenstruktur belegen.

Ein weiterer Beamter stellte ausführlich das Spiel „Pogromly“ vor, das Mundlos als nazistische und antisemitische Abwandlung von Monopoly entwickelt hatte und das später von den Unterstützern des „Trios“ verkauft wurde, um Geld für deren Unterstützung zu erhalten. In großer Ausführlichkeit berichtete der Zeuge von den menschenverachtenden und nationalsozialistischen Inhalten des Spiels – so wurden etwa die Bahnhöfe des Original-Monopoly durch KZs ersetzt, statt Häuser in Straßen zu bauen, mussten Städte „judenfrei“ gemacht werden, das „Frei parken“-Feld wurde durch den „Besuch beim Führer“ ersetzt, usw. Die Nebenklage regte an, sich das Originalspiel im Gerichtssaal anzuschauen.

Der dritte Zeuge schließlich hatte Ermittlungen angestellt zur Person der Zeugen Theile und Länger, die nach dem Stand der Beweisaufnahme am Verkauf der Ceska-Pistole beteiligt waren. Neben frühen Kontakten insbesondere zu Böhnhardt und deutlichen Hinweisen auf eine rechte Gesinnung dieser beiden zeigte sein Bericht vor allem auch auf, dass Theile und Länger erhebliche Kontakte ins kriminelle Milieu hatten, gerade auch zu Kreisen, die mit Waffen handelten.

29.01.2014

Steuerte der Verfassungsschutz die Vernehmung des Zeugen Temme?

Nach der Vernehmung des Arztes des schwer verletzten Polizeibeamten Arnold begann die heutige Hauptverhandlung mit Stellungnahmen und Anträgen.

Erwartungsgemäß erklärte die Verteidigung Wohlleben zum Zeugen Liebau, dieser habe weder bei der Polizei noch in der Hauptverhandlung erklärt, dass der Angeklagte Wohlleben bei ihm nach Waffen gefragt habe. Direkt hieran schloss sich ein Antrag der Nebenklage an, festzustellen, dass Liebau in seiner Zeugenaussage eine uneidliche Falschaussage begangen hat.

Nach weiteren Stellungnahmen beantragte die Nebenklage der Familie Yozgat die Vernehmung des ehemaligen Direktors des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen Irrgang, und zwar vor Fortsetzung der Zeugenvernehmung des Verfassungsschutzmitarbeiters Temme: In den Akten der Bundesanwaltschaft, die nicht Teil der Gerichtsakte sind, findet sich ein Protokoll von einem Telefongespräch Temmes mit einem Kollegen. Der Kollege spricht darin Temme auf ein Gespräch mit Irrgang an, in dem sich Temme nicht „so restriktiv wie bei der Polizei“ geäußert habe.

Die Bundesanwaltschaft übergab daraufhin immerhin innerhalb einer halben Stunde dieses Protokoll an alle Beteiligten. Es ist klar, dass sowohl Irrgang als auch der Gesprächspartner Temmes als Zeugen gehört werden müssen. Die Bundesanwaltschaft hat immer größere Schwierigkeiten zu begründen, warum die Akte des Verfahrens gegen Temme nicht den Prozessbeteiligten zur Verfügung gestellt wird. Der Verdacht, dass hier Informationen zurückgehalten werden sollen, verdichtet sich.

Das Gericht setzte anschließend trotzdem die Vernehmung Temmes fort. Dieser blieb bei der dubiosen Behauptung, er könne sich im Wesentlichen an nichts erinnern. Die Vernehmung konnte erneut nicht abgeschlossen werden, kurz nach 17 Uhr wurde festgestellt, dass Temme erneut anreisen muss. Wann die Vernehmung fortgesetzt wird, ist noch unklar.