05.07.2016

Zu Knastgesprächen des Zeugen und ehemaligen V-Mannes Tino Brandt

Heute berichtete zunächst ein Waffensachverständiger vom BKA, der die Mordwaffe Ceska behandelt hatte – an der Waffe war die Seriennummer entfernt worden, er machte sie wieder sichtbar.

Es folgte die Aussage eines Mannes, der mit THS-Führer Tino Brandt nach dessen Aussagen im NSU-Prozess ein Gespräch in der Justizvollzugsanstalt München geführt hatte und der den Inhalt dieses Gesprächs dem Gericht mitgeteilt hatte.

Brandt erzählte ihm danach, er habe bei der ersten Zeugenladung eine Krankheit vorgetäuscht, um nicht aussagen zu müssen, machte sich dabei lustig über das Verfahren und das Gericht – tatsächlich waren die Verhandlungstage am 12. und 13.02.2014, an denen Brandt geladen worden war, wegen einer angeblichen Erkrankung Brandts abgesagt worden. Weiter, so der Zeuge, sagte Brandt ihm, er habe die NSU-Mitglieder 2 Jahre nach deren Untertauchen zum THS zurückholen wollen, diese hätten das aber abgelehnt, weil sie besseres zu tun gehabt hätten. Er, Brandt, glaube zwar nicht, dass seine Freunde mit „der Sache“ etwas zu tun hätten, „und wenn schon, sie haben doch recht, wenn diese Subjekte und Volksschädlinge sich schmal machen.“

Der Zeuge wirkte vor Gericht recht glaubwürdig, war relativ sicher in seinen Angaben, auch sein zunächst widersprüchliches Verhalten bei der Mitteilung ans Gericht – er hatte zunächst nur seinen handschriftlichen Vermerk ans Gericht gefaxt, dabei aber seinen Namen nicht angegeben – vermochte er zu erklären. Problematisch ist aber, dass natürlich Brandt – der sich vor Gericht wenig glaubwürdig gezeigt hat – seinerseits den Zeugen angelogen haben könnte. Für das Urteil dürfte Brandts Geschwätzigkeit und Angeberei aber ohnehin keine allzu große Bedeutung haben, denn dieses wird sich wohl nur auf dessen belastende Angaben gegenüber den V-Mann-Führern stützen, die zum Teil auch durch andere Beweismittel gestützt werden.