30.06.2016

Weiter zu den Vernehmungen des Angeklagten Carsten Schultze

Heute wurde zunächst die Vernehmung eines BKA-Beamten vom 08.06.2016 fortgesetzt. Dieser Beamte war bei allen Vernehmungen des Angeklagten Carsten Schultze beteiligt oder zumindest anwesend. Die Verteidigung Wohlleben versuchte sich längere Zeit daran, dem Zeugen Angaben zu Widersprüchen und Auffälligkeiten in der Genese der Aussage Schultzes zu entlocken. Diese Versuche blieben erfolglos.

Im Gegenteil konnte Schultze persönlich durch eigene Fragen einen vermeintlichen Widerspruch ausräumen: In einem der Vernehmungsprotokolle ist als seine Angabe niedergelegt, er könne sich nicht konkret erinnern, das Geld für die Waffe von Ralf Wohlleben erhalten zu haben. Die Verteidigung hatte dies immer als Hinweis darauf gesehen, dass Wohlleben womöglich das Geld für die Waffe gar nicht gegeben hatte. Auf Frage Schultzes gab der Beamte heute an, damals sei Schultze nach der Stückelung des Geldbetrages gefragt worden und habe geantwortet, er könne sich ja nicht einmal konkret an die Übergabe des Geldes durch Wohlleben erinnern, noch weniger also an die Stückelung. Schultze selbst bestätigte dies auch aus seiner Erinnerung und stellte klar, dass nie in Frage stand, dass Wohlleben das Geld übergeben hatte, sondern dass er sich eben nur an die Details nicht erinnern konnte und kann.

Nach der obligatorischen Mittagspause erfolgten erneut Verlesungen und Inaugenscheinnahmen, bevor der Verhandlungstag um 13.35 beendet wurde.