08.10.2014

Mehr zur Mordwaffe Ceska

Heute wurde die Vernehmung des Schweizer Polizeibeamten zu Ende gebracht, der bereits vor zwei Wochen ausführlich zur Herkunft der NSU-Mordwaffe vernommen worden war. Er hatte den Schweizer Hans-Ulrich Müller, über den die Waffe nach Thüringen gelangte, und einen Bekannten Müllers, über dessen Waffenerwerbskarte Müller die Waffe erworben hatte, befragt.
Die Vernehmung ergab nichts wesentlich Neues (zum Inhalt s. die Berichte vom 16./17.09.2014 und 18.09.2014). Die Verteidigung Wohlleben widersprach erneut der Beweisverwertung und behauptete, auf die Schweizer Zeugen sei unzulässiger Druck ausgeübt worden – wofür es keine Anhaltspunkte gibt. Zudem beantragte die Verteidigung die Vernehmung zweier Schweizer Polizeibeamter, die ein Ermittlungsverfahren gegen die Inhaber des Waffenladens geführt hatten, von dem Müller die Waffe erwarb – es habe damals den Verdacht gegeben, diese hätten Waffen an Nichtberechtigte verkauft. An der Kette an Beweisen für die Herkunft der Ceska-Pistole und insbesondere für die Rolle Wohllebens, die der Senat vor einigen Wochen in seinem Haftfortdauerbeschluss dargestellt hat (s. die Berichte vom 01.07.2014 und 03.07.2014), kann natürlich auch dieser Antrag nichts ändern.

Am Rande der Verhandlung wurde erneut deutlich, dass die Naziszene Deutschlands den Prozess verhöhnt: Karl-Heinz Hoffmann, Begründer der gleichnamigen „Wehrsportgruppe“, tauchte vor dem Gerichtssaal auf und grüßte u.a. die Verteidigung Wohllebens freundlich.