09.10.2014

Eine weitere Vernehmung zur Mordwaffe Ceska

Nach dem Schweizer Polizeibeamten gestern wurde heute ein Schweizer Staatsanwalt vernommen, der den Schweizer Hans-Ulrich Müller und dessen Bekannten vernommen hatte. Auch seine Vernehmung bestätigte das bisherige Beweisergebnis: Der Bekannte von Müller bestätigte, dass er Müller den Waffenerwerbsschein für 400 Franken verkauft habe und dass Müller angekündigt hatte, die Waffe nach Deutschland zu verkaufen, wo es für „gewisse Kreise“ schwierig sei, Waffen zu kaufen, mehr solle sein Bekannter besser nicht nachfragen. Müller stritt alles ab, verwickelte sich dabei allerdings in Widersprüche.

Wie auch gestern versuchte die Verteidigung Wohlleben heute in den Zeugen hineinzufragen, dass unzulässiger Druck auf den Bekannten Müllers ausgeübt worden sei. Wie auch gestern machte der Zeuge deutlich, dass ein solcher Druck nicht ausgeübt worden war – der Staatsanwalt hatte sogar eine „Konfrontationsbefragung“ mit Müller und seinem Bekannten angesetzt, um Müller zu erlauben, diesem Fragen zu stellen und so seine Angaben zu überprüfen.

Es bleibt also weiter bei der Feststellung von Anfang Juli 2014 (s. die Berichte vom 01.07.2014 und 03.07.2014): Zweifel an der Schuld Wohllebens sind in der Hauptverhandlung nicht erkennbar geworden.